Vorlage - VO/2015/02669  

Betreff: Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2015 (Investitions-tätigkeiten) für die Deckensanierung der Luisenstraße (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2015 
32. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der bei dem Produktsachkonto 541001 725 7852000 bestehende Sperrvermerk für das Haushaltsjahr 2015 wird aufgehoben

Beschlussvorschlag

Der bei dem Produktsachkonto 541001 725 7852000 bestehende Sperrvermerk für das Haushaltsjahr 2015 wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 253.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch § 10 StWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein (durch die Aufhebung des

Sperrvermerkes entstehen keine finanziellen

Auswirkungen)

 

 

Ja - siehe Kosten / Finanzierung

 

 

 

 

 

 

 

Die Sanierung der Luisenstraße ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem

Begründung

 

Die Sanierung der Luisenstraße ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar.

Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2015 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.

 

Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend in 2015 auszuführen. Sollte in 2015 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2015 / 2016 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, das ein Teil dieser Straßen auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann. 

 

Es handelt sich bei der Sanierung um eine zweilagige Deckensanierung zwischen dem Glashüttenweg und dem Sandberg auf einer Fläche von ca. 4.200 m²

 

Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das

Haushaltsjahr 2015 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

Da die HU-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben und gleichzeitig

die Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 253.000,-- Euro für die Deckensanierung

der Luisenstraße freigegeben werden.

 

 

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Anlagen

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