Vorlage - VO/2014/01965  

Betreff: Austauschblatt zu VO/2014/01882: Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Für die Hansestadt Lübeck wird ein Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung erarbeitet

Beschlussvorschlag

Für die Hansestadt Lübeck wird ein Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung erarbeitet. Dabei ist zu prüfen, ob der Behindertenplan von 1984 fortgeschrieben werden kann.

 

 

Es ist unser aller Aufgabe, Menschen mit Behinderung in die Gemeinschaft zu integrieren

Begründung

Es ist unser aller Aufgabe, Menschen mit Behinderung in die Gemeinschaft zu integrieren. Es muss zur Selbstverständlichkeit werden, dass sie sich mit ihren Fähigkeiten in und für unsere Gesellschaft einbringen können.

 

Die bisherige und zukünftige Eingliederungshilfe ist auf Grund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts durch eine steigende Anzahl von Menschen mit Behinderung, vor allem mit schweren und mehrfachen Behinderungen und erhöhtem Hilfebedarf gekennzeichnet. Diese Entwicklung verbunden mit der schwierigen Finanzlage der kommunalen Haushalte stellt die Stadt Lübeck vor die Aufgabe, einerseits die Eingliederungshilfe fachlich („Selbstbestimmung und Teilhabe“) weiter zu entwickeln und andererseits die Finanzierung der Eingliederungshilfe dauerhaft zu sichern. Die wohnortnahe Versorgung nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ spielt dabei eine große Rolle.

 

Der Teilhabeplan ist eine umfassende und detaillierte Bestandsaufnahme für Menschen mit einer wesentlich geistigen, körperlichen oder mehrfacher Behinderung. Er zeigt Potenziale und Chancen für die Zukunft auf, neue Ideen und Konzepte weiter auszubauen.

 

Mit dem Teilhabeplan schaffen wir nicht nur eine solide Basis für sozialpolitische Entscheidungen, sondern können auch ein Stück dazu beitragen, dass der Inklusionsgedanke mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit wird. Wir erneuern damit auch den ehemaligen Behinderteplan und schreiben diesen fort.

 

Die Stadt Lübeck sollte genau wissen:

 

Wie viele Menschen mit einer Behinderung leben in Lübeck? Wie wohnen sie? Welche Kindergärten und Schulen besuchen Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung? Wo arbeiten die erwachsenen Menschen? Wie erhalten sie die bestmögliche Förderung und Unterstützung?

 

Wie viele Menschen, die von der Stadt Lübeck Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wohnen in anderen Kreisen? Welche Hilfen brauchen und nutzen sie?

 

Sind die Menschen mit einer Behinderung zufrieden mit ihrer Situation und den Hilfen, die es jetzt schon gibt? Wo müssen Hilfen ergänzt oder angepasst werden?

 

Was wird sich in den nächsten 10 Jahren verändern, wenn die Menschen mit einer Behinderung älter werden und die Bedürfnisse teilweise anders sind?

 

Die Stadt sollte sich zum Ziel setzen, Teilhabehindernisse soweit wie möglich abzubauen. Dabei soll sich das Leben von Menschen mit Behinderung zunehmend „normalisieren“: Alle Menschen mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam leben, wohnen und arbeiten können, auch wenn sie dazu Unterstützung benötigen. Menschen mit Behinderung sollen mitgestalten können, wie sich ihre Umwelt weiterentwickelt und in allen Bereichen des Lebens gleichberechtigt sein. Der Fachbegriff dafür ist „Inklusion“. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung betont im Grundsatz das Recht auf „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“. Zur Erreichung dieser Ziele sollen die Angebote der Eingliederungshilfe und die vorliegende Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen einen Beitrag leisten.

 

Die Stadt Lübeck sollte sich zu einem Leitbild verpflichten, das sozialraumorientierte, an den Bedürfnissen der Adressaten orientierte, Unterstützungs- und Hilfestrukturen zum Ziel hat.

 

Für die CDU heißt „Sozialraumorientierung“, dass Menschen mit Behinderung weniger in Bezug auf ihre Hilfebedürftigkeit und ihren Förderbedarf gesehen werden, sondern in erster Linie als Bürger und Mitbürger Lübecks und ihres Stadtteils. Sozialraum bezeichnet den Raum, in dem sich die Menschen mit Behinderung wie auch ihre Nachbarn verwurzelt fühlen. Dort können sie die meisten Dinge des täglichen Bedarfs wie alle Bürger wahrnehmen. Im Sozialraum kennen sich die Menschen aus und können ihren Alltag regeln.

 

Barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, eine Kultur der Beteiligung, uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Hansestadt sowie professionelle Brückenbauer in das Gemeinwesen sind wichtige Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Sozialraumorientierung.

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2014/01965   Austauschblatt zu VO/2014/01882: Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2018/06073   Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention   2.500 - Soziale Sicherung   Beschlussvorlage öffentlich