Auszug - Bebauungsplan 32.13.00 ? Godewind / Am Fahrenberg - Satzungsbeschluss (5.610) 114. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Godewind / Am Fahrenberg Abschließender Beschluss (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02722 Bebauungsplan 32.13.00 ? Godewind / Am Fahrenberg -
Satzungsbeschluss (5.610)
114. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
Godewind / Am Fahrenberg
Abschließender Beschluss (5.610)

   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe spricht die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck an, die sich gegen das Entfernen der Bäume und Sträucher zu Gunsten einer Fernwärmeleitung aussprachen, ob wohl schon eine Leitung vorhanden sei

Herr Howe spricht die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck an, die sich gegen das Entfernen der Bäume und Sträucher zu Gunsten einer Fernwärmeleitung aussprachen, obwohl schon eine Leitung vorhanden sei.

 

Frau Ley erläutert Herrn Howe die Notwendigkeit der Leitungsverlegung anhand einer Karte.

 

Herr Stolzenberg möchte wisse, wie hoch die GRZ für die geplante Wohnbebauung über der Tiefgarage sei.

Frau Ley erörtert, dass die Fläche der Tiefgarage, die gleichzeitig die Ebene für den Geschosswohnungsbau darstelle, maximal zu 90% (GRZ 0,9) und die auf der begrünten Tiefgaragenebene befindliche Bebauung maximal zu 40% (GRZ 0,4) bebaut werden dürfe.

 

Herr Stolzenberg möchte weiter wissen, wie hoch die durch die Baugrenze mögliche GRZ für die Wohnbebauung am Steenkamp sei.

Frau Ley beziffert diese mit 0,3, obwohl bezüglich der Baukörper auch 0,2 möglich gewesen wäre, aber unter Berücksichtigung der insgesamt zulässigen Inanspruchnahme von Versiegelungen nicht gewollt sei.

 

Herr Stolzenberg führt weiter aus, dass die hier befindliche erhaltenswerte Bebauung wesentlich stärker eingeschränkt sei, als das Kulturdenkmal des ehemaligen Autohauses. Er werde dieser Vorlage aufgrund der Ungleichbehandlung nicht zustimmen.

 

Herr Howe stellt folgenden Antrag:

„Die Sonderfläche Parkhaus ist aus diesem B-Plan herauszunehmen, so dass nur ein einfacher Parkplatz übrig bleibt.“

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            2 Stimmen

Gegen den Antrag:                            13 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            12 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            1 Stimme

Enthaltungen:                                          2 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.       Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 zum Entwurf der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft.

Dieser Bericht wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt.

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.       Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

5.       Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

6.       Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.