Auszug - Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Vorkamp merkt an, dass hier scheinbar zwei Sachen zusammengefasst worden seien. Zum einen der Auftrag an die öffentliche Hand zum Betrieb der Norderfähre und zum anderen diverse andere Aspekte. Er sehe die Einrichtung der Norderfähre nicht als kommunale Aufgabe und er weist auf wahrscheinlich entstehende Defizite hin, die dann mit den anderen Fährverbindungen quersubventioniert werden müssten.
Frau Hagen führt aus, dass in der Betrauung die Norderfähre als eine mögliche Option geprüft werde. Es sei die Absicht, hier einen Probebetrieb zu realisieren, über das Ergebnis hieraus und eine dauerhafte Übertragung werde dann letztendlich die Bürgerschaft entscheiden.
Herr Howe sieht es als wichtig an, dass es an der dortigen Stelle nicht zu einem Betrieb über einen privaten Anbieter komme, da es möglich sein müsse, in einem Rundgang über den Priwall von der jetzigen Fähre wieder zurück nach Travemünde zu kommen.
Herr Müller-Horn sieht in der Norderfähre keine Grundversorgung, regt aber an, dass auch an die Touristen gedacht werden müsse, die diese Querung nutzen würden.
Frau Mählenhoff spricht die in der Vorlage angedeutete Querung von Schlutup zum Herrenwyk an und möchte wissen, welchen Wert diese habe.
Frau Hagen führt aus, dass diese Betrauung über 25 Jahre laufen werde, und es daher wichtig sei, zukünftige Entwicklungsperspektiven zumindest dem Grunde nach zu verankern. Dies diene lediglich der freieren Ausgestaltung der Betrauung in der Zukunft.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) mit der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur entsprechend den Vorgaben und Inhalten der als Anlage 1 beigefügten Betrauung zu betrauen und die dafür erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der SWLH zu fassen. Die Ermächtigung steht unter der Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage beim Finanzamt vom 04.08.2020 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 15 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.