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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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| Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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| Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 05.03.2018 |
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SI/2018/228 |
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| Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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| Ö 2.1 |
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Änderung der Grünanlagensatzung (5.660) |
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VO/2018/05739 |
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| Ö 2.2 |
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Bebauungsplan 01.77.00 ? Nördliche Wallhalbinsel (PIH-Konzept) ?
Aufstellungsbeschluss (5.610) |
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VO/2018/05813 |
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| Ö 2.3 |
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123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße 102 ? 104 / Hagenskoppel
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104 / Ha-genskoppel - Satzungsbeschluss (5.610) |
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VO/2018/05827 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen. |
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19.03.2018 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
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20.03.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltung einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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20.03.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.20 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (bei 1 Enthaltung) gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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22.03.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.13 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen 39 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen. Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem Allris zur Verfügung gestellt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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| Ö 2.4 |
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117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld - abschließender Beschluss,
Bebauungsplan 07.44.00 - Am Ährenfeld - Satzungsbeschluss (5.610) |
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VO/2018/05845 |
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| Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Projektfreigabe zur Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Aufzug und WC/Dusche) an der Feuerwache 1, über 175.000 EUR netto. |
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VO/2018/05680 |
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| Ö 3.2 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Seelandkai, 5. Bauabschnitt (5.691) |
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VO/2018/05802 |
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| Ö 3.3 |
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Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104/Hagenskoppel auf Dritte durch Vertrag (5.660) |
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VO/2018/05828 |
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| Ö 3.4 |
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Dringlichkeitsvorlage: Spendenannahme einer Sachspende eines Gewächshauses im Lübecker Schulgarten des Vereins "Förderung des Lübecker Schulgartens" (5.660) |
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VO/2018/05909 |
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| Ö 3.5 |
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Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2018 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung (5.660)
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VO/2018/05910 |
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| Ö 3.6 |
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Dringlichkeitsvorlage: BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Projektfreigabe (5.660) |
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VO/2018/05911 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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| Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.2.1 |
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Zwischenbericht zu Maßnahmenmöglichkeiten am Bahnübergang Ratzeburger Allee |
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VO/2018/05860 |
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| Ö 4.2.2 |
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Bericht über die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zur Quote von 30 % gefördertem Wohnungsbau im 1. Förderweg in der Verwaltungspraxis (5.610) |
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VO/2018/05863 |
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| Ö 4.2.3 |
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Bericht zur "Einhaltung des Beschlusses zu mind. 30 % Sozialer Wohnungsbau" im Johannes-Kepler-Quartier (5.610) |
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VO/2018/05864 |
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| Ö 4.2.4 |
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Mündlicher Bericht (5.660):
Ersatzneubau Bahnhofsbrücke, hier: Machbarkeitsstudie zur Behelfsumfahrung Katharinenstraße |
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| Ö 4.3 |
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Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligung |
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| Ö 4.4 |
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Mitteilungen zum Beginn von Ausschreibungen |
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| Ö 4.5 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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| Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 5.2.1 |
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CDU - Anfrage von BM Christopher Lötsch: Parkplatzsituation Hochschulstadtteil |
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VO/2018/05917 |
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| Ö 5.2.2 |
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Weiter Anfragen: |
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| Ö 5.3 |
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|
Anträge |
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| Ö 5.3.1 |
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Baustellen Info-App
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der BfL-Fraktion
VO/2018/05752 |
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VO/2018/05875 |
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| Ö 5.3.2 |
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Neubau Bahnhofsbrücke: Verkehrsverlagerung zugunsten der Staureduzierung
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der GAL-Fraktion
VO/2018/05761
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VO/2018/05876 |
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| Ö 5.3.3 |
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Ladestation für Elektrofahrzeuge
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der BfL-Fraktion
VO/2018/05769
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VO/2018/05877 |
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| Ö 5.3.4 |
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Bau einer Tiefgarage auf dem Leuchtenfeld; hier: Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der CDU-Fraktion
VO/2018/05779
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VO/2018/05878 |
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| Ö 5.3.5 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Grünfläche in St. Lorenz erhalten |
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VO/2018/05914 |
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| Ö 5.3.6 |
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AM Sabine Halter (SPD): B-Plan "Howingsbrook" |
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VO/2018/05920 |
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| Ö 5.3.7 |
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Antrag des BM Christopher Lötsch: Howingsbrook |
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| N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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| N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 05.03.2018 |
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| N 6.2 |
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Mitteilungen |
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| N 6.3 |
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Berichte |
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| N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| N 7 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL) |
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| N 8 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto |
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| N 9 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| N 9.1 |
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Anmietung: Wesloer Straße 112 ? Industriepark Schlutup |
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| N 10 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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| N 10.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 10.2 |
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Neue Anfragen |
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| N 10.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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| Ö 11 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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