Auszug - 123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße 102 ? 104 / Hagenskoppel abschließender Beschluss Bebauungsplan 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104 / Ha-genskoppel - Satzungsbeschluss (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP sowie der TOP 3.3 zusammen diskutiert.
Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.
Herr Howe stellt zum TOP 2.3 folgenden Antrag:
- 30 % der geplanten Bebauung ist als geförderter Wohnungsbau auszulegen.
- Das gesamte Quartier ist verkehrsarm zu entwickeln.
- Der gewerbliche Teil des B-Plangebietes ist mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auszustatten.
- Im gewerblichen Teil sind Nistbausteine für gefährdete Tierarten einzurichten.
- Es sind Ausgleichsflächen zu schaffen.
Herr Lötsch weist darauf hin, dass es sich hierbei um den Satzungsbeschluss handele und verschiedenste Anträge das Verfahren wieder weit zurückwerfen würden.
Herr Howe führt aus, dass er mit seinen Anträgen nicht verhindern wollte, dass dort gebaut werde.
Herr Quirder sieht die 30%-Regelung der Bürgerschaft prinzipiell als richtig an, aber nicht bei diesem Stand des Verfahrens.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 3 Stimmen
Gegen den Antrag: 8 Stimmen
Enthaltungen: 4 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 13 Stimmen
Gegen die Vorlage: 2 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.