Vorlage - VO/2018/05920  

Betreff: AM Sabine Halter (SPD): B-Plan "Howingsbrook"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
19.03.2018 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, die für die rechtssichere Erstellung eines Bebauungsplans für den gesamten Bereich „Howingsbrook“ erforderlichen Teilschritte (Planung, Entlassung aus dem Landschaftsschutz, Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens) umgehend in die Wege zu leiten. Hierzu wird ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt, der den bislang vorliegenden städtebaulichen Entwurf für einen ersten Teilbereich „Howingsbrook“ entsprechend überarbeitet und erweitert.

Gleichzeitig wird beim Land SH eine Anfrage für ein Zielabweichungsverfahren „Howingsbrook“ - unabhängig vom Zielabweichungsverfahren „Neue Teutendorfer Siedlung“ gestellt.

 


Begründung

Die Entwicklung für das Gebiet „Howingsbrook“ war für 2018 geplant. Durch Verzögerungen bei der Entwicklung des Gebietes „Neue Teutendorfer Siedlung“ ist der Zeitrahmen fortgeschritten. Für einen ersten Teilabschnitt des Gebietes liegen Planungen vor, die Quote des geförderten Wohnungsbaus wurde dabei berücksichtigt. Für das Areal „Howingsbrook“ liegt laut Bürgerschaftsausschuss ebenso eine hohe Priorit vor wie für die „Neue Teutendorfer Siedlung“. Es ist verkehrlich sehr gut erschließbar. Im nahen Umfeld stellt sich das Vorhandensein guter Infrastruktur dar: Schule, Kindertagesstätte, ÖPNV und Nahversorger. Gerade hinsichtlich der Schule, welcher laut Schulentwicklungsplan eine 1-Zügigkeit im Grundschulsektor prognostiziert wird, welche sich wiederum auf die Gemeinschaftsschule auswirken wird und sie auch als Schulstandort als bedroht eingestuft wird, wäre eine zügige Planung von großem Vorteil.

Notfalls ist die Teilung des Gesamtareals - wie sie bei Grundstücken dieser Größe auch andernorts in der Hansestadt Lübeck schon durchgeführt wurde - auch hier anwendbar.

Die Antragsstellung für ein Zielabweichungsverfahren hierfür geschieht nicht parallel mit dem Gebiet „Neue Teutendorfer Siedlung“, sondern zeitversetzt und dürfte somit beim Land zu keiner Ablehnung führen, zumal es hier um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum geht.

 


Anlagen