Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 19.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Allgemeiner Teil    
Ö 1.1  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 1.3  
Niederschriften, öffentlich vom 05.03.2018
SI/2018/228  
Ö 2     Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren    
Ö 2.1  
Änderung der Grünanlagensatzung (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2018/05739  
Ö 2.2  
Bebauungsplan 01.77.00 ? Nördliche Wallhalbinsel (PIH-Konzept) ? Aufstellungsbeschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2018/05813  
Ö 2.3  
123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße 102 ? 104 / Hagenskoppel abschließender Beschluss Bebauungsplan 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104 / Ha-genskoppel - Satzungsbeschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2018/05827  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    19.03.2018 - Bauausschuss
    Ö 2.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    20.03.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - unverändert beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt  bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltung einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

   
    20.03.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.20 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig (bei 1 Enthaltung) gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

   
    22.03.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.13 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

39 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen.

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem Allris zur Verfügung gestellt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

 

Ö 2.4  
117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld - abschließender Beschluss, Bebauungsplan 07.44.00 - Am Ährenfeld - Satzungsbeschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2018/05845  
Ö 3     Sonstige Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Projektfreigabe zur Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Aufzug und WC/Dusche) an der Feuerwache 1, über 175.000 EUR netto.
Enthält Anlagen
VO/2018/05680  
Ö 3.2  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Seelandkai, 5. Bauabschnitt (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2018/05802  
Ö 3.3  
Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104/Hagenskoppel auf Dritte durch Vertrag (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2018/05828  
Ö 3.4  
Dringlichkeitsvorlage: Spendenannahme einer Sachspende eines Gewächshauses im Lübecker Schulgarten des Vereins "Förderung des Lübecker Schulgartens" (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2018/05909  
Ö 3.5  
Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2018 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung (5.660)
VO/2018/05910  
Ö 3.6  
Dringlichkeitsvorlage: BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Projektfreigabe (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2018/05911  
Ö 4     Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.1     Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 4.2     Sonstige Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.2.1  
Zwischenbericht zu Maßnahmenmöglichkeiten am Bahnübergang Ratzeburger Allee
VO/2018/05860  
Ö 4.2.2  
Bericht über die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zur Quote von 30 % gefördertem Wohnungsbau im 1. Förderweg in der Verwaltungspraxis (5.610)
VO/2018/05863  
Ö 4.2.3  
Bericht zur "Einhaltung des Beschlusses zu mind. 30 % Sozialer Wohnungsbau" im Johannes-Kepler-Quartier (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2018/05864  
Ö 4.2.4  
Mündlicher Bericht (5.660): Ersatzneubau Bahnhofsbrücke, hier: Machbarkeitsstudie zur Behelfsumfahrung Katharinenstraße    
Ö 4.3  
Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligung    
Ö 4.4     Mitteilungen zum Beginn von Ausschreibungen    
Ö 4.5     Eilentscheidungen des Bürgermeisters    
Ö 5     Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes    
Ö 5.1  
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2     Neue Anfragen    
Ö 5.2.1  
CDU - Anfrage von BM Christopher Lötsch: Parkplatzsituation Hochschulstadtteil
VO/2018/05917  
Ö 5.2.2  
Weiter Anfragen:    
Ö 5.3     Anträge    
Ö 5.3.1  
Baustellen Info-App Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der BfL-Fraktion VO/2018/05752
VO/2018/05875  
Ö 5.3.2  
Neubau Bahnhofsbrücke: Verkehrsverlagerung zugunsten der Staureduzierung Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der GAL-Fraktion VO/2018/05761
VO/2018/05876  
Ö 5.3.3  
Ladestation für Elektrofahrzeuge Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der BfL-Fraktion VO/2018/05769
VO/2018/05877  
Ö 5.3.4  
Bau einer Tiefgarage auf dem Leuchtenfeld; hier: Erstellung einer Machbarkeitsstudie Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der CDU-Fraktion VO/2018/05779
VO/2018/05878  
Ö 5.3.5  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Grünfläche in St. Lorenz erhalten
VO/2018/05914  
Ö 5.3.6  
AM Sabine Halter (SPD): B-Plan "Howingsbrook"
VO/2018/05920  
Ö 5.3.7  
Antrag des BM Christopher Lötsch: Howingsbrook    
N 6     Niederschriften, Mitteilungen und Berichte      
N 6.1     Niederschriften, nicht öffentlich vom 05.03.2018      
N 6.2     Mitteilungen      
N 6.3     Berichte      
N 6.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
N 7     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL)      
N 8     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto      
N 9     Sonstige Beschlussvorlagen      
N 9.1     Anmietung: Wesloer Straße 112 ? Industriepark Schlutup      
N 10     Anfragen, Anregungen und Verschiedenes      
N 10.1     Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 10.2     Neue Anfragen      
N 10.3     Anregungen und Verschiedenes      
Ö 11  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse