Vorlage - VO/2018/06461  

Betreff: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nutzung von Tiny Houses
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
17.09.2018 
4. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1) Wurden in Lübeck im laufenden oder vergangenen Jahr Anträge für Baugenehmigungen für sog. Tiny Houses gestellt? Wenn ja, wie viele und wurden diese genehmigt? Falls Anträge gestellt aber abgelehnt wurden: was waren die wichtigsten Gründe hierfür?   

 

2) Welche formalrechtlichen Vorgaben hinsichtlich B-Plan/Baunutzungsverordnung müssen in Lübeck erfüllt sein, damit das dauerhafte Wohnen in einem Tiny House – insbesondere auch als Erstwohnsitz auf Campingplätzen – erlaubt ist?

 

3) Gab es in Lübeck im laufenden oder vergangenen Jahr Fälle, in denen ein Tiny House widerrechtlich genutzt wurde, also z.B. auf Flächen, wo dies nicht gestattet ist? Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen und wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens in diesen Fällen?

 

4) Besteht die Möglichkeit, städtische Restgrundstücke bzw. kleine Grundstücke (< 200m²) auszuweisen, die grundsätzlich die Möglichkeit der festen Bebauung mit Tiny Houses erlauben?

 


Begründung

Viele Menschen haben große Probleme, in Lübeck eine Wohnung zu finden. Ein innovatives Konzept, das einen kleinen Teil zur Lösung der Wohnungsnot beitragen könnte, ist die Nutzung von Tiny Houses, welche bereits in vielen Ländern und Teilen Deutschlands verbreitet sind.

 


Anlagen