Vorlage - VO/2018/05910
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Beschlussvorschlag
Der bei dem Produktsachkonto 541001 733.7852000 Gemeindestraßen / Josephinenstraßenbrücke II / Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2018 muss aufgehoben werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: GemHVODoppik |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Begründung für die Dringlichkeit: Die Brücke muss fertiggestellt sein vor Beginn der Arbeiten an der Bahnhofsbrücke. Zudem ist geplant, einen Teil der Verkehrsführung während der Baumaßnahme Bahnhofsbrücke über die Josephinenstraßenbrücke zu leiten.
Begründung:
Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das
Haushaltsjahr 2018 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs.2
GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben
werden kann.
Da die HU-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig die Mittel im Finanzplan 2018 in Höhe von 1.200.000 Euro für die Baumaßnahme BW 045 Josephinenstraßenbrücke II (Produktsachkonto 541001 733.7852000) freigegeben werden.
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um eine zwingend erforderliche Überbauerneuerung der Josephinenstraßenbrücke II.
Bauwerkszustand:
Die Josephinenstraßenbrücke II im Zuge der Josephinenstraße ist ein wichtiger Zubringer zur Nordtangente und eine bedeutsame Erschließungsstraße zu den Gewerbetreibenden in der Posener Straße. Sie überführt die Josephinenstraße über die Gleise der Hafenbahn.
Das Bauwerk wurde im Jahr 1963 dem Verkehr übergeben und wird seit dem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen überwacht. Im Zuge der Bauwerksprüfung im Jahr 2013 wurden erhebliche Betonschäden und Durchfeuchtungen an Betonbauteilen, sowie Undichtigkeiten an der Bauwerksabdichtung und an den Fahrbahnübergängen festgestellt. Das Bauwerk erhielt im Ergebnis die Zustandsnote von 3.0 (Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand).
Daraufhin erfolgte im Jahr 2014 eine Objektbezogene Schadensanalyse am Bauwerk sowie die Nachrechnung gem. der Handlungsanweisung für Spannungsrisskorrosionsgefährdete Bauwerke. Im Ergebnis dieser und weiterführender Materialuntersuchungen wurde das Bauwerk für den Verkehr mit einem tatsächlichen Gewicht von größer als 12t gesperrt. 2015 erfolgte eine Sonderprüfung, um die aufgedeckten Defizite des Bauwerks genauer zu inspizieren. Die Brücke erhielt die Zustandsnote 3.5, wobei einzelne Schäden bis zum heutigen Zeitpunkt mit 4.0 bewertet sind.
Überbauerneuerung:
Auf Grund der starken Schädigungen und der kritischen Bauweise der Überbauplatte (Hohlkörperplatte, längs- und quer vorgespannt) ist eine Instandsetzung des Überbaus nicht wirtschaftlich durchführbar. Daraufhin wurden im Rahmen eines Vorentwurfs vier Varianten zur Überbauerneuerung untersucht. Als Vorzugvariante kristallisierte sich der Stahlverbundüberbau heraus. Diese Bauweise ist robust aber auch schnell herzustellen, da einzelne Bauteile wie die Stahllängs- und Querträger sowie die Halbfertigteilelemente der Überbauplatte vorgefertigt werden können.
Die Unterbauten und die Gründung wurden in den Jahren 2016 und 2017 umfangreich untersucht, um sicherzustellen, dass eine Weiternutzung erfolgen kann. So wurden zusätzliche Baugrundaufschlüsse durchgeführt und die vorh. Franki-Pfahl-Gründung nachgerechnet. Aus den Widerlagern und Flügelwänden sind Bohrkerne entnommen und untersucht worden. Im Zuge der Überbauerneuerung werden diese Bauteile nun betontechnisch saniert.
Des Weiteren erfolgt die Umverlegung der 46 Versorgungsleitungen, welche sich zurzeit in den Holkörpern der Überbauplatte befinden. Hierzu werden vor dem Abbruch des Überbaus neue Leitungsbrücken errichtet, die zum einen die Versorgungleitungen und zum anderen den Fußgänger- und Radverkehr aufnehmen. Diese kombinierten Leitungsbrücken werden schlussendlich in das neue Bauwerk integriert.
Die Überbauerneuerung wird in 8 Bauphasen realisiert:
Bauphase 1: Abbruch der Kragarme des Bestandsüberbaus
Bauphase 2: Instandsetzung der Widerlager und Flügelwände, Herstellung der Gründung
der kombinierten Leitungsbrücken
Bauphase 3: Betonage und Fertigstellung der Gründung der kombinierten Leitungsbrücken
Bauphase 4: Einhub der Stahlkonstruktion und Montage der Leitungsbrücken
Bauphase 5: Umlegen der 46 Versorgungsleitungen einschl. Herstellung und Verfüllung der
Baugruben
Bauphase 6: Abbruch des Bestandsüberbaus, Instandsetzung der Auflagerbereiches auf
dem Bestandswiderlager
Bauphase 7: Anliefern und Einheben der Stahlkonstruktion, Verlegen der Halbfertigteile,
Betonieren der Ortbetonergänzung
Bauphase 8: Abdichtungsarbeiten, Herstellung der Kappen und des Fahrbahnbelages,
Montage der Bauwerksausstattung, Verkehrsfreigabe
Projektziel ist es, die Erneuerung des Überbaus bis zum Baubeginn der Bahnhofsbrücke im Frühjahr 2019 abzuschließen, um den dann stark einsetzen Verdrängungsverkehr alternative Routen anbieten zu können.
Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird mit Zustimmung zur Aufhebung des Sperrvermerkes durch die Bürgerschaft am 23.03.2018 veröffentlicht. Die Bauzeit der Überbauerneuerung ist von Juni 2018 bis April 2019 vorgesehen. Um den Veröffentlichungstermin und somit auch den Baubeginn einhalten zu können, muss der Bauausschuss am 19.03.2018, der Hauptausschuss am 20.03.2018 sowie die Bürgerschaft am 22.03.2018 erreicht werden. Da die Gremien nicht mehr mit ordentlicher Ladungsfrist erreicht werden konnten, wird nunmehr um Behandlung im Wege der Dringlichkeit gebeten."
Anlagen
Keine.