Auszug - Anfrage des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Mietpreisgefüge und Wohnungsgrößen im Geschosswohnungsbau  

4. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06434 Anfrage des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Mietpreisgefüge und Wohnungsgrößen im Geschosswohnungsbau
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss

Anfrage:

Welchen Anteil an Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen und Mietwohnungen realisieren die privaten Vorhabenträger in den Baugebieten bis 2024 über den 30%igen Anteil an Sozialbauwohnungen hinaus? Wie sind die Wohnungsgrößen und wie die Miethöhen? Welchen Anteil an Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen und Mietwohnungen realisieren die privaten Vorhabenträger in den Baugebieten bis 2024 über den 30%igen Anteil an Sozialbauwohnungen hinaus? Wie sind die Wohnungsgrößen und wie die Miethöhen?

 

Begründung:

Nach Bericht des Bauamtes am 03.09.2018 zum Verfahrensstand der Bebauungspläne wird bis 2024 Baurecht für 3.550 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geschaffen, davon 800 Sozialbauwohnungen.

Die Wohnbaugebiete in Lübeck werden überwiegend durch private Vorhabenträger erschlossen und bebaut. Deren wirtschaftliche Ausrichtung ist mit den wohnungspolitischen Zielen der Stadt nur bedingt kompatibel. Mit der Erfüllung einer Quote von 30% Sozialbauwohnungen ist für den Investor das Thema preisgünstiger Wohnungsbau meistens ausgereizt.

Der Bau von Sozialbauwohnungen ist nur ein Teilaspekt und keinesfalls ausreichend für die Umsetzung einer sozialen Wohnungsbaupolitik. Hierzu gehört auch ein breites Segment preisgünstiger Wohnungen. Wohnungen, die bezahlbar sind, und zwar für alle.

Ein Bericht über den Anteil an Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen und Mietwohnungen sowie über das Mietpreisgefüge und Wohnungsgemenge der privaten Vorhabenträger erlaubt eine stadt-teilbezogene Gegenüberstellung und Bewertung von Wohnungsangebot und Wohnungsnachfrage.

 

Abschließende Antwort:

Frau Hagen verweist auf den Wohnungsmarktbericht, der von der Stadtplanung zum Jahresende erstellt wird. Sie bittet darum, diese Erhebung abzuwarten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.