Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein; hier: Falkenstraße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
In der Gemarkung St. Gertrud, Flur 15, wird die Widmung folgender Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 beschlossen:
Falkenstraße im Bereich der Verbindung zum Brückenweg die Verkehrsfläche vor den Hausnummern 41 bis 59 inkl. Wendeanlage, Flurstücke 262 tlw. und 191/1 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.
Geh- und Radweg Falkenstraße zwischen Wendeanlage und Brückenweg, Flurstücke 2/5 tlw. und 262 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 4 b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 15 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.