Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.
Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.
Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
- Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Passfoto, das
- aktuell und
- biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
In den Bürgerservicebüros Moisling und Travemünde muss ein biometrisches Lichtbild selbst mitgebracht werden (welches nicht älter als 6 Monate sein darf, in der Größe von 45 mm x 35 mm - ohne Rand -) das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht. Weitere Informationen über die Anforderungen der Bundesdruckerei erhalten Sie hier! Alle weiteren Bürgerservicebüros stellen Fotoautomaten vor Ort zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Sie wird zur Überprüfung der richtigen Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Nachname) benötigt. Die Personenstandsurkunde ist in Kopie ausreichend.
Anwesenheit des Kindes
Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.
Bei Erstbeantragung des Personalausweises muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweise oder Pässe der Eltern erfolgen. Bei ledigen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, wie z.B. der Personalausweis oder Pass eines Elternteils (dies muss nicht die oder der Sorgeberechtigte sein) vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Abgabe: EUR 30.00
Vorkasse: Nein - Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: EUR 13.00
Vorkasse: Nein - Gebühren für den Personalausweis
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: EUR 22.80
Vorkasse: Nein - Gebühren für den vorläufigen Personalausweis
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: EUR 10.00
Vorkasse: Nein
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Der Personalausweis kann von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren selbst abgeholt werden. Dafür ist eine Vollmacht der Sorgeberechtigten notwendig.
Sorgeberechtigte können den Ausweis auch ohne Anwesenheit des Kindes und Jugendlichen unter 16 Jahren abholen.
Wenn Sie ein Ausweisdokument beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Digitales Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke ) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in den Bürgerservicebüros St. Gertrud und Innenstadt nutzen. Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.