Auszug - Deponie Ihlenberg: Grundwassermonitoring 2006-2012 und Nachnutzungskonzept  

3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Einleitend führt Herr Möller aus, dass die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) bemüht sei, die Anliegen der Hansestadt Lübeck (HL) abzuarbeiten

Einleitend führt Herr Möller aus, dass die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) bemüht sei, die Anliegen der Hansestadt Lübeck (HL) abzuarbeiten. Die IAG habe eine CD mit ausführlichen Daten zur Verfügung gestellt, die den Fraktionen vorliege. Heute solle sich der Ausschuss auf den Vortrag von Herrn Dr. Krüger und Herrn Jacobsen konzentrieren.

 

Herr Dr. Krüger und Herr Jacobsen stellen das „Grundwassermonitoring 2006-2012“ und das „Nachnutzungskonzept“ (Deponie Ihlenberg) anhand einer Präsentation vor.[1]

 

In der folgenden Diskussion werden von den Ausschussmitgliedern die Arsen- und Tritiumwerte, die Absicherung des älteren Deponieteils für die Zukunft, die Sickerwassergeschwindigkeit und ein Notfallplan für den Fall der Fälle thematisiert.

 

Seitens der Vertreter der IAG werden die Arsenwerte insoweit relativiert, dass es sich hierbei um Geringfügigkeitsschwellenwerte handle, die weiter beobachtet würden. Diese Werte seien aber nicht mit den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung vergleichbar. Die Messdaten 2013 befänden sich momentan in der Auswertung. Insgesamt könne festgehalten werden, dass den Werten geogene / natürliche Ursachen zugrunde liegen würden und diese nicht beeinflussbar seien. Dies sei ein typisches Bild von Endmoränen. Die endgültige Oberflächenabdeckung werde nach den heutigen Vorschriften vorgenommen. Der Altteil sei nach Aussage von Herrn Dr. Krüger als Altlast bewertet und eine Basisabdichtung nicht möglich. Es habe in der ehemaligen DDR ebenfalls Vorschriften zur Sicherung der Umwelt gegeben, welche nach Aussagen langjähriger Deponiemitarbeiter auch eingehalten worden seien.

 

Des Weiteren würden die Tritiumwerte unterhalb des Grenzwerts der Trinkwasserverordnung liegen und seien zu vernachlässigen. Anzunehmen, die Werte seien gesundheitsschädlich, sei ein Irrtum. Einen generellen Notfallplan gebe es nicht und dieser sei auch nicht umsetzbar. Man könne so ein Szenario nicht mit einem Katastrophenfall vergleichen. Sollte etwas festgestellt werden, so würden Maßnahmen dem Einzelfall entsprechend ergriffen. Dabei handle es sich in der Regel um langfristige Maßnahmen. Abschließend sei festzuhalten, dass die Sickergeschwindigkeit je nach Bodenschicht im Durchschnitt 10-8m/s (günstigeren Falls 10-9 – 10-11m/s; ungünstigeren Falls 10-4m/s) betrage.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Möller, Dr. Krüger, Jacobsen, Schubert, Dr. Lengen, Wegner, Clement sowie Frau Bussat.

 

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Herrn Dr. Tetzlaff-Gahrmann als sachkundigen Bürger.

 

Kurz vor der Abstimmung äußert sich Herr Mauritz, dass der Ausschuss grundsätzlich bereit sei, sachkundige Personen zu hören. Zu diesem Tagesordnungspunkt (TOP) jeden Sachkundigen zu hören, würde aber beim heutigen Umfang der Tagesordnung dem Sitzungsverlauf nicht dienlich sein.

 

Herr Schubert lässt über das Anhörungsrecht für Herrn Dr. Tetzlaff-Gahrmann als sachkundigen Bürger abstimmen, welches der Ausschuss mehrheitlich ablehnt.

 

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Herrn Uilderks als sachkundigen Bürger.

 

Kurz vor der Abstimmung beantragt Herr Zahn eine zehnminütige Unterbrechung für eine Beratung innerhalb der Fraktionen, welche der Ausschuss einstimmig beschließt.

 

Die Sitzung wird von 17:10 Uhr bis 17:20 Uhr für eine Beratungspause unterbrochen.

 

Herr Schubert erläutert, dass sich die Fraktionen geeinigt hätten, für diesen TOP kein Anhörungsrecht am heutigen Tag zu gewähren, wenn Gäste des Ausschusses dafür Gelegenheit bekommen würden, ihre Anmerkungen oder Fragen dem Fachbereich und dem Ausschuss schriftlich zukommen zu lassen.

 

Herr Schubert lässt darüber abstimmen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, so zu verfahren und lehnt dabei gleichzeitig das
Anhörungsrecht für Herrn Uilderks ab

 


[1] Anlage 3

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_3 (3428 KB)