Auszug - 117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld - abschließender Beschluss, Bebauungsplan 07.44.00 - Am Ährenfeld - Satzungsbeschluss (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Howe stellt folgenden Antrag:
- 30% des gesamten Quartiers muss durch sozialen Wohnungsbau belegt werden.
- Das gesamte Quartier muss verkehrsarm geplant werden.
- Für die Fläche sind Ladesäulen für Elektrofahrzeuge vorzusehen.
- Zum Schutz von Flora und Fauna ist die angrenzende Grünfläche durch einen Zaun abzutrennen.
Herr Ramcke merkt an, dass er sich gegen eine weitere Reduzierung des Landschaftsschutzgebietes ausspreche.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 3 Stimmen
Gegen den Antrag: 7 Stimmen
Enthaltungen: 5 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 14 Stimmen
Gegen die Vorlage: 1 Stimme
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld und zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.44.00 – Am Ährenfeld – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 117. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 07.44.00 – Am Ährenfeld – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 117. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.