| TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
| Ö 1 |
|
|
Allgemeiner Teil |
|
|
|
| Ö 1.1 |
|
|
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
| Ö 1.2 |
|
|
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
|
|
|
| Ö 1.3 |
|
|
Niederschriften, öffentlich vom 01.06.2015 |
|
SI/2015/665 |
|
| Ö 2 |
|
|
Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
|
|
|
| Ö 2.1 |
|
|
Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee - (5.610) |
|
VO/2015/02626 |
|
| Ö 2.2 |
|
|
Bebauungsplan 32.13.00 ? Godewind / Am Fahrenberg -
Satzungsbeschluss (5.610)
114. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
Godewind / Am Fahrenberg
Abschließender Beschluss (5.610)
|
|
VO/2015/02722 |
|
| |
|
VORLAGE |
| |
|
1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 zum Entwurf der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Dieser Bericht wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| |
|
| |
|
15.06.2015 - Bauausschuss |
| |
|
Ö 2.2 - unverändert beschlossen |
| |
|
Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 zum Entwurf der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Dieser Bericht wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
|
| |
|
| |
|
16.06.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
| |
|
Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
| |
|
Der Ausschuss empfiehlt bei 11 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 3 - StimmenthaltungenDer Ausschuss empfiehlt bei 11 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 3 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
|
| |
|
| |
|
23.06.2015 - Hauptausschuss |
| |
|
Ö 5.11 - unverändert beschlossen |
| |
|
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 zum Entwurf der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Dieser Bericht wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
|
| |
|
| |
|
25.06.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
| |
|
Ö 10.10 - unverändert beschlossen |
| |
|
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 zum Entwurf der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Dieser Bericht wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme (Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei).
|
| Ö 2.3 |
|
|
Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Auslegungsbeschluss (5.610)
|
|
VO/2015/02699 |
|
| Ö 3 |
|
|
Sonstige Beschlussvorlagen |
|
|
|
| Ö 3.1 |
|
|
Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck" |
|
VO/2015/02625 |
|
| Ö 3.2 |
|
|
Art der Vergabe für die städtische Liegenschaft "Baggersand"
(5.610 und 2.280) |
|
VO/2015/02711 |
|
| Ö 3.3 |
|
|
Vermarktung der Grundstücke im Gründungsviertel (5.610) |
|
VO/2015/02775 |
|
| Ö 3.4 |
|
|
Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2015 (Investitions-tätigkeiten) für die Deckensanierung der Luisenstraße (5.660) |
|
VO/2015/02669 |
|
| Ö 3.5 |
|
|
Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für den Umbau der Grundschule Groß Steinrade |
|
VO/2015/02762 |
|
| Ö 3.6 |
|
|
Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haus-haltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für den Umbau des Fortbildungszentrums in der Volkshochschule, Standort Falkenplatz 10, Lübeck |
|
VO/2015/02769 |
|
| Ö 3.7 |
|
|
Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2015 (Investitionstätigkeiten) für den Ausbau des Geh- und Radweges an der Travemünder Landstraße; K20 und den Ausbau der Bushaltestelle
Baubereich: Abschnitt zwischen Solmitzstraße und Elbingstraße (5.660)
|
|
VO/2015/02761 |
|
| Ö 3.8 |
|
|
Beginn der Ausschreibung : Ausbau des Geh- und Radweges an der Travemünder Landstraße K20 und den Ausbau der Bushalte-stelle Bahnhaltepunkt
Bereich zwischen Solmitzstraße und Elbingstraße ( 5.660 )
|
|
VO/2015/02763 |
|
| Ö 4 |
|
|
Mitteilungen und Berichte |
|
|
|
| Ö 4.1 |
|
|
Mitteilungen des Vorsitzenden |
|
|
|
| Ö 4.2 |
|
|
Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
|
|
|
| Ö 4.2.1 |
|
|
Mitteilung (5.610):
Sachstand Nördliche Wallhalbinsel |
|
|
|
| Ö 4.2.2 |
|
|
Mitteilung (5.610):
Tagesordnung des Gestaltungsbeirates für den 18. und 19.06.2015 |
|
|
|
| Ö 4.2.3 |
|
|
Mitteilung (5.610):
Sachstand Decathlon |
|
|
|
| Ö 4.2.4 |
|
|
Mitteilung der Verwaltung (5.610):
Flächen auf dem Gebiet der HL in Verbindung mit Erstaufnahmeeinrichtungen. |
|
|
|
| Ö 4.3 |
|
|
Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
|
|
|
| Ö 5 |
|
|
Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 5.1 |
|
|
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
| Ö 5.2 |
|
|
Neue Anfragen |
|
|
|
| Ö 5.3 |
|
|
Anträge |
|
|
|
| Ö 5.3.1 |
|
|
Antrag des AM D. Stolzenberg - Zur Ansiedlung Decathlon |
|
VO/2015/02793 |
|
| Ö 5.3.2 |
|
|
Partei Piraten: Dringlichkeitsantrag des AM Detlev Stolzenberg - Standortüberprüfung für EAE |
|
VO/2015/02820 |
|
| N 6 |
|
|
Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
|
|
|
| N 6.1 |
|
|
Niederschriften, nicht öffentlich vom 01.06.2015 |
|
|
|
| N 6.2 |
|
|
Mitteilungen |
|
|
|
| N 6.2.1 |
|
|
Mitteilung (5.610):
Sachstand Decathlon |
|
|
|
| N 6.3 |
|
|
Berichte |
|
|
|
| N 6.4 |
|
|
Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
|
|
|
| N 7 |
|
|
Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ? |
|
|
|
| N 8 |
|
|
Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ? |
|
|
|
| N 8.1 |
|
|
Erklärung der Kostenübernahme für die Leistungen der Soft-wareanpassung und Neubau Außenanlage LST für den Ersatz-neubau Bahnhofsbrücke (5.660) |
|
|
|
| N 8.2 |
|
|
Beginn der Ausschreibung von Dienstleistungen über 175.000,- EUR
Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen und Grundstücken im Bereich der Hansestadt Lübeck |
|
|
|
| N 9 |
|
|
Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ? |
|
|
|
| N 10 |
|
|
Aufträge über 25.000 ? |
|
|
|
| N 11 |
|
|
Sonstige Beschlussvorlagen |
|
|
|
| N 12 |
|
|
Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
|
|
|
| N 12.1 |
|
|
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
| N 12.2 |
|
|
Neue Anfragen |
|
|
|
| N 12.3 |
|
|
Anregungen und Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 13 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|