Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Sanierung Holstentor-Gemeinschaftsschule (Herr Pluschkell) (5.651)

(TOP 5.2.1 am 20.04.2015)

Herr Pluschkell hat folgende Fragen bezüglich der Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule vorab per Mail an die Verwaltung gestellt:

a)      Wie weit ist die Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule vorangeschritten?

b)      Wurde der Kostenrahmen eingehalten?

c)      Welche Erfahrungen gibt es mit dem teilweise neu gestalteten Gebäudeteilen, sowohl baulich als auch funktional?

d)      Welches sind die weiteren Planungen bezüglich des geplanten, aber noch ausstehenden Abrisses der nicht sanierten Gebäudeteile?

 

Abschließende Antworten am 04.05.2015:

Die Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule, d.h. die Energetische Sanierung, die Umsetzung der gesetzlichen Brandschutzanforderungen und die Schaffung einer behindertengerechten Nutzung, erfolgt/e in mehreren Bauabschnitten:

             

  1. Der 1. Bauabschnitt, bestehend aus der Sanierung des Gebäudeteils A und der Erweiterung wurde im Juli 2012 fertig gestellt und der Schule zur Nutzung übergeben. Bereits ca. ein Jahr vorher ging im Gebäudeteil H die Aufzugsanlage und das neu erstellte Treppenhaus in Nutzung.

 

  1. Im Anschluss daran wurde der die Gebäudeteile B, C und H umfassende 2. Bauabschnitt begonnen und im Sommer 2014 bis auf die im Abbruchbereich befindlichen Fassadenteile im Gebäudeteil B abschnittsweise fertig gestellt.

 

  1. Die Umbaumaßnahme der ab Herbst 2014 freie gewordenen Hausmeisterwohnung, benannt als 3. Bauabschnitt, wird im Juni 2015 abgeschlossen sein.

 

  1. Geplant war, nach Fertigstellung des Umbaus der Hausmeisterwohnung, die im energetischen Sanierungskonzept zum Abbruch vorgesehenen Gebäudeteile D und E in 2015 abzubrechen, Restarbeiten auszuführen und anschließend den Schulhof umzugestalten.

 

Die für die Bauabschnitte 1 und 2 bereit gestellten Haushaltsmittel sind bis auf die für den Abbruch, die Restarbeiten und die Schulhofumgestaltung erforderlichen Haushaltsmittel aufgebraucht. Eine Überschreitung des noch vorhandenen Budgets wird aus momentaner Sicht nicht erfolgen.

             

             

Weitere Nachfragen am 04.05.2015:

Frage a) Die Bauverwaltung hat meine Anfrage zur Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule u. a. dahingehend beantwortet, dass es dabei um eine energetische Sanierung, neue Brandschutzauflagen, einen behindertengerechten Umbau und den Abriss von Gebäudeteilen gegangen sei.

Fragen:

Warum wurde bei einem solch umfassenden Um-/Neubau die Sanierung der WC-Anlagen ausgeklammert?

Welche Mehrkosten entstehen dadurch, dass die WC-Sanierung nun nachträglich erfolgen soll?

 

 

Frage b) Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass es einen 3. Bauabschnitt als Sonderprojekt gebe, der die Umgestaltung der Hausmeisterwohnung mit einem Kostenvolumen von 300.000 Euro zum Inhalt habe.

Fragen:

Was ist der genaue Inhalt dieses Sonderprojekts?

Wodurch wurde dieses Projekt veranlasst?

 

 

Frage c) Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass auf den ursprünglich geplanten Abbruch der Gebäudeteile D und E für die nächsten 2 Jahre verzichtet werden soll, weil dort nunmehr zusätzliche DAZ-Klassen eingerichtet werden sollen.

Fragen:

Was verleitet die Verwaltung zu der Annahme, dass es in 2 Jahren für DAZ-Klassen keinen Bedarf mehr geben wird?

Stimmt es, dass es in den Gebäudeteilen D und E infolge unterlassener Instandhaltung (im Hinblick auf den geplanten Abriss) z. T. erhebliche Nässeschäden durch Regenwasser gibt, die Fenster sich in einem gefährlichen Zustand befinden und die dortigen Toiletten in besonders schlechtem Zustand sind?

Welche baulichen Maßnahmen mit welchen Kosten sind erforderlich, um für die DAZ-Klassen einen ordnungsgemäßen Unterricht gewährleisten zu können?

 

 

Frage d) Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass der Abbruch der Gebäudeteile D und E unbedingt erfolgen müsse, weil sonst die Gesamtenergiebilanz der energetischen Sanierung unter dem Strich nicht mehr stimmen würde (zurzeit nur 60% Energieeinsparung), unter formalen Gesichtspunkten die Grundstücksausnutzung überschritten würde und rein rechnerisch die Regenwassereinleitung aller auf dem Schulgrundstück befindlichen Gebäude und versiegelten Flächen unverhältnismäßig hoch wäre.

Fragen:

Stimmt es, dass im Rahmen der geplanten Neugestaltung des Schulhofs Parkplätze errichtet werden sollen, was für die Grundstücksausnutzung und die Regenwasserbilanz nachteilig ist?

Welche Überlegungen gibt es, das Grundstück in einer Weise zu nutzen, dass zumindest der Gebäudeteil D erhalten bleiben kann?

 

 

Frage e) Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass die bislang vorliegenden Erfahrungen mit den umgebauten Gebäudeteilen aus baulicher Sicht überwiegend positiv beurteilt werden, zu funktionalen Aspekten jedoch keine Stellung genommen.

Frage:

Welche Erfahrungen gibt es aus funktionaler Sicht (Raumzuschnitte, Raumanordnung, Lärm, Licht, Nutzbarkeit)?

 

 

Frage f) Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass die Energieeinsparung durch die energetische Sanierung bei 50 - 60 % liegen würde, wenn Einsparung durch die neue Turnhalle hinzugerechnet würde.

Frage:

Wurde die neue Turnhalle bereits bei Beginn der Planungen für die Gebäudesanierung mit in die Energiebilanz mit eingerechnet? Wenn nein, warum geschieht dies jetzt?

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

             

Abschließende Antwort am 15.06.2015:

              Zu Frage a):

Das Konjunkturprogramm II – Energiespar-Förderprogramm sah nur Investitionen im Bereich der Energieeinsparungen vor, keine gesamte Gebäudesanierungsmaßnahme. Das jetzige Toilettensanierungsprogramm im Altbaubestand war ursprünglich nicht Gegenstand der Gebäudesanierung. Mehrkosten durch die jetzt anstehende WC-Sanierung entstehen nicht.

 

Zu Frage b):

Bei dem sogenannten Sonderprojekt handelt es sich um eine bereits 2011 vom Bereich Schule und Sport initiierte Erweiterung der Schule. Mit Veränderung des Schulsystems als Gemeinschaftsschule sind im Laufe des Bauverfahrens nach Erstellung der EW-Bau der energetischen Sanierung zusätzliche Raumprogrammforderungen von Seiten der Schule mit Bedarfsbestätigung vom Bereich Schule und Sport für Bibliothek, Verwaltungsräume, Sozialpädagogik und Archiv in einer Größenordnung von 125 m² BGF erhoben worden.  Erst mit Freigabe der mehrfach zurückgestellten Haushaltsanmeldung konnte nach Freizug der Hausmeisterwohnung 2014 mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.

 

Zu Frage c):

Der Bereich Schule und Sport unterrichtete das GMHL Anfang 2015 darüber, dass mit dem Schulamt besprochen wurde, den Abbruch der Gebäudeteile D und E zu verschieben, um dort übergangsweise DAZ-Klassen zu unterrichten. Es wurde ein Zeitfenster von 2 Jahren genannt.

Eine örtliche Überprüfung des Objektservices des GMHL ergab, dass weder Nässeschäden durch Regenwasser noch Gefährdungen durch Fenster vorhanden sind. Auch die Sanitäranlagen in diesem Gebäudeteil sind in einem gebrauchstauglichen Zustand, Geruchsbelästigungen gehen davon nicht aus.

Sollten die bereits für Ostern 2015 zum Abbruch vorgesehenen Gebäudeteile weiterhin genutzt werden, sind Sicherungsmaßnahmen in einem Umfang von ca. 10.000,- EUR vorzusehen, sofern eine kurze Nutzungsdauer absehbar ist. Ist ein längerer Nutzungszeitraum angedacht, sind darüber hinaus ca. 40.000,- EUR notwendig um den Brandschutz zu ertüchtigen, Fenster auszutauschen und Auflagen aus den Schulbaurichtlinien umzusetzen. Hinzuweisen ist, dass der Standard einer energetischen Sanierung wie bei den erfolgten Bauabschnitten 1 + 2 (mit Dach und Fassade)  nicht erfüllt wäre. Sollte die Toilettenanlage modernisiert werden, werden zusätzlich 90.000,- EUR benötigt. Zu beachten ist, dass die Gebäudeteile genehmigungsrechtlich zum Abbruch vorgesehen sind.

 

Zu Frage d):

Die Neugestaltung des Schulhofs sieht keine Schaffung von Parkplätzen vor. Es gibt keine Überlegungen den Gebäudeteil D zu erhalten. Die Aufnahmekapazität des Regenwassersiels ist bei der derzeitigen Gebäudestruktur unter Beibehaltung der vorgesehenen Gebäudeteile D + E sowie der versiegelten Flächen überschritten. Voraussetzung einer Genehmigung der vergrößerten Sporthalle war der im energetischen Konzept vorgesehenen Abbruch der Gebäudeteile D + E.

 

Zu Frage e):

Aus Sicht der Schule ist der Raumzuschnitt der Klassen- und Gruppenräume in Ordnung, die Raumanordnung durch den Anbau „zu gebündelt“, der Lärmpegel in den Treppenhäusern zu hoch, ansonsten in Ordnung.

Eine innen liegende Verdunkelung wäre für einen Beamerbetrieb, trotz außen liegender Sonnenschutzjalousien (öffnen bei Wind), aus Sicht der Schule notwendig.

 

Zu Frage f):

Die Daten des zu Grunde liegende Energievergleichs beziehen sich auf den Gesamtverbrauch der Liegenschaft. Es ist richtig, dass bei den Planungen die Turnhalle nicht mit einbezogen wurde. Eine separate Energieerfassung von Schulgebäude und Sporthalle ist jetzt möglich geworden, konkrete Einzelwerte liegen aber noch nicht vor.

 

Hinweis:

Die komplette Beantwortung dieses Fragenkomplexes hat bei der Verwaltung an verschiedenen Stellen einen Arbeitsaufwand von 20,5 Stunden in Anspruch genommen!

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Schädigung der Straßenbäume in der Wisbystraße (Herr Howe) (5.660)

(TOP 5.2.1 am 01.06.2015)

Die Wisbystraße wird zurzeit zwischen Ziegelteller und Meierbrücke saniert und ausgebaut.

Die Linden auf der Ostseite wurden nicht nach den allgemeinen Regeln des Baumschutzes behandelt:

So wurden Wurzeln im Straßenbereich im großen Ausmaß gekappt, Schutzmaßnahmen gegen Austrocknung fehlen, Baumaterial wird im Wurzelbereich gelagert.

 

Sind in der Planung Wurzelsicherungsmaßnahmen ausgeschrieben worden?

Wenn ja, wie sollten sie umgesetzt werden, kontrolliert und dokumentiert werden?

 

Warum wurden mit tiefen Kantensteinen, Betonbacken, Großpflaster und Schotterung versehene Parkbuchten im Wurzelbereich der Linden, soweit sie in der Wisbystraße noch stehen, geschaffen, wo vorher keine waren?

 

Wieso wurde erkennbar Erde entfernt und mit Schotter, Kies und Sand im Stammbereich der Bäume aufgefüllt?

 

Wieso wurde der Wurzelbereich eingeschränkt, Wurzeln gekappt und keine Wurzelvorhänge zum Erhalt der Baumwurzeln geschaffen?

 

Ist abzusehen, welcher Schaden der Stadt Lübeck durch die unsachgemäße Behandlung der wertvollen Bäume entstanden ist?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Frage:

Sind in der Planung Wurzelsicherungsmaßnahmen ausgeschrieben worden?

Wenn ja, wie sollten sie umgesetzt werden, kontrolliert und dokumentiert werden?

 

Antwort:

Im Leistungsverzeichnis sind Positionen für Wurzelsuchgräben, Wurzelschutzmembranen, Wurzelschutzvorhänge, den Einsatz eines baubegleitenden ausgebildeten Baumpflegers seitens des Arbeitnehmers, sowie Stammschutz an den Bestandsbäumen enthalten.

Weiterhin erfolgte die Auflage: „Neben der vorhandenen Wegetrasse stehen Bäume, deren Wurzeln in den Unterbau gewachsen sind. Die Bäume sind zwingend zu erhalten, so dass die Bauarbeiten unter Beachtung der DIN 18920- Schutz von Bäumen, Sträuchern und Vegetationsbeständen,... auszuführen sind“.

 

Die fachgerechte Ausführung ist zunächst Bestandteil des Leistungsumfanges des Auftragnehmers und dort gemäß Landesbauordnung (LBO) § 56 vom Unternehmer und weiter gemäß LBO § 57 vom dortigen (Firmen-) Bauleiter verantwortlich zu leiten und zu überwachen. Die Fachaufsicht erfolgt durch den Arbeitgeber (hier stellvertretend 5.660). Von hieraus werden bei erkennbaren Abweichungen und Verstößen Anordnungen zur pflichtgemäßen Leistungserfüllung erteilt, bis hin zur Anordnung der Einstellung der Arbeiten. Alle wesentlichen Anordnungen werden in den Protokollen der regelmäßigen Baubesprechungen, den Tagesberichten auf der Baustelle bzw. bei besonderer Bedeutung in einem separaten Schriftwechsel festgehalten. Ein Baumschutz aus großflächigen Verschalungen und Pfählen, wie es auf Tiefbaustellen außerhalb von Bebauung und abseits der eigentlichen Bautrasse möglich ist, lässt sich innerstädtisch angesichts der vorherrschenden stark eingeschränkten Platzverhältnisse und überhaupt zur Verfügung stehenden Bauräume nicht realisieren.

Im Zuge der Wurzelsuchgräben konnten in dem fahrbahnnahen Kronenbereich keine maßgeblichen Wurzelbereiche in den dann zur Auskofferung anstehenden Arbeitsbereichen festgestellt werden, so dass es der dafür zum Schutz vorgesehenen Maßnahmen nicht bedurfte (bei Bedarf können hiervon Fotos zugesandt werden).

 

Frage:

Warum wurden mit tiefen Kantensteinen, Betonbacken, Großpflaster und Schotterung versehene Parkbuchten im Wurzelbereich der Linden, soweit sie in der Wisbystraße noch stehen, geschaffen, wo vorher keine waren?

 

Antwort:

Aufgrund des gewachsenen Fahrzeugbestandes und der grundsätzlichen Unterdeckung des gestiegenen Bedarfes an Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum sollte durch die Neuordnung des Verkehrsraumes das zuvor problembehaftete „wilde Parken“ zwischen den Bäumen neu geordnet werden. Gerade zum Schutz der Bäume wird durch die neu angelegten Parkbuchten das „wilde Parken“ bis an die Stämme heran maßgeblich erschwert.

 

Frage:

Wieso wurde erkennbar Erde entfernt und mit Schotter, Kies und Sand im Stammbereich der Bäume aufgefüllt?

 

Antwort:

Für die Neuordnung und die fachgerechte Herstellung der Verkehrsflächen, zu denen auch die Parkstreifen gehören, sind tiefbauliche Erdarbeiten notwendig. Gemäß der mit allen fachlichen Beteiligten abgestimmten Planung wurden und werden die Arbeiten ausgeführt. Auf den oben genannten Fotos ist zu erkennen, dass die angesprochenen Wurzelbereiche nicht beeinträchtigt sind. Dies konnte per Inaugenscheinnahme bei der letzten Baubegehung am 02.06.2015 bestätigt werden.

Die Planung der Baumaßnahme erfolgte in enger Abstimmung mit den Fachkollegen der entsprechenden Abteilungen und Sachgebiete vom Stadtgrün, ebenso wie die baubegleitende Einholung von fachlichem Rat.

Selbstverständlich wird regelmäßig auch von Seiten der Fachaufsicht auf dem baubegleitenden Baumschutz geachtet. Unsachgemäßes Handeln würde sofort nach Feststellung per Anordnung abgestellt werden. Bislang sind keine größeren Verstöße festgestellt worden. Die auf den oben genannten Fotos dokumentierten Zwischenlagerungen (geringen Ausmaßes) eines Kunststoffabfallbehälters und von Baumaterialien, wurden im Rahmen der Baukontrollen der Bauverwaltung der Hansestadt Lübeck erkannt und dann kurzfristig auch entfernt bzw. verarbeitet.

 

Frage:

Wieso wurde der Wurzelbereich eingeschränkt, Wurzeln gekappt und keine Wurzelvorhänge zum Erhalt der Baumwurzeln geschaffen?

 

Antwort:

Im Zuge der Bauausführung wurden der Umstand und auch die Erfahrung bestätigt, dass sich die Wurzeln der vorhandenen Straßenbäume aufgrund der jahrzehntelangen Begrenzung nicht unterhalb der Asphaltfahrbahn entwickelt haben. Dies erklärt sich aus der geschlossenen Oberfläche der Fahrbahn selbst und des dort bedingten Mangels an für die Alleebäume lebenswichtigen Wassers. Augenfälliges Merkmal ist die verkümmerte Kronenausbildung der Bäume zur Fahrbahnseite.

Es ist daher anzumerken, dass durch den Straßenbau weder grundsätzlich noch im Detail Wurzelbereiche eingeschränkt oder gekappt worden sind. Wurzelvorhänge waren daher entbehrlich.

In der Tat war aber bereits mit Beginn der Straßenbauarbeiten und dem Aufbrechen der Fahrbahn vorsorglich der mögliche jeweilige Wurzelbereich am „offenen“ Fahrbahnrand sofort mit Substrat geschützt worden, wie auf den oben genannten Fotos erkennbar.

 

Frage:

Ist abzusehen, welcher Schaden der Stadt Lübeck durch die unsachgemäße Behandlung der wertvollen Bäume entstanden ist?

 

Antwort:

Der Hansestadt Lübeck ist kein Schaden entstanden, der seine Ursache in den Straßenbauarbeiten im Auftrag des Bereiches Stadtgrün und Verkehr hätte.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3              Leerstehende Gebäude in Lübeck (Herr Stolzenberg) (5.060)

(TOP 5.2.3 am 18.05.2015)

1. Welche leerstehenden Gebäude des Bundes gibt es in Lübeck?

2. Welche leerstehenden Gebäude des Landes gibt es in Lübeck?

3. Welche Gebäude sind davon (1. und 2.) für die Unterbringung von Flüchtlingen (Erstaufnahme oder allgemein) geeignet?

 

Zwischenantwort:

Diese Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Finanzministerium Schleswig-Holstein in Kiel weitergeleitet. Sobald von dort eine Antwort vorliegt, wird diese im Bauausschuss bekannt gegeben.

 

Abschließende Antworten des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein (Gebäudemanagement, staatlicher Hochbau und Liegenschaftsverwaltung), sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben:

Antwort bezüglich leerstehender Gebäude des Bundes:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt über keine Liegenschaften in Lübeck, die für Bundeszwecke entbehrlich wären und sich für eine Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen eignen würden.

 

Antwort bezüglich leerstehender Gebäude des Landes:

Stellungnahme zum Raumbedarf für Erstaufnahmeeinrichtungen:

Für eine Kapazität von 500 Aufnahmeplätzen sind zusätzlich auch Nebenflächen für Verpflegung, Mitarbeiter des Bundesamtes und des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten, Schulungsräume, Räume des ärztlichen Dienstes und Räume des Betreuungsverbandes vorzuhalten. Bei einer geschätzten Größe von 12qm pro Aufnahmeplatz und einer Fläche von ca. 60% der Hauptnutzfläche als Nebenflächen ergibt sich ein grob überschlägiger Raumbedarf von mindestens 10.000 qm.

 

In dieser Größenordnung stehen derzeit weder entbehrliche Liegenschaften des Bundes noch des Landes in geeigneter Form in Lübeck zur Verfügung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              Sanierung des Drägerweges (Herr Dr. Brock) (5.660)

(TOP 5.2.7 am 04.05.2015)

Herr Dr. Brock möchte zu der durchgeführten Wegebaumaßnahme des Drägerweges wissen, ob diese Maßnahme schon abgeschlossen sei, da seiner Meinung nach die Randbereiche des Weges sehr „gruselig“ aussehen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Sanierung des wassergebundenen Drägerweges steht im Zusammenhang mit der Sanierung von ungebundenen Wegen im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck auf einer Gesamtlänge von ca. 6,5 km, die im April / Mai diesen Jahres ausgeführt wurden. Die Baumaßnahmen sind inzwischen abgeschlossen. Der Weg wurde ordnungsgemäß hergestellt, die genannten Schäden konnten nicht festgestellt werden. Vermutlich haben sich die Schadensfeststellung und die Fertigstellung der Baumaßnahme zeitlich überschnitten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5              Radwegekonzept in Travemünde (Herr Hildebrandt) (5.610)

(TOP 5.2.7 am 18.05.2015)

Herr Hildebrandt bittet darum, das vorhandene Radwegekonzept bezüglich der einzelnen Punkte noch einmal zu überprüfen. Seiner Meinung nach gibt es insbesondere in Travemünde Bedarf der Nachbesserung.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am 26. Februar 2015 darum gebeten, im Laufe des Jahres ein Gesamtverkehrskonzept für Travemünde zu erarbeiten. Das Gesamtverkehrskonzept wird die Belange aller Verkehrsmittel berücksichtigen, so dass in diesem Zusammenhang auch eine Aktualisierung des Radverkehrskonzepts für Travemünde erfolgen wird.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6              Hirtengang in Travemünde (Herr Hildebrandt) (5.610)

(TOP 5.2.8 am 18.05.2015)

Herr Hildebrandt sieht den Hirtengang in Travemünde als unsortiert und teilweise gefährlich an. Er bittet die Verwaltung die Widmung im Bezug auf die dortige Beschilderung der Straße zu überprüfen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Im Hirtengang ist Kfz-Durchgangsverkehr ausgeschlossen. Die Straße ist keine Unfallhäufungsstelle. Die Abteilung 5.610.4 Verkehrsplanung sieht daher keinen akuten Bedarf, die Beschilderung im Hirtengang zu ändern. Eine Prüfung der Verkehrsführung und Verkehrszonen im Zuge des Gesamtverkehrskonzepts Travemünde wird als ausreichend angesehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.