Vorlage - VO/2015/02762  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für den Umbau der Grundschule Groß Steinrade
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
15.06.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.06.2015 
32. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.187.7851000 GMHL / Schule Groß Steinrade/Umbau / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 750.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Das Gebäude der Schule Groß Steinrade wurde im Dezember 2013 aufgrund akuten Schimmelbefalls gesperrt

Begründung

Das Gebäude der Schule Groß Steinrade wurde im Dezember 2013 aufgrund akuten Schimmelbefalls gesperrt. Eine schnelle und kurzfristige Wiedereröffnung der Schule Steinrade ist aufgrund des Schadensumfangs (gesundheitsgefährdender flächiger Schimmelbefall) nicht möglich gewesen. Die Schimmelpilzbeseitigung ist finanziell und arbeitstechnisch nicht losgelöst von der baukonstruktiven Sanierung zu betrachten.

Laut Bürgerschaftsbeschluss vom 27.03.2014, VO / 2014 / 01435, wurde entschieden ein Sanierungsgutachten zu erstellen. Diese Betrachtung ging zunächst von der Nutzung im Erdgeschoss in zwei Klassen aus. Bis August 2014 wurde an Hand einer Variantenplanung geprüft, wie insgesamt 4 Klassen im Haus untergebracht werden können. Die Entscheidung fiel auf die Variante des Dachgeschossausbaus unter Ausnutzung der Bestandskubatur. Die Kostenschätzung wurde entsprechend angepasst.

 

Die Entwurfsunterlage-Bau lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahres 2015 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs. 2 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann. Die EW-Bau wurde nun im Mai mit einem Mittelbedarf von 2.000.000,- EUR vorgelegt.

 

Für die nun folgenden nächsten Schritte zur Planung und Baudurchführung des Umbaus der Grundschule Steinrade ist die Erweiterung der Architekten- und Ingenieuraufträge notwendig. Zur Erstellung des Bauantrages und der Ausschreibungsunterlagen mit anschließender beabsichtigter Vergabe der Bauleistungen müssen die zurzeit noch mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel freigegeben werden.

Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme soll zu Beginn des Jahres 2016 begonnen werden.

 

Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 750.000,- EUR für den Umbau der Grundschule Groß Steinrade beantragt.

 

keine

Anlagen

keine