Tagesordnung - 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 19.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 17.09.2013
SI/2013/259  
Ö 3.1  
Standard Niederschriften    
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 4.1.1  
Sitzungstermine Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2014
VO/2013/00912  
Ö 4.1.2  
Schreiben von Anliegern der Neuen Hafenstraße / Eschenburgstraße bzgl. Firma Claus Rodenberg, Waldkontor GmbH
Enthält Anlagen
VO/2013/01028  
Ö 4.1.3  
Enthält Anlagen
Fragen zur erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Neuen Hafenstraße, der Eschenburgstraße und weiteren Straßen in Karlshof durch Verladearbeiten der Firma Rodenberg, Waldkontor GmbH im Hafen
Enthält Anlagen
VO/2013/01055  
Ö 4.1.4  
Einladung Jahresabschlussbesichtigung 2013 bei den Freiwilligen Feuerwehren    
Ö 4.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.2.1  
Enthält Anlagen
Deponie Ihlenberg: Grundwassermonitoring 2006-2012 und Nachnutzungskonzept (Vortrag von Herrn Dr. Krüger und Herrn Jacobsen (IAG) http://www.ihlenberg.de/medien/pdf/Grundwassermonitoring-Bericht_2006-2012IAG%202013-09-27final_oe.pdf)    
Ö 4.2.2     Vorstellung des Wärmenutzungskonzeptes (Vortrag von der K.GREENTECH GmbH)    
Ö 4.2.3  
Enthält Anlagen
Vorstellung Bereich 3.322    
Ö 4.2.4  
Enthält Anlagen
Erhöhung der Vorhaltung im Rettungsdienst Einstellung von 10 zusätzlichen Brandmeister-Anwärtern zur Besetzung eines zusätzlichen 24-Std. Rettungswagen an der Feuerwache 3 (Zur Information des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und des Hauptausschusses.)
VO/2013/01107  
Ö 4.2.5  
2. Zwischenbericht über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2013    
Ö 4.2.6  
Sickerwasser Deponie Niemark    
Ö 4.3     Beantwortung von Anfragen    
Ö 4.3.1  
Lagerhaus-Lübeck GmbH - Antworten auf Ausschussfragen (39. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013 TOP 8.3)
Enthält Anlagen
VO/2013/01043  
Ö 4.3.2  
Enthält Anlagen
Taxenordnung / Taxenkonzessionen (USO 17.09.2013 TOP 10.2 - mündl. Beantwortung)    
Ö 4.3.3  
Personalschlüssel Stadtteilbüros / Aufteilung auf StB (USO 17.09.2013 TOP 10.3 - mündl. Beantwortung)    
Ö 4.3.4  
Enthält Anlagen
Parken Pflegedienste (USO 17.09.2013 TOP 10.5 - mündl. Beantwortung)    
Ö 4.4     Überweisungen aus der Bürgerschaft    
Ö 4.4.1  
Überweisung aus der Bürgerschaft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - "Umweltbericht für das Metallhüttenwerkgelände" Sitzung der Bürgerschaft 29. August 2013 (VO 833)
VO/2013/00858  
Ö 4.4.2     Überweisung aus der Bürgerschaft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - "Lärmentwicklung der Häfen und Wasserstraßen" Sitzung der Bürgerschaft 29. August 2013 (VO 777)
VO/2013/00859  
Ö 5     Anträge    
Ö 6     Vorlagen    
Ö 6.1  
Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/00991  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2013/00904  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

   
    21.10.2013 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.             

   
    11.11.2013 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag der

CDU-Fraktion einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des Ausschussmitgliedes

Jörg Hundertmark einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

gemäß geändertem Beschlussvorschlag

zu entscheiden.

(12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

   
    18.11.2013 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage TOP 3.1 BA 18.11.2013 (332 KB)    
   
    19.11.2013 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.2 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen einstimmig, der Vorlage in der geänderten Form (Ergänzung Beschlussvorschlag) zuzustimmen

Der Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen einstimmig, der Vorlage in der geänderten Form (Ergänzung Beschlussvorschlag) zuzustimmen.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_8 (6055 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_9 (119 KB)    
   
    26.11.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.13 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag mit folgender Ergänzung zu

entscheiden:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Hafenwirtschaft

mindestens € 25.000,-- Beteiligung einzuwerben. Sollte

dies nicht möglich sein, soll der Hafenentwicklungsplan

dem Hauptausschuss nochmals zur Beratung vorgelegt

werden.“
 

   
    28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.6 - geändert beschlossen
    Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit der Haushaltssatzung TOP 10

Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit der Haushaltssatzung TOP 10.14 zu Beginn der Bürgerschaftssitzung nach TOP 4 Mitteilungen beraten.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

BM Hundertmark beantragt Abstimmung in der Fassung des Hauptausschusses

BM Hundertmark beantragt Abstimmung in der Fassung des Hauptausschusses, die da lautet:

Der Bürgermeister wird beauftragt mindestens € 25.000,-- Beteiligung bei der

Hafenwirtschaft einzuwerben. Sollte dies nicht möglich sein, soll der HEP nochmals

dem Hauptausschuss vorgelegt werden.

 

BM Zander beantragt folgende Ergänzung zu Protokoll: „Bei der Hafenentwicklungsplanung soll möglichst auf die Entwicklung der Teerhofsinsel verzichtet werden.“

Es sprechen erneut BM Zander und BM Hundertmark sowie BM Howe.

 

Abstimmungsergebnis über den Ergänzungsantrag :

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              16

Nein-Stimmen:              43

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der Fassung des Hauptausschusses :

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

Ö 6.3  
Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2013/00963  
Ö 7     Berichte und Antworten    
Ö 7.1  
Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes für den Klimaschutz in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00958  
Ö 7.2  
Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/00980  
Ö 7.3  
Anpassung der Organisationsstruktur der Stadtteilbüros als Beitrag zur Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2012-2018
Enthält Anlagen
VO/2013/01078  
Ö 7.4  
Entwicklung der Leerstände in den Kleingärten
Enthält Anlagen
VO/2013/00977  
Ö 7.5  
Stadtgut Falkenhusen: Anfrage von Herrn Dr. Lengen im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 17.09.2013 (TOP 10.1)
VO/2013/00976  
Ö 8     Neue Anfragen und Verschiedenes    
Ö 8.1  
Anfrage Herr Röttger - Beschaffung/Ausrüstung Feuerwehr (Feuerwehrhelm)    
Ö 8.2  
Anfrage Herr Wegner - Kriminalpräventiver Rat    
Ö 8.3  
Anfrage Frau Metzner - Laubbeseitigung Moltkestraße    
Ö 8.4  
Anfrage Herr Wegner - Ölunfall Kahlhorststraße    
N 9     Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 17.09.2013      
N 10     Mitteilungen      
N 11     Vorlagen      
N 12     Berichte und Antworten      
N 13     Neue Anfragen und Verschiedenes      
N 13.1     Verschiedenes Herr Otte - Pachtzahlungen      
N 13.2     Verschiedenes - Herr Mauritz/Herr Zahn/Herr Otte/Frau Metzner      
Ö 14  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse