Auszug - Fragen zur erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Neuen Hafenstraße, der Eschenburgstraße und weiteren Straßen in Karlshof durch Verladearbeiten der Firma Rodenberg, Waldkontor GmbH im Hafen  

3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.1.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 19.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/01055 Fragen zur erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Neuen Hafenstraße, der Eschenburgstraße und weiteren Straßen in Karlshof durch Verladearbeiten der Firma Rodenberg, Waldkontor GmbH im Hafen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Peisker, Sina
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Teilantworten (siehe TOP 2):

Teilantworten (siehe TOP 2):

 

Zu den Fragen teilt Herr Möller mit, dass die Lübecker Hafengesellschaft (LHG) ein Lärmgutachten für den Konstinkai erstellen lasse, welches die drei Betriebsszenarien "Genehmigung, Ist-Zustand und Zukunft" untersuche und bewerte. Die Ergebnisse würden für Ende 2013 erwartet. Der Bauantrag für eine mobile Betonmischanlage sei von der Bauordnung dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und eine Stellungnahme abgegeben worden. Des Weiteren seien diese Fragen eher für den Bauausschuss bestimmt und die Zuständigkeit liege generell beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR).

 

Im Ausschuss wird das Thema unter Beteiligung der Damen Metzner und Menorca sowie der Herren Martens, Dr. Lengen und Röttger erörtert. Als Kernaussage kann festgehalten werden, dass für die Anwohner die Zuständigkeiten nicht erkennbar seien, da diese die Störungen als Umweltbelastungen wahrnehmen würden. Auch gebe es einen erheblichen Unterschied zwischen einer mobilen Betonmischanlage und einem in den Fragen aufgeführten Betonwerk / Zementwerk.

 

Herr Wegner führt aus, dass es sich um eine Rechtsbeziehung zwischen den Anwohnern und dem Betreiber handle. Theoretisch könne die ganze Angelegenheit auch zivilrechtlich abgearbeitet werden. Darauf könne man die Anwohner aufmerksam machen.

 

Herr Möller bietet an, ein Schreiben an die Beschwerdeführer zu verfassen, indem die Zuständigkeiten dargelegt und weitere Verfahrenschritte vorgeschlagen werden.[1] In der Stellungnahme sei von einem mobilen Betonmischwerk und nicht von einem Betonwerk die Rede.


Nachrichtlich gibt der Bereich Bauordnung in der Anlage 2 die noch ausstehenden Antworten bekannt.[2]

 


[1] Anlage 1 (Schreiben an die Beschwerdeführer) – Diese Anlage sowie alle folgenden Anlagen sind im
  Ratsinformationssystem  
  http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/si018_a.asp?GRA=1000013 abrufbar.

[2] Anlage 2

Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag, nimmt die Teilantworten zur Kenntnis und vertagt den TOP (siehe TOP 2)

Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag, nimmt die Teilantworten zur Kenntnis und vertagt den TOP (siehe TOP 2).

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1 (43 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2 (24 KB)