Auszug - Freigabe zur Fortsetzung der Sanierung des Overbeck Pavillons  

4. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06362 Freigabe zur Fortsetzung der Sanierung des Overbeck Pavillons
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Babendererde, Arnd
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Vorkamp möchte wissen, ob das GMHL oder ein Dritter als Bauherr für das Bauvorhaben verantwortlich sei und regt an, bei einer Kostensteigerung von nahezu 50% eventuell Sparmaßnahmen zu überdenken. Er möchte auch wissen, wie die Hansestadt Lübeck in Zukunft mit Sanierungsprojekten umgehe, wenn es immer häufiger zu großen Überschreitungen der Kostenschätzungen komme.

Herr Bunk führt aus, dass dies keine Maßnahme des GMHL, sondern der Overbeck-Gesellschaft sei, und der Architekt in Abstimmung mit dem GMHL von der Overbeck-Gesellschaft beauftragt wurde. Der Overbeck Pavillon sei Eigentum der Hansestadt Lübeck und gemäß Bürgerschaftsbeschluss mietfrei an die Overbeck-Gesellschaft übergeben worden.

Herr Bunk ergänzt, dass es insbesondere bei denkmalgeschützten Sanierungsprojekten nie eine 100%-ige Garantie gäbe, dass nicht weitere Kosten entstehen werden, sobald die ersten Rückbaumaßnahmen erfolgt seien.

 

Herr Rathcke möchte wissen, ob die Gesellschaft nicht in der Lage sei, die 150.000 Euro selber zu übernehmen.

Herr Bunk merkt an, dass dies nach Aussage der Overbeck-Gesellschaft nicht möglich sei. Ein Baustopp wäre die Konsequenz, wenn die Gelder nicht zur Verfügung stünden.

 

Herr Howe führt aus, dass es bei Altbausanierungen immer wieder zu unvorhergesehenen zusätzlichen Kosten kommen werde und ein Stopp dieser Maßnahme keine Alternative sei.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob das GMHL eine Teilbauleitung innehabe.

Herr Bunk erläutert, dass eine Vorstellung der Planung beim GMHL stattgefunden habe, aber das GMHL keine Kontrolle vor Ort in Form einer Bauleitung durchführe und auch nicht für die Umsetzung verantwortlich wäre.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die 700.000 Euro schon verbaut seien.

Herr Bunk erklärt, dass dies noch nicht der Fall sei, aber die Beauftragung in Teilen schon stattgefunden habe.

 

Herr Müller-Horn moniert, dass es nicht sein könne, dass in einer Stadt wie der Hansestadt Lübeck, die seit über 40 Jahren denkmalgeschützte Gebäude saniere, immer wieder zu immensen Kostensteigerungen komme. Seiner Meinung nach handle es sich hierbei um standardisierte Verfahren.

Herr Bunk erwidert, dass es nicht möglich sei, im Vorwege beispielsweise jeden eingemauerten Balkenkopf zu öffnen, um den darunter befindlichen Zustand zu bewerten. Und eine pauschale, gravierende Erhöhung der Kostenschätzung zur Absicherung eventueller Zusatzkosten auch nicht der richtige Weg sein könne. Daher werde es immer wieder zu Einzelfallabwägungen kommen. Herr Bunk teilt mit, dass eine Kostensteigerung aufgrund zusätzlich erforderlich gewordener Leistungen bei Projekten des GMHL in den letzten Jahren eher die Ausnahme, als die Regel war.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob in den Gesamtkosten nur Maßnahmen verbaut worden seien, die auch als notwendig erachtet werden oder auch solche, die „nice-to-have“ seien.

Herr Bunk führt aus, dass es sich hierbei um ein schlichtes Gebäude handele, bei dem viele kostenintensive Arbeiten, auch aufgrund des schlechten Zustandes, durchgeführt werden müssen. Es handele sich um keinen gehobenen Ausbaustandard.

 

Herr Dr. Lengen möchte wissen, welche Möglichkeiten die Hansestadt Lübeck habe, dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten nicht noch weiter steigen werden.

Herr Bunk führt aus, dass die Sanierung des Projektes bereits weit fortgeschritten sei und daher nicht mehr mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen sei.

 

Herr Vorkamp zieht einen Vergleich mit der Sanierung der Synagoge heran und möchte den Einfluss der Hansestadt Lübeck auf die Wahl des Architekten wissen.

Herr Bunk führt noch einmal aus, dass die Overbeck-Gesellschaft die Fachplaner ausgesucht und mit dem GMHL abgestimmt habe. Dem Architekten sei nach heutigem Kenntnisstand kein fahrlässiges Handeln vorzuwerfen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob die hierfür zu verwendenden Mittel aus der Brandschutzsanierung des VZM, dort fehlen werden.

Herr Bunk erläutert, dass diese kassenwirksam nicht in 2018 erforderlich seien und im Haushalt 2019 wieder eingestellt werden.

 

Frau Hagen möchte wissen, ob das Büro bezüglich der Fachkunde kritisch zu betrachten sei, was Herr Bunk verneint.

 

Herr Zander merkt an, dass der Vorlage über 15 Mio. Euro unter TOP 3.5 ohne Diskussion zugestimmt wurde, und hier werde um 150.000 Euro debattiert.

 

Herr Vorkamp merkt an, dass die Politik Sorgfalt walten lassen müsse, wenn es sich um öffentliche Mittel handele.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  11 Stimmen

Gegen die Vorlage:  2 Stimmen

Enthaltungen:   2 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Fortsetzung der Sanierung des Overbeck Pavillons nach Kostenüberschreitung von mehr als 20 %, mit städtischen Mitteln in Höhe von 150.000,00 Euro.