Tagesordnung - 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018  

Bezeichnung: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
Gremium: Ausschuss für Soziales
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:18 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 10.10.2017
SI/2017/108  
Ö 5  
Mitteilung des Vorsitzenden    
Ö 6     Berichte    
Ö 6.1  
Zukunft der SIE
Enthält Anlagen
VO/2017/05349  
Ö 7     Beschlussvorlagen    
Ö 7.1  
Soziale Stadt Moisling ? Anpassung der Grundsätze über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2017/05348  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (Die Vorlage liegt in den Fraktionsbüros zur Einsichtnahme bereit.)
Enthält Anlagen
VO/2017/05378  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                             Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

   
    06.11.2017 - Bauausschuss
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.


   
    07.11.2017 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

 

Auf Antrag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 TOP 7.2 (56 KB)    
   
    09.11.2017 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HH 2018 Präsentation (593 KB)    
   
    13.11.2017 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FB4-2018-KDA (587 KB)    
   
    13.11.2017 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage ohne

Votum zur Kenntnis zu nehmen.

(15 Ja-Stimmen)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage III Antwort auf Anfrage Simon Soziale Sicherung (183 KB)    
   
    14.11.2017 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich

aus der Anlage 5  ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt:

3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

 

Der Hauptausschuss stellt die weitere

Beratung bis zur nächsten Sitzung

am 28.11.2017 einstimmig zurück.

 

   
    16.11.2017 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 5_Präsentation zum Haushalt (419 KB)    
   
    20.11.2017 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

   
    21.11.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und
0 - Stimmenthaltung ohne Votum zur Kenntnis.

 

   
    28.11.2017 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

   
    30.11.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.12 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter,

geänderter und ergänzter Fassung,

mit der Maßgabe, dass die Änderungen

und Ergänzungen laut der gefassten

Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten

einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige

Ordnung hergestellt wird:

 

Mehrheitliche Annahme:

Ja-Stimmen: 41

Nein-Stimmen: 5

 

 

__________________________________________________________________________

 

 

Im Anschluss an die Haushaltsberatung erfolgt die Abendbrotpause

von 18.27 bis 19.05 Uhr

 

 

BM Schaffenberg meldet sich krankheitsbedingt aus der Sitzung ab.

 

Ö 7.3  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2016
Enthält Anlagen
VO/2017/05358  
Ö 7.4  
Wirtschaftsplan 2018 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Enthält Anlagen
VO/2017/05383  
Ö 7.5  
Enthält Anlagen
Vorlage zur überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für den Verlustausgleich 2016 der SeniorInnenEinrichtungen im Haushaltsjahr 2017
VO/2017/05390  
Ö 8  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.)    
Ö 9     Mitteilungen aus dem Fachbereich 2    
Ö 9.1  
Liste nicht erledigter Tagesordnungspunkte Sitzung Ausschuss für Soziales am 07.11.2017
VO/2017/05455  
Ö 10  
Anfragen/Antworten (Es liegt nichts vor.)    
Ö 10.1  
Bereichsleitung der SIE Anfrage AM Heidi Menorca    
Ö 11     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 11.1  
Veröffentlichung der Verwaltungsrichtlinien für die Leistungsgewährung des Bereiches Soziale Sicherung Antrag AM Rolf Klinkel
VO/2017/05453  
Ö 11.1.1  
AT zu Antrag des AM Rolf Klinkel [GAL]: Veröffentlichung der Verwaltungsrichtlinien für die Leistungsgewährung des Bereiches Soziale Sicherung [VO/2017/05453]
VO/2017/05479  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
Gewährung der Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung nach dem SGB XII Antrag AM Rolf Klinkel
VO/2017/05454  
Ö 12  
Verschiedenes    
N 13     Feststellung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 10.10.2017      
N 14     Berichte (Es liegt nichts vor.)      
N 15     Beschlussvorlagen (Es liegt nichts vor.)      
N 16     Anfragen/Antworten (Es liegt nichts vor.)      
N 17     Anträge von Ausschussmitgliedern (Es liegt nichts vor.)      
N 18     Verschiedenes      
Ö 19  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse