TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 03.09.2018 |
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SI/2018/236 |
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Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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Ö 2.1 |
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Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg -
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a i. V. m. § 13b BauGB
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VO/2018/06320 |
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Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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4. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP) |
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VO/2018/06248 |
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Ö 3.2 |
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Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen-
Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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VO/2018/06073 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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04.09.2018 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.4 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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06.09.2018 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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10.09.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.7 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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10.09.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.3 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung zu vertagen. (12 Ja-Stimmen)
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13.09.2018 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.
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17.09.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.
- Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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18.09.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 13-Jastimmen, 1-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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20.09.2018 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.09.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme (Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
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Ö 3.3 |
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Vereinbarungen mit den Lübecker Umlandkreisen über die Zusammenarbeit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Sicherung der Direktvergabe an die Stadtverkehr Lübeck GmbH |
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VO/2018/06286 |
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Ö 3.4 |
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Sportzentrum Falkenwiese - Bau von öffentlichen Toiletten |
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VO/2018/06225 |
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Ö 3.5 |
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Projektfreigabe zur Umsetzung des Ersatzneubaus Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen im Mönkhofer Weg 95 in 23562 Lübeck - über 175.000,00 Euro |
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VO/2018/06363 |
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Ö 3.6 |
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BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Überplanmäßige Bewilligung gem. § 95 d Abs. 1 GO SH und Projektfortführung |
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VO/2018/06390 |
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Ö 3.7 |
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Freigabe zur Fortsetzung der Sanierung des Overbeck Pavillons |
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VO/2018/06362 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.2.1 |
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Zwischenbericht zum Wechsel vom Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) in den Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV-Tarif) - gerechterer ÖPNV-Tarif für Lübeck |
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VO/2018/06308 |
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Ö 4.2.2 |
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Mündlicher Bericht (5.691):
Uferbefestigung Marli |
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Ö 4.2.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Tagesordnungspunkte GBR-Sitzung am 20. und 21.09.2018 |
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Ö 4.3 |
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Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligung |
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Ö 4.4 |
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Mitteilungen zum Beginn von Ausschreibungen |
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Ö 4.5 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.2.1 |
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Anfrage des AM Carl Howe: Verbindung zwischen Moorredder und Quellenweg |
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VO/2018/06415 |
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Ö 5.2.2 |
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Anfrage des AM Carl Howe: Standsicherheit der Säulen im Rathaus |
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VO/2018/06416 |
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Ö 5.2.3 |
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BM Christopher Lötsch (CDU): Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen |
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VO/2018/06420 |
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Ö 5.2.4 |
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BM Christopher Lötsch (CDU): Bedarf an öffentlichen Toiletten |
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VO/2018/06421 |
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Ö 5.2.5 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zum Thema Baumschutz an Parkstreifen |
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VO/2018/06444 |
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Ö 5.2.6 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nutzung von Tiny Houses |
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VO/2018/06461 |
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Ö 5.2.7 |
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AM Sabine Haltern (SPD) Kreuzung Teutendorfer Weg/Travemünder Landstraße |
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VO/2018/06462 |
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Ö 5.2.8 |
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AM Pluschkell (SPD): Warnschild in der Maria-Goeppert-Straße |
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VO/2018/06463 |
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Ö 5.2.9 |
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AM Pluschkell (SPD): Arbeiten an der Bahnhofsbrücks |
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VO/2018/06468 |
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Ö 5.2.10 |
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Anfrage des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Mietpreisgefüge und Wohnungsgrößen im Geschosswohnungsbau |
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VO/2018/06434 |
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Ö 5.2.11 |
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CDU - Anfragen von BM Christopher Lötsch: B-Pläne |
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VO/2018/06474 |
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Ö 5.2.12 |
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Weitere Anfragen |
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Ö 5.3 |
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Anträge |
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Ö 5.3.1 |
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Ergänzungsantrag des Ausschussmitglieds Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen) zu VO/2018/06248 4. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP) |
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VO/2018/06458 |
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N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 03.09.2018 |
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N 6.2 |
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Mitteilungen |
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N 6.3 |
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Berichte |
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N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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N 7 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL) |
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N 8 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto |
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N 9 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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N 9.1 |
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Mietvertragsverlängerung Mengstraße 33 - 35, Alfstraße 34 (651) |
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N 9.2 |
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Verkauf eines Baugrundstücks in der Fischstraße (Gründungsviertel) |
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N 10 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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N 10.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 10.2 |
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Neue Anfragen |
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N 10.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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Ö 11 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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