Hintergrund für die Erarbeitung des vorliegenden Leitfadens ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010). Dieser gibt vor, dass die Planungen für überregional bedeutsame Gewerbegebiete auf den Landesentwicklungsachsen abzustimmen sind. Überregional bedeutsame Gewerbegebiete sind „insbesondere verkehrsintensiven gewerblichen Branchen vorbehalten, die auf eine überregionale Verkehrsanbindung angewiesen sind und nicht siedlungsnah untergebracht werden können oder sollen. Die Zahl der Standorte soll sich im jeweiligen Planungsraum auf wenige, qualitativ hochwertige und größere gewerbliche Entwicklungsschwerpunkte beschränken.“ (LEP; Ziff. 2.6, Nr. 4)
Bereits seit 2008 arbeiten die Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn sowie die Hansestadt Lübeck zusammen mit den regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und der IHK Lübeck mit dem Ziel, sich ggf. durch die Feste Fehmarnbeltquerung ergebende regionalwirtschaftliche Chancen zu nutzen. 2010 wurde ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) fertig gestellt, das u.a. die Empfehlung zur Abstimmung von Gewerbeflächen enthielt. Zur Umsetzung der Empfehlungen des REK arbeiten die genannten Institutionen in der Arbeitsgruppe „Regionale Zusammenarbeit an der Entwicklungsachse A 1“ zusammen.
Im Leitfaden wird die Entwicklung von Standorten bzw. Suchräumen für überörtliche Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen der Autobahnen A1, A20, A21 und A24 thematisiert. Darüber hinausgehend erforderliche zentralörtliche Gewerbeflächenplanungen in den zentralen Orten und von Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf in den Gemeinden ohne zentralörtlichen Status werden von dem Leitfaden nicht berührt. Letztlich liegt die Ausweisung von Gewerbeflächen in der Planungshoheit der Städte und Gemeinden durch Ausweisung in den Flächennutzungsplänen und Festsetzung in den Bebauungsplänen.
Ziel des Leitfadens ist es daher, die regionalen Entwicklungschancen entlang der Landesentwicklungsachsen zu nutzen und die Standorte bzw. Suchräume für überörtliche Gewerbegebiete in die Neuaufstellung des Regionalplans III einzubringen. Deshalb ist die Landesplanung als Mitglied der vorgenannten Arbeitsgruppe in die Erarbeitung des Leitfadens eingebunden.
Da eine zusammenfassende Betrachtung der Möglichkeiten der Entwicklung von Standorten für überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen an den Landesentwicklungsachsen bisher nicht vorliegt, soll diese Lücke mit dem Leitfaden geschlossen werden und die im Regionalen Entwicklungskonzept empfohlene und im Landesentwicklungsplan geforderte Abstimmung erfolgen. Planungshorizont der Aussagen ist das Jahr 2030.
Insgesamt werden 14 Standorte bzw. Suchräume benannt (vgl. Abb. 19, S. 42 des Leitfadens):
im Kreis Herzogtum Lauenburg an der A 24:
- Kasseburg / Kuddewörde
im Kreis Ostholstein an der A 1:
- Neustadt i.H. / Sierksdorf
- Oldenburg i.H. und
- Fehmarn / Puttgarden
im Kreis Segeberg an der A 20
- Bad Segeberg / Wahlstedt
im Kreis Stormarn an der A 1 bzw. A 20
- Barsbüttel
- Stapelfeld / Braak
- Siek-Jacobsrade
- Hammoor und
- Mönkhagen / Stockelsdorf / Lübeck
in der Hansestadt Lübeck
- Roggenhorst
- Teerhofinsel
- Genin-Süd und
- Flughafen
Die genannten Standorte bzw. Suchräume basieren jeweils auf Fachkonzeptionen der Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn sowie der Hansestadt Lübeck. Im Falle Lübecks sind dies das Gewerbeflächenentwicklungskonzept 2012 sowie das Konzept Lübeck 2030.
Die in den Karten dargestellten Standorte bzw. Suchräume enthalten keine konkreten Flächenfestlegungen. Ein genauer Flächenbezug ist abhängig von den Ergebnissen vertiefender Planungen im Rahmen der örtlichen Planungen der Städte und Gemeinden. Alle Flächen des Bürgerschaftsbeschlusses zum Konzept Lübeck 2030 befinden sich innerhalb der in den Leitfaden eingebrachten Suchräume.