Vorlage - VO/2020/09405
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Beschlussvorschlag
In der Gemarkung St. Gertrud, Flur 15, wird die Widmung folgender Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 beschlossen:
Falkenstraße im Bereich der Verbindung zum Brückenweg die Verkehrsfläche vor den Hausnummern 41 bis 59 inkl. Wendeanlage, Flurstücke 262 tlw. und 191/1 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.
Geh- und Radweg Falkenstraße zwischen Wendeanlage und Brückenweg, Flurstücke 2/5 tlw. und 262 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 4 b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans 06.10.00 - Falkenstraße/Brückenweg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 25.05.2016 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Wohnen am Falkendamm GmbH & Co.KG – wurde im 1. Bauabschnitt die Verkehrsfläche vor den Hausnummern 51 bis 61 als Verbindung zwischen Falkenstraße und Brückenstraße ausgebaut. Die Verkehrsflächen vor den Hausnummern 41 bis 49 wurden als Provisorium hergestellt und sollen im 2. Bauabschnitt ausgebaut werden.
Gemäß Übernahmevereinbarung vom 11. Mai 2020 hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlage Falkenstraße mit Ablauf des 30.04.2020 an die Hansestadt Lübeck übergeben. Mit der Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor. Die Hansestadt Lübeck ist Eigentümerin der Flurstücke 2/5 und 262.
Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1.
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Gemarkung: St. Gertrud | Flur: | Flurstücke: |
Geh- und Radweg zwischen Wendeanlage Falkenstraße und Brückenweg | 15 | 2/5 tlw. 262 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 4 b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.
Anlagen
1 – Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Plan zur Widmung (323 KB) |