Vorlage - VO/2018/06073  

Betreff: Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen-

Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2014/01965
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Justin, Siglinde
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
04.09.2018 
2. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 unverändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
06.09.2018 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
10.09.2018 
1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.09.2018 
2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
13.09.2018 
2. Sitzung des Werkausschusses EBL unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
17.09.2018 
4. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
18.09.2018 
2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
20.09.2018 
2. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.09.2018 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Teilhabeplan von und fuer Menschen mit Behinderung

Beschlussvorschlag

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:          

 

Steuerungsgruppe „Teilhabeplan“, Beauftragter für Menschen mit Behinderung, Behindertenrat, Projektgruppe „Behinderte Mitbürger“, Fachbereiche 1 bis 5, Eigenbetriebe, Frauenbüro, Seniorenbeirat, Gesamtpersonalrat, Gesamtschwerbehindertenvertretung

 

Ergebnis:                    

 

zustimmend

Stellungnahmen 4.525 Lübecker Schwimmbäder und 1.160 Frauenbüro beigefügt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind in der Steuerungsgruppe „Teilhabeplan“ durch Behindertenverbände und Vereine vertreten.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durchUN-Behindertenrechtskonvention, SGB IX, SGB VIII, SGB XII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein, da noch keine konkreten Maßnahmen oder Projekte umgesetzt werden.

Für die zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen ist eine gesamtstädtische Finanzierung abzustimmen, soweit nicht Landes- oder Bundeszuständigkeiten gegeben sind

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Umsetzung des Bürgerschaftsauftrages vom 18.09.2014 (VO/2014/01965)


Anlagen

Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

–Barrieren und Handlungsempfehlungen-

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Teilhabeplan von und fuer Menschen mit Behinderung (740 KB)    
Stammbaum:
VO/2014/01965   Austauschblatt zu VO/2014/01882: Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2018/06073   Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention   2.500 - Soziale Sicherung   Beschlussvorlage öffentlich