Auszug - Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02625 Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Eymer merkt an, dass in der Vorlage im Wirtschaftsausschuss noch die alte Fassung der Gewerbeentwicklungskonzession mit vier Kategorien enthalten war. Der Wirtschaftsausschuss habe dann die Kategorien eingeschränkt und eine Anpassung an „Lübeck 2030“ beschlossen. Hierbei handele es sich nicht um Änderungswünsche, sondern nur um eine Anpassungen, die nicht im Widerspruch zur Vorlage stünden.

 

Herr Lötsch regt an, die Vorlage bis zur Entscheidung im Hauptausschuss anzupassen.

Herr Senator Boden stimmt zu, dies versuchen zu wollen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage in der Fassung des Wirtschaftsausschusses

abstimmen.

 

Abgestimmte Fassung aus der 15. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“ vom 08.06.2015 – TOP 5.1:

„Herr Krause bittet darum, den Punkt 1 des Beschlussvorschlages um den Halbsatz: […wird, unter der Maßgabe der Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses zum Konzept „Zukunftsorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030“ zur Kenntnis genommen.] zu ergänzen.“

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            12 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            2 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß der Fassung des Wirtschaftsausschusses zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.               Der Entwurf des Leitfadens „Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“ (siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

2.                Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III bzw. ggf. vorgezogener Zielabweichungsverfahren den Leitfaden zur Grundlage ihrer regional- und landesplanerischen Beurteilung zu machen.