Frau Göhler stellt folgenden Antrag:
Vor der Vermarktung der Grundstücke ist der Aufstellungsbeschluss des B-Planes abzuwarten, um im Verfahren die Interessen der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft in einem demokratischen Verfahren zu wahren.
Frau Bartels-Fließ erörtert, dass eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit über das geforderte Maß hinaus durchgeführt worden sei und weiterhin erfolgen werde. Darüber hinaus habe jeder die Möglichkeit sich an die Verwaltung zu wenden. Es seien alle Anlieger dazu extra noch einmal angeschrieben worden.
Herr Senator Boden erläutert, dass es sich bei dieser Vorlage um die Grundsätze der Vermarktung handele und noch keine Grundstücke verkauft werden. Dies stehe dem B-Planverfahren nicht entgegen.
Herr Nemitz drückt seine positive Überraschung bezüglich der überarbeiteten Vorlage aus. Auch die Überarbeitung der Grundstückspreise sieht er als positiv an. Weiterhin möchte er aber wissen, ob die Umsetzung der Kriterien handhabbar sei und was passiere, wenn der Ersteigentümer nach einem Jahr ausziehe, sprich das Grundstück verkaufe.
Frau Bartels-Fließ erläutert, dass dies im Kaufvertrag festgehalten werden solle, dass die Kriterien auch für den nachfolgenden Erwerber gelten, sie führt weiter aus, dass dies allerdings schwierig zu kontrollieren sei.
Herr Lötsch möchte wissen, zu welchem Zeitpunkt sich die Baugemeinschaften konstituiert haben müssen.
Frau Bartels-Fließ gibt diesen Zeitpunkt mit der Bewerbung an und fügt hinzu, dass es bereits viele Baugemeinschaften gäbe, die dort ein Grundstück erwerben möchten.
Herr Howe möchte wissen, ob die Grundstücke, die dort liegen, wo sich einst die Krumme Querstraße befand, erst später in die Vermarktung gehen.
Frau Bartels-Fließ erklärt noch einmal, dass die Vermarktung erst nach Satzungsbeschluss des B-Planes stattfinden werde.
Herr Schröder ergänzt, dass in der Bürgerschaftssitzung am 24. September 2015 der Satzungsbeschluss gefasst werden solle und bis dahin keine Verträge abgeschlossen würden, daher entstehe dort kein Konflikt.
Frau Göhler merkt noch einmal an, dass es keine Vermarktung geben solle, bevor der B-Plan rechtskräftig sei.
Herr Senator Boden weist darauf hin, dass man dieses ggf. im Kaufvertrag schriftlich regeln könne.
Herr Nemitz spricht die auf der Seite 5/6 unter Punkt 4 beschriebene Sicherung der gestalterischen Qualität an und möchte wissen, ob es in Lübeck gängige Praxis sei, dass der Gestaltungsbeirat entscheiden könne, dass nach zweimaliger Ablehnung eines Fassadenentwurfes, das Grundstück an die Hansestadt Lübeck zurückfalle.
Herr Senator Boden erläutert, dass bei Vorlage eines neuen (nicht preisgekrönten) Architekturentwurfs die Freigabe des Gestaltungs- und Welterbebeirates erforderlich sei. Gemäß Satzung des Beirates ist eine zweimalige Wiedervorlage möglich. Nach den Spielregeln des Gestaltungsbeirates falle daher das Grundstück nach dreimaliger Ablehnung des Fassadenentwurfs an die Hansestadt Lübeck zurück.
Herr Senator Boden sagt zu, dies in der Vorlage entsprechend ändern zu lassen (Letzter Satz der Seite 5/6: „Sollte der Entwurf nach zwei Wiedervorlagen im…“).
Frau Göhler sieht ungleiche Verhältnisse, wenn man nicht die Möglichkeit habe, durch die Vermarktung der Grundstücke, die Herstellung der Krummen Querstraße im B-Plan zu realisieren.
Herr Lötsch verweist auf die Rechtskraft eines Satzungsbeschlusses eines B-Planes.
Frau Kaske möchte wissen, wie man, auch als Nicht-Lübecker von der Vermarktung der Grundstücke erfahren könne.
Frau Bartels-Fließ weist auf die geplante Messe, die vorher stattfindende Pressekonferenz sowie die öffentliche Ausschreibung hin.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Frau Göhler abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 1 Stimme
Gegen den Antrag: 11 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt mehrheitlich den Antrag von Frau Göhler ab.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 12 Stimmen
Gegen die Vorlage: 1 Stimme
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.