Auszug - 4. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP)  

4. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06248 4. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Drochner, Doris
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wie unter TOP 1.2 beschlossen, werden dieser TOP zusammen mit dem TOP 3.3 und 5.3.1 gemeinsam diskutiert.

 

 

Herr Ramcke beantragt Rederecht für Herrn Christian Manke (Gewerkschaftssekretär Verdi, Bezirksfachbereich Verkehr HL und OH), was einstimmig gewährt wird.

 

Herr Christian Manke erläutert aus Sicht von Verdi und aus Sicht des Betriebsrates die in der Anlage 3 auf den Seiten 29 bis 32 bzw. 32 bis 38 aufgeführten Stellungnahmen und deren Abwägungen.

 

Frau Hagen erwähnt in diesem Zusammenhang den Auftrag an die Verwaltung zur Erstellung einer rechtssicheren Direktvergabe. Dabei müssen die beiden Themen der 4. RNVP und die Vorabbekanntmachung, aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung getrennt voneinander betrachtet werden. Der 4. RNVP könne hinsichtlich der geforderten Sozialstandards nur den Rahmen bilden. Die Vorabbekanntmachung hingegen sei noch nicht erstellt.

 

Herr Lötsch verweist auf folgenden, umverteilten Ergänzungsvorschlag aus der Verwaltung, zu dieser Vorlage:

 

 

In der Einleitung zum 4. RNVP wird der Absatz - Grundlage für die geplante Direktvergabe - am Ende um folgenden Satz ergänzt:

„Die Hansestadt Lübeck erklärt in diesem Zusammenhang ihren ausdrücklichen Wunsch, dass alle Verkehrsunternehmen, die als Inhaber einer oder mehrerer Linienkonzessionen oder als Unterauftragnehmer im Wirkungsbereich der Hansestadt Lübeck tätig werden, ausnahmslos alle einschlägigen Regelungen wie etwa Mindestlohnregelungen, Vorgaben zur Tariftreue konsequent einhalten. Die Hansestadt Lübeck wird im Rahmen der beabsichtigten Direktvergabe alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine Schlechterstellung von Mitarbeitern des eigenen Unternehmens abzuwenden.“

 

 

Herr Ramcke möchte wissen, wann sich die Verwaltung mit der Vorabbekanntmachung beschäftigen werde.

Frau Hagen erläutert, dass diese spätestens zum 08.03.2019 vorliegen müsse, und demzufolge im Vorfeld die juristische Klärung abgeschlossen und die Gremienbeteiligung erfolgen werde.

 

Herr Ramcke möchte weiter wissen, ob es bei den sogenannten „ausbrechenden Verkehren“ geplant sei, zum Beispiel in Bad Schwartau, auch elektronische Anzeigetafeln zu stationieren.

Frau Drochner führt aus, dass sich hierzu der Kreis oder die Gemeinde an das Verkehrsunternehmen wenden müsse und auch für die Finanzierung selbst aufkommen müsse. Es bestehe für die Kreise / Gemeinden die Möglichkeit, hierfür Fördergelder zu beantragen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob es eine Evaluation zu den digitalen Anzeigetafeln geben werde oder ob es sich hierbei um eine freiwillige Angelegenheit handele.

Frau Drochner erklärt, dass es keine freiwillige Aufgabe sei, der Stadtverkehr Lübeck habe diese Aufgabe als Regieleistung und in Abstimmung mit der Stadt Lübeck zu erbringen. Eine Evaluation gäbe es seitens der Verwaltung nicht, aber seitens des Verkehrsunternehmens erfolge eine regelmäßige Auswertung von Befragungen und Beschwerdeeingängen.

 

Herr Wiese vom Seniorenbeirat merkt an, dass bei einigen Fahrgastinformationen die Beleuchtung fehle und auch bei den Fahrgastunterständen teilweise keine Beleuchtung und auch teilweise keine Sitzgelegenheiten vorhanden seien. Zusätzlich müsse das Anheben der Bordsteine in die Wege geleitet werden, so dass ein barrierefreies ein- uns aussteigen möglich werde.

Frau Drochner führt aus, dass die Fahrgastunterstände grundsätzlich beleuchtet seien und dort auch überall Sitzgelegenheiten vorhanden wären. Bezüglich der Barrierefreiheit erwähnt sie, dass bei stattfindenden Baumaßnahmen immer darauf geachtet werde, dass erforderlichenfalls auch eine Umgestaltung der Bushaltestellen stattfinde.

 

Herr Pluschkell stellt den Antrag, dass der oben stehende Vorschlag der Verwaltung mit aufgenommen werde, allerdings anstelle des Wortes „Wunsch“ das Wort „Absicht“ eingefügt werde.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen, dass folgender Passus als Ergänzung zur Vorlage mit aufgenommen werde:

 

In der Einleitung zum 4. RNVP wird der Absatz - „Grundlage für die geplante Direktvergabe …“ - am Ende um folgenden Satz ergänzt:

„Die Hansestadt Lübeck erklärt in diesem Zusammenhang ihre ausdrückliche Absicht, dass alle Verkehrsunternehmen, die als Inhaber einer oder mehrerer Linienkonzessionen oder als Unterauftragnehmer im Wirkungsbereich der Hansestadt Lübeck tätig werden, ausnahmslos alle einschlägigen Regelungen wie etwa Mindestlohnregelungen, Vorgaben zur Tariftreue konsequent einhalten. Die Hansestadt Lübeck wird im Rahmen der beabsichtigten Direktvergabe alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine Schlechterstellung von Mitarbeitern des eigenen Unternehmens abzuwenden.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Ergänzung:  15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig die Ergänzung mit aufzunehmen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Für die geänderte Vorlage:   13 Stimmen

Gegen die geänderte Vorlage:  1 Stimme

Enthaltungen:     1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß des Beschlussvorschlages mit der inhaltlichen Ergänzung zu beschließen.

 


Beschluss:

  1. Der 4. RNVP der Hansestadt Lübeck (2019-2023) in der Fassung vom 02.08.2018, einschließlich des Realisierungs- und Finanzierungskonzeptes für das Jahr 2019 wird beschlossen.
  2. Die Bürgerschaft bekräftigt und erneuert ihre bereits z. B. im Klimaschutzkonzept und Lärmaktionsplan beschlossenen Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm und von Treibhausgasen in der Hansestadt Lübeck (Umweltziele).
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen der geplanten Direktvergabe für eine kontinuierliche Weiterentwickelung der Standards im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck einzusetzen. Hierzu hat sich das Verkehrsunternehmen aktiv in die Weiterentwicklung einzubringen.