Auszug - Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention   

4. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06073 Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen-

Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2014/01965
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Justin, Siglinde
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ramcke möchte wissen, wie der Fachbereich 5 mit den doch vielen Maßnahmen umzugehen gedenke, bzw. welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Frau Hagen erläutert, dass es keinen Umsetzungsplan gäbe und es bei der Vielzahl von Maßnahmen zu individuellen Umsetzungen kommen werde.

 

Herr Ramcke möchte zudem wissen, ob es möglich sei, bezüglich der aufgeführten 20 Maßnahmen, eine Rückmeldung aus der Verwaltung zu erhalten.

Frau Hagen nimmt Stellung zur Umsetzung der Maßnahmen und verweist auf die rechtlichen Vorgaben (Beispiel: Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV), die für die Verwaltung bindend sind. Sie bittet aufgrund der gesetzlichen Bindungswirkung darum, auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch ein Umsetzungsmonitoring zu verzichten.

 

Herr Pluschkell lobt den großen Aufwand an Arbeit, den die Verwaltung in diese Vorlage gesteckt habe und appelliert an alle, der Verwaltung zu vertrauen und nicht jedes Jahr einen Bericht hierzu zu fordern.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.
  2. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.