Vorlage - VO/2015/02625  

Betreff: Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.05.2015 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
15.06.2015 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
08.06.2015 
15. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2015 
32. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Leitfaden überörtliche Gewerbegebiete_Endfassung

1

Beschlussvorschlag

 

1.               Der Entwurf des Leitfadens „Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“ (siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

2.                Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III bzw. ggf. vorgezogener Zielabweichungsverfahren den Leitfaden zur Grundlage ihrer regional- und landesplanerischen Beurteilung zu machen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

KWL

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen

werden durch die zu beschließenden

Grundsätze der Regionalentwicklung nicht in besonderem Maße berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Hintergrund für die Erarbeitung des vorliegenden Leitfadens ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010)

Begründung

Hintergrund für die Erarbeitung des vorliegenden Leitfadens ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010). Dieser gibt vor, dass die Planungen für überregional bedeutsame Gewerbegebiete auf den Landesentwicklungsachsen abzustimmen sind. Überregional bedeutsame Gewerbegebiete sind „insbesondere verkehrsintensiven gewerblichen Branchen vorbehalten, die auf eine überregionale Verkehrsanbindung angewiesen sind und nicht siedlungsnah untergebracht werden können oder sollen. Die Zahl der Standorte soll sich im jeweiligen Planungsraum auf wenige, qualitativ hochwertige und größere gewerbliche Entwicklungsschwerpunkte beschränken.“ (LEP; Ziff. 2.6, Nr. 4)

 

Bereits seit 2008 arbeiten die Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn sowie die Hansestadt Lübeck zusammen mit den regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und der IHK Lübeck mit dem Ziel, sich ggf. durch die Feste Fehmarnbeltquerung ergebende regionalwirtschaftliche Chancen zu nutzen. 2010 wurde ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) fertig gestellt, das u.a. die Empfehlung zur Abstimmung von Gewerbeflächen enthielt. Zur Umsetzung der Empfehlungen des REK arbeiten die genannten Institutionen in der Arbeitsgruppe „Regionale Zusammenarbeit an der Entwicklungsachse A 1“ zusammen.

 

Im Leitfaden wird die Entwicklung von Standorten bzw. Suchräumen für überörtliche Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen der Autobahnen A1, A20, A21 und A24 thematisiert. Darüber hinausgehend erforderliche zentralörtliche Gewerbeflächenplanungen in den zentralen Orten und von Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf in den Gemeinden ohne zentralörtlichen Status werden von dem Leitfaden nicht berührt. Letztlich liegt die Ausweisung von Gewerbeflächen in der Planungshoheit der Städte und Gemeinden durch Ausweisung in den Flächennutzungsplänen und Festsetzung in den Bebauungsplänen.

 

Ziel des Leitfadens ist es daher, die regionalen Entwicklungschancen entlang der Landesentwicklungsachsen zu nutzen und die Standorte bzw. Suchräume für überörtliche Gewerbegebiete in die Neuaufstellung des Regionalplans III einzubringen. Deshalb ist die Landesplanung als Mitglied der vorgenannten Arbeitsgruppe in die Erarbeitung des Leitfadens eingebunden.

 

Da eine zusammenfassende Betrachtung der Möglichkeiten der Entwicklung von Standorten für überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen an den Landesentwicklungsachsen bisher nicht vorliegt, soll diese Lücke mit dem Leitfaden geschlossen werden und die im Regionalen Entwicklungskonzept empfohlene und im Landesentwicklungsplan geforderte Abstimmung erfolgen. Planungshorizont der Aussagen ist das Jahr 2030.

 

Insgesamt werden 14 Standorte bzw. Suchräume benannt (vgl. Abb. 19, S. 42 des Leitfadens):

 

im Kreis Herzogtum Lauenburg an der A 24:
- Kasseburg / Kuddewörde
 

im Kreis Ostholstein an der A 1:
- Neustadt i.H. / Sierksdorf
- Oldenburg i.H. und
- Fehmarn / Puttgarden
 

im Kreis Segeberg an der A 20
- Bad Segeberg / Wahlstedt
 

im Kreis Stormarn an der A 1 bzw. A 20
- Barsbüttel
- Stapelfeld / Braak
- Siek-Jacobsrade
- Hammoor und
- Mönkhagen / Stockelsdorf / Lübeck
 

in der Hansestadt Lübeck
- Roggenhorst
- Teerhofinsel
- Genin-Süd und
- Flughafen

 

Die genannten Standorte bzw. Suchräume basieren jeweils auf Fachkonzeptionen der Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn sowie der Hansestadt Lübeck. Im Falle Lübecks sind dies das Gewerbeflächenentwicklungskonzept 2012 sowie das Konzept Lübeck 2030.

 

Die in den Karten dargestellten Standorte bzw. Suchräume enthalten keine konkreten Flächenfestlegungen. Ein genauer Flächenbezug ist abhängig von den Ergebnissen vertiefender Planungen im Rahmen der örtlichen Planungen der Städte und Gemeinden. Alle Flächen des Bürgerschaftsbeschlusses zum Konzept Lübeck 2030 befinden sich innerhalb der in den Leitfaden eingebrachten Suchräume.

 

Leitfaden „Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“

Anlagen

 

Leitfaden Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Leitfaden überörtliche Gewerbegebiete_Endfassung (12654 KB)