Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)   

3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00904 Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)



   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rogge erläutert den Hafenentwicklungsplan (HEP) 2030 anhand einer Präsentation näher

Herr Rogge erläutert den Hafenentwicklungsplan (HEP) 2030 anhand einer Präsentation näher.[1]

 

In der sich anschließenden Beratung werden von den Herren Mauritz, Macziey, Dr. Lengen und Schubert die Beschlüsse der anderen Ausschüsse zum HEP, das Fehlen eines Flächenentwicklungsplans, das Vergabeverfahren von Gutachten sowie die Verbringung/Verklappung des Baggerguts thematisiert.

 

Herr Rogge teilt mit, dass man zu den Beratungsergebnissen der anderen Ausschüsse eine Handlungsempfehlung erarbeitet habe und diese dem Ausschuss als Tischvorlage zur Kenntnis gebe.  Gegenstand des HEP sei, wie künftig mit dem Wachstum umgegangen wer-de. Danach folgten noch weitere Entwicklungspläne. Vergaben würden über die Vergabe-ausschüsse geregelt. Sollte der Schwellenwert von 207.000 € überschritten werden, so wür-de EU weit ausgeschrieben. Das Baggergut bei der Neubaumaßnahme sei in der Regel un-belastet und könne in die Ostsee verklappt werden, soweit keine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung möglich sei. Beim Baggergut von Unterhaltungsmaßnahmen liege eine leichte Belastung vor und das Baggergut werde zum Spülfeld am Stau verbracht. Abschließend sei festzuhalten, dass Baggerarbeiten einer Genehmigung bedürfen und mit Auflagen verbun-den seien. Es werde aber kaum eine Verklappung in die Ostsee geben. Herr Schubert merkt hierzu an, dass die Verklappung eine Schädigung des Meeres darstelle, unabhängig davon, ob das Baggergut kontaminiert ist.

 

Herr Müller begrüßt das Vorhaben, für ihn komme aber die auf den Seiten 6 und 7 der Anlage 2 beschriebene Ökonomie und Ökologie im Beschlussvorschlag zu wenig zur Geltung und müsse dahingehend erweitert werden.

 

Herr Schubert greift den Vorschlag auf und stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen:

 

„…Hierbei sind die folgenden Zielsetzungen, wie in der Anlage 2 beschrieben, bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen…“

 


[1] Anlage 8


Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen einstimmig, der Vorlage in der geänderten Form (Ergänzung Beschlussvorschlag) zuzustimmen

Der Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen einstimmig, der Vorlage in der geänderten Form (Ergänzung Beschlussvorschlag) zuzustimmen.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_8 (6055 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_9 (119 KB)