Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Lötsch teilt mit, dass eine Stellungnahme des Rechtsamtes bezüglich der im letzten Bauausschuss geforderten namentlichen Abstimmung vorliege

Herr Lötsch teilt mit, dass eine Stellungnahme des Rechtsamtes bezüglich der im letzten Bauausschuss geforderten namentlichen Abstimmung vorliege.

Demzufolge werde in der Bürgerschaft von der Notwendigkeit zur Durchsetzung einer namentlichen Abstimmung von 12 Mitgliedern ausgegangen. Bei einer Umsetzung in den Ausschüssen könne man sowohl die fixe Zahl von 12 Mitgliedern anwenden aber auch ein auf die Anzahl der Mitglieder angerechnetes Zahlenverhältnis, was im Bauausschuss 4 wären.

Herr Lötsch gibt vor, dies für den Bauausschuss so lange regeln zu wollen, bis die hierfür zuständige Bürgerschaft dies in ihrer Geschäftsordnung oder durch Einzelbeschluss regeln werde.

 

Herr Dr. Brock schlägt vor, dies beim nächsten Antrag einer namentlichen Abstimmung festzulegen.

 

Herr Dedow gibt zu Bedenken, dass dies im Beisein von Herrn Stolzenberg abgestimmt werden solle, da dieser Ausgangspunkt des Antrages einer namentlichen Abstimmung gewesen sei.

 

Herr Quirder beantragt die Anzahl auf 12 Mitglieder festzulegen.

 

Herr Dedow beantragt für den Bauausschuss 1/3 der Mitglieder festzulegen.

 

Herr Rosenbohm schließt sich den Antrag von Herrn Quirder an.

 

Herr Stüttgen sieht 12 von 15 Mitgliedern als nicht sehr sinnvolle Regelung an.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Quirder und Herrn Rosenbohm abstimmen (12 Mitglieder sind für den Antrag einer namentlichen Abstimmung im Bauausschuss notwendig).

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            12 Stimmen

Gegen den Antrag:                            1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich, dass 12 Mitglieder des Bauausschusses notwendig sind, um eine namentliche Abstimmung durchzusetzen.