Vorlage - VO/2024/13819
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Beschlussvorschlag
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 814.894,00 Euro für die Förderung von "Mama lernt Deutsch - Lübeck 2025 bis 2027" wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Frauen mit Deutschlernbedarf, die ihre jungen Kinder ganztägig selbst betreuen, benötigen passende Deutschkurse. Viele Mütter, überwiegend Frauen mit Fluchterfahrung, möchten Deutsch lernen. Aus diesem Bedarf heraus hat sich das Konzept der Mutter-Kind-Sprachlerngruppen "Mama lernt Deutsch" entwickelt.
Mutter-Kind-Sprachlerngruppen ermöglichen Frauen mit ihren jungen Kindern den Zugang zum Deutschspracherwerb und zu gesellschaftlicher Teilhabe. Das Sprachlernangebot "Mama lernt Deutsch" in Lübeck orientiert sich sozialraumnah am Lebensalltag der Teilnehmerinnen und beinhaltet eine Betreuung der Kinder von 0-3 Jahren bzw. 0-6 Jahren. Die Kurse mit 6 bis max. 15 Unterrichtseinheiten pro Woche werden jeweils von einer Sprachdozentin der VHS Lübeck und einer pädagogischen Fachkraft der kooperierenden Einrichtung gemeinsam für 5 bis 12 Frauen mit ihren Kindern in den Räumen der Kooperationspartner:innen durchgeführt.
In einem neuen Sonderformat "Mama lernt Deutsch ... Familiengruppenkurs" sollen auch betreuende Väter mit Deutschlernbedarf gemeinsam mit betreuenden Müttern an einer Eltern-Kind-Sprachlerngruppe teilnehmen und Deutsch lernen können.
Für den Zeitraum der drei Jahre 2025 bis 2027 wird für die VHS Lübeck mit Ausgaben in Höhe von 963.934,00 Euro gerechnet. Davon sollen 149.040,00 Euro durch Landesmittel zur Finanzierung von Familienzentren gedeckt werden. Der Restbetrag wird dankenswerter Weise durch die Possehl-Stiftung getragen.
Die Förderung erfolgt in jährlichen Teilbeträgen. Die Possehl-Stiftung erhält eine jährliche Berichterstattung sowie eine Abrechnung des Jahresbudgets.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 814.894,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 5.063.047,18 Euro.
Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 814.894,00 Euro zuständig.
Anlagen
Bewilligungsschreiben der Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Bewilligungsschreiben_B_564 (890 KB) |