Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 04.07.2016 die Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat Moisling und die Grundsätze über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds beschlossen (VO/2016/03682). Folglich wurde am 08.09.2016 auf einer öffentlichen Veranstaltung im Maßnahmengebiet der Beirat gewählt, welcher als Vertretungsgremium die Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ vor Ort begleitet und die Interessen des Stadtteils vertritt. Bislang haben insg. zehn Sitzungen des Stadtteilbeirats stattgefunden; der Beirat tagt i. d. R. siebenmal pro Jahr.
Der Stadtteilbeirat entscheidet eigenständig und bindend über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds. Der Verfügungsfonds ist ein Budget aus der Städtebauförderung, wodurch BewohnerInnen und StadtteilakteurInnen in den Maßnahmengebieten zur Durchführung von eigenen kleinteiligen Projekten, Aktionen und Maßnahmen angeregt werden. Voraussetzung ist, dass ein „Mehrwert“ für den Stadtteil entsteht. Auf diese Weise wird das Engagement gefördert, das soziale Miteinander im Quartier gestärkt und durch die Projektinitiierung und -realisierung per se ein Beitrag für die Stadtteilentwicklung geleistet.
Der Verfügungsfonds wird zu 100 % aus Städtebauförderungsmitteln finanziert. Für die Kalenderjahre 2016 und 2017 betrug das Gesamtbudget des Verfügungsfonds jeweils 15.000 €.
Im Maßnahmengebiet Moisling konnte durch den Verfügungsfonds bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen Projekten realisiert werden. Diese Bandbreite reicht von Aktionen und Beteiligungen (u. a. Frühjahrsputzaktion, Fußballturnier für Jugendliche, Fahrradwerkstatt, „Mit-machzirkus“ für Kinder) über Stadtteilkultur (Street-Art-Projekt, „Moisling erzählt“, Kunst-Mitmach-Basar) und Veranstaltungen („Moislinger Jugendliche treffen Dänen“, Vortragsreihe für Senioren, Internationales Sommerfest) bis hin zu Anschaffungen und Sachkosten (Pflanzaktionen und Begrünungen, Ausstattung von Kinder-, Jugend- und Sprachprojekten). 2016 wurden insg. 13 Projekte aus dem Verfügungsfonds gefördert, in 2017 sind es bislang ebenfalls 13.
Auf Grundlage dieser Beschlussvorlage soll mit der Änderung der Grundsätze – neben klarstellenden Regelungen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren – grundsätzlich eine Anhebung des Gesamtbudgets des Verfügungsfonds auf 30.000 € pro Kalenderjahr erfolgen (ab 01.01.2018). Nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein ist ein solches Budget förderfähig (B 2.3.4 (4) StBauFR 2005 SH).
Die Anhebung des Verfügungsfonds-Budgets wird mit den positiven Erfahrungen der durchgeführten Projekte begründet. Diese Projekte zeigen, dass dieses Instrument hervorragend geeignet ist, um Engagement aus dem Stadtteil zu fördern, Kooperationen und Selbstorganisation zu stärken und – mit vermeintlich „kleinen Maßnahmen“ – positive Effekte für den Stadtteil und dessen Entwicklungsprozess zu erreichen. Die Summe der Verfügungsfondsanträge für das Kalenderjahr 2017 hätte bereits im Juni das Gesamtbudget von 15.000 € ausschöpfen können.
In Maßnahmengebieten anderer Kommunen in Schleswig-Holstein, die in ihrer Struktur und Größe vergleichbar mit Moisling sind, werden ebenfalls Verfügungsfonds in Höhe von 30.000 € p.a. eingesetzt.
Die haushalterische Ordnung der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ – und somit der Finanzierung des Verfügungsfonds als eine Maßnahme der Durchführung – ist mit gem. der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 30.01.2014 und 27.11.2014 i. V. m. den vorliegenden Zuwendungsbescheiden hergestellt.
Der Stadtteilbeirat hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 seine Zustimmung zur Änderung der Grundsätze über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds gegeben. Die Änderungen sind in Anlage 1 textlich gelb hervorgehoben.