Auszug - BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Überplanmäßige Bewilligung gem. § 95 d Abs. 1 GO SH und Projektfortführung  

4. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06390 BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Überplanmäßige Bewilligung gem. § 95 d Abs. 1 GO SH und Projektfortführung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lutzkat möchte wissen, welche verkehrslenkenden Maßnahmen im Bauzeitraum von Januar bis Dezember 2019 geplant seien.

 

Herr Matthies erläutert, dass verschiedene Umleitungsvarianten im Vorwege im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht worden seien:

  • Eine Behelfsbrücke käme aufgrund der Vielzahl von Versorgungsleitungen, die unter dem Brückenbauwerk verliefen, nicht in Frage.
  • Die Nutzung des Hafengebietes des Nordlandkais über die Frankfurter Straße käme aus Sicherheitsgründen (Hochsicherheitsbereich) und aufgrund der Querung der Gleisharfe nicht in Frage.
  • Eine Behelfsstraße parallel zur Posener Straße sei aufgrund der Gleisquerungen und der Nutzung des Hafengeländes auch nicht machbar.

 

Aus den vorgenannten Gründen habe sich die Verwaltung entschlossen, die Bestandsstraßen für die Umleitung zu nutzen, führt Herr Matthies weiter aus. Hierzu werde der Linksabbieger aus der Schwartauer Allee in die Karlstraße verlängert und die Lichtzeichensignalanlage an das Verkehrsaufkommen angepasst. Im Zuge der Karlstraße werde in Fahrtrichtung Lohmühle eine 3-streifige Verkehrsführung errichtet, mit einem optionalen Linksabbieger in die Katharinenstraße.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob der Lübeck Port Authority das besagte Hafengelände an der Frankfurter Straße gehöre und wieso eine Nutzung als Umleitung denn so schwierig sei.

Herr Kaschel erläutert, dass in dem Zusammenhang eine Gleisharfe überquert werden müsse.

 

Herr Vorkamp merkt an, dass es sich in dem Bereich nur um eine Querung von Gleisen handele und nicht um eine Gleisharfe.

 

Herr Zander möchte wissen, ob diese Untersuchungen bereits im Vorfeld stattgefunden haben.

Herr Matthies führt aus, dass diese Maßnahmen auch bereits von den Mitgliedern des Bauausschusses freigegeben worden seien.

 

Herr Zander möchte wissen, was die beiden Verkehrsgutachten gekostet haben.

Nachträglich zur Niederschrift:

Die Kosten für die Machbarkeitsstudie zu den unterschiedlichen Umleitungsmöglichkeiten betrugen 57.733,15 Euro.

Die Kosten für die weiterführenden verkehrstechnischen Untersuchungen des Knotenpunkts Lohmühle / Schwartauer Allee / Karlsstraße beliefen sich auf 1.927,80 Euro.

 

Herr Wienck möchte wissen, ob die Bahnhofsbrücke und die Possehlbrücke mit dieser Maßnahme gleichzeitig durch Baumaßnahmen eingeschränkt seien.

Frau Hagen erläutert, dass die Arbeiten an der Bahnhofsbrücke bis Ende Oktober 2018 abgeschlossen seien, die Maßnahmen an der Possehlbrücke aber noch bis Ende 2019 andauern werden.

 

Herr Rathcke möchte wissen, ob die Kosten für die Gutachten mit in der Summe in der Vorlage enthalten seien.

Herr Matthies erläutert, dass nur das zweite Gutachten darin enthalten sei.

 

Herr Wienck möchte wissen, ob die Baumaßnahme am Drehbrückenplatz bzw. An der Untertrave während der Sperrung abgeschlossen seien.

Frau Hagen führt aus, dass diese Baumaßnahmen Ende 2018 fertig sein werden.

 

Herr Rathcke möchte wissen, ob es möglich wäre, eine aktuelle Zeitschiene mit allen größeren Baumaßnahmen in der HL zu erhalten.

Frau Hagen sagt zu, eine Übersicht für das Jahr 2019 erstellen zu lassen.

 

Ergänzung gemäß Bauausschusssitzung vom 19.11.2018:

Seitens der Lübeck Port Authority wird zugesagt, dass noch einmal eine Durchfahrt des öffentlichen Verkehrs durch das Hafengebiet des Nordlandkais geprüft werde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  14 Stimmen

Enthaltungen:   1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

(1)      Im Haushaltsjahr 2018 werden beim Produktsachkonto 541001.733.785200 Gemeindestraßen – Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen880.000,- EUR für die Projektfortführung BW 045 Josephinenstraßenbrücke überplanmäßig gemäß § 95 d GO SH bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und -verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 880.000,- EUR.

(2)      Das Projekt „BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung“ wird vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zu (1) fortgeführt und der Bauauftrag vergeben.