Auszug - Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Auslegungsbeschluss (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02699 Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Freitag spricht den dort von den EBL und der Firma Gollan geplanten Recyclinghof an und möchte wissen, ob diese Umsetzung auch nach Beschluss des B-Planes möglich sei

Herr Freitag spricht den im Gebiet des B-Planes von den EBL und der Firma Gollan geplanten Recyclinghof an und möchte wissen, ob diese Umsetzung auch nach Beschluss des B-Planes möglich sei.

 

Frau von Klonczynski erläutert, dass dort der Struckbach - ein unterirdisches Gewässer - ggf. verlegt werden müsse. Die Verwaltung sei allerdings mit den EBL und der Firma Gollan im Gespräch und eine für alle einvernehmliche Lösung sei in Sicht.

Herr Schröder ergänzt, dass die geplante Umsetzung des Projektes auf jeden Fall möglich sein werde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            14 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.