Auszug - AM Sabine Halter (SPD): B-Plan "Howingsbrook"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 19.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/05920 AM Sabine Halter (SPD): B-Plan "Howingsbrook"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP sowie die TOP 5.3.7 zusammen diskutiert.

 

 

 

Antrag der SPD:

Der Bürgermeister wird gebeten, die für die rechtssichere Erstellung eines Bebauungsplans für den gesamten Bereich „Howingsbrook“ erforderlichen Teilschritte (Planung, Entlassung aus dem Landschaftsschutz, Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens) umgehend in die Wege zu leiten. Hierzu wird ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt, der den bislang vorliegenden städtebaulichen Entwurf für einen ersten Teilbereich „Howingsbrook“ entsprechend überarbeitet und erweitert.

Gleichzeitig wird beim Land SH eine Anfrage für ein Zielabweichungsverfahren „Howingsbrook“ - unabhängig vom Zielabweichungsverfahren „Neue Teutendorfer Siedlung“ gestellt.

 

Antrag der CDU unter TOP 5.3.7:

Für den Bereich zwischen der Straße Howingsbrook und der Straße Rödsaal gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan xx.xx.xx – „Howingsbrook“– aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans xx.xx.xx – Howingsbrook - im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (13x. Änderung, siehe Anlage 1).

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen i. W. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung Gebietes für den Einfamilienhausbau und für geförderten Wohnungsbau geschaffen werden.

Beim Land ist umgehend ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan 2004 Planungsraum II zu beantragen.

Der Bereich Umwelt / Naturschutz wird aufgefordert eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet durchzuführen.

Der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck ist zu gegebener Zeit anzupassen bzw. fortzuschreiben.

 Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushangs und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

Frau Haltern erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Lötsch erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und merkt an, dass mit einer Umsetzung aufgrund des Antrages seiner Fraktion sofort begonnen werden könne. da dieser nur einen Teilbereich umfasse, für den es einen hohen akuten Bedarf gebe, u. a. wegen des dort vom Investor vorgesehenen hohen Anteils an gefördertem Wohnungsbau.

 

Herr Howe sieht es als positiv an, dass die 30% sozialer Wohnungsbau sogar noch übertroffen werden sollen. Allerdings sieht er ein Vorgreifen zum Zielabweichungsverfahren bezüglich des Landschaftsschutzgebietes als kritisch an.

 

Herr Voht sieht es als positiv an, dass das Bauvorhaben Howingsbrook noch auf den Weg gebracht werden solle, allerdings sieht auch er einen zeitlichen Verzug mit dem Antrag der SPD-Fraktion.

 

Herr Quirder verweist in dem Antrag auf die Formulierung „umgehend“ und merkt an, dass dies den gleichen Charakter habe. Er erwarte von der Verwaltung einen vernünftigen Aufstellungsbeschluss. Und unabhängig von der Neuen Teutendorfer Siedlung ein weiteres Zielabweichungsverfahren vom Land.

 

Frau Glogau erläutert, dass seitens der Stadtplanung und Bauordnung eine Umsetzung des Antrages noch zu prüfen sei, da die Planungen zur Neuen Teutendorfer Siedlung bereits im Verfahren seien.

Herr Schröder ergänzt, dass die Verwaltung erst einmal überlegen müsse, wie man hier im Hinblick auf eine Abstimmung mit dem Land taktisch damit am besten umgehe. Bislang seien keine zwei Zielabweichungsverfahren vom Land in Aussicht gestellt worden.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, ob zuerst ein B-Plan erstellt werden müsse oder ob vorher schon das Zielabweichungsverfahren durchzuführen sei.

Herr Schröder führt aus, dass zuerst das städtebaulich-freiraumplanerische Konzept entwickelt werden müsse, bevor dies in einen B-Plan inklusive Zielabweichungsverfahren umgesetzt werde.

 

Herr Lötsch appelliert, dass die Hansestadt Lübeck den dringenden Bedarf an Wohnungsbau in Travemünde an das Land herantragen müsse, um so zwei parallel laufende Zielabweichungsverfahren zu initiieren. Seiner Meinung nach sei der Antrag der CDU-Fraktion weitreichender und zielführender als der der SPD-Fraktion.

 

Herr Pluschkell merkt an, dass der Antrag seiner Fraktion alles Aussage und der der CDU-Fraktion nur beschreibe, wie die technische Umsetzung eines Teilbereiches gehe. Er schlägt vor, den ersten Absatz des Antrages der CDU, dem Antrag der SPD voranzustellen, da es wichtig sei, dass gesamte Gebiet zu überplanen und nicht nur eine kleine Teilfläche.

 

Herr Ramcke beantragt die Anträge zu vertagen, da noch so viel Abstimmungsbedarf bestehe.

 

Herr Howe sieht es weiterhin als falsch an, wenn die Kommune das Zielabweichungsverfahren dem B-Plan voranstelle. Es müsse das Ziel sein, mit dem Land zusammen zu arbeiten und nicht dagegen.

 

Frau Haltern möchte wissen, ob für den zweiten und dritten Teilbereich der Gesamtfläche das gesamte Verfahren noch einmal durchlaufen werden müsse.

Herr Schröder erläutert, dass davon auszugehen sei, dass vor der Realisierung des zweiten Teilstückes der neue Regionalplan schon gelten werde und dies dann nur ein konventionelles Bauleitplanverfahren ohne Zielabweichung bedeuten würde.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Ramcke abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:  2 Stimmen

Gegen eine Vertagung 13 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt eine Vertagung mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den seiner Meinung nach weitreichenderen Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag der CDU-Fraktion:  9 Stimmen

Gegen den Antrag der CDU-Fraktion: 5 Stimmen

Enthaltungen:     1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich.

 

Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion hinfällig.