Vorlage - VO/2024/13788
|
Beschlussvorschlag
1. Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, in der Hansestadt Lübeck „Schulstraßen“ einzurichten?
2. Von welchen Lübecker Schulen ist bekannt (aufgrund von Elternbeschwerden und –initiativen, Hinweisen von Schülerinnen und Schülern, Schulleitungen, Medienberichten oder Polizei), dass sogenannte „Elterntaxis“ in den Straßen vor oder bei der Schule morgendliches Verkehrschaos und damit Gefahrensituationen für Schülerinnen und Schüler verursachen?
3. An welchen Schulen gab es in Lübeck bereits Initiativen von Eltern, eine Verbesserung der Verkehrssituation für Schülerinnen und Schüler in Straßen vor und rund um Schulen durch temporäre Sperrungen zu erreichen? Welche Verbesserungen der Verkehrssicherheit von Schülerinnen und Schülern hat die Verwaltung bisher rund um Schulen veranlasst? Welche Gründe führten dazu, Initiativen von Eltern nicht nachzukommen?
4. An welchen Lübecker (Grund-)Schulen könnte ein Verkehrsversuch „Schulstraße“ durchgeführt werden, um herauszufinden, ob sich die Sicherheit für Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule oder nach Hause dadurch erhöhen lässt?
Begründung
Was sind Schulstraßen und wo gibt es sie bereits?
Auszug wikipedia.org/wiki/schulstraße:
„Die Planung und Einrichtung von Schulstraßen begann in den 1980er Jahren in Europa. Im Jahre 1989 wurde im italienischen Bozen die erste Schulstraße eingerichtet. Aufgrund zahlreicher Beschwerden wurde dort das Durchfahrtsverbot auf nur wenige Benutzergruppen reduziert. Inzwischen sind dort nun die Schulstraßen etabliert und es wurden weitere Sperrungen veranlasst.
In Belgien wurde 2012 die erste Schulstraße in Gent eingerichtet und die Anzahl ist bis zum Jahre 2020 auf 12 gestiegen. Mittlerweile wurde der Straßentyp dort explizit in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und entsprechende Verkehrszeichen eingeführt. So wurden auch außerhalb Gents viele Schulstraßen eingerichtet. In Folge der Corona-Pandemie haben sich das Mobilitätsverhalten und die Sicherheitsanforderungen verändert. So wurden in Folge beispielsweise in Gent sieben weitere Schulstraßen eingerichtet. Insgesamt gibt es in Belgien derzeit mehr als 170 Schulstraßen.
In Großbritannien wurde 2015 die erste Schulstraße in Schottland eingerichtet und es folgten 2017 weitere in England. Allein in London gab es 2022 mehr als 500 Schulstraßen. Der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan kündigte an, das Konzept künftig ausweiten zu wollen.
Im Rahmen des niederländischen Projekts Childstreet wurde über Sicherungsmaßnahmen im Umfeld von Schulen geforscht. Im Zuge dessen wurde 2019 in Den Haag eine Schulstraße eingerichtet. Seit 2020 werden Schulstraße in den Niederlanden als Standardlösung vor Grundschulen zum Schulstart empfohlen.
In Österreich wurden Schulstraßen zum 1. Oktober 2022 eingeführt, sie sind in
§ 76d StVO definiert.
In Deutschland ist das Konzept bisher nicht explizit in der StVO verankert. Allerdings führten 2022 mehrere Städte testweise Schulstraßen ein, die rechtliche Grundlage für die Einrichtung war bisher in der Regel ein Verkehrsversuch. Im selben Jahr kam ein Gutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses Kidical Mass, des Deutschen Kinderhilfswerks und des Verkehrsclubs Deutschland zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung von Schulstraßen bereits bei der geltenden Rechtslage möglich sei. Im Januar 2024 erließ das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalens eine Empfehlung für Kommunen, wie die rechtssichere Einrichtung von Schulstraßen bei Beachtung geltender Normen des Straßen- und Straßenverkehrsrechts möglich sei. Einige andere Bundesländer teilen die Rechtsauffassung des NRW-Verkehrsministeriums nicht, andere arbeiten ebenfalls an Handreichungen für Kommunen.“
Auszug aus: Schulstraßen - ADFC Hamburg
„Deutschland hinkt hinterher
In Deutschland gibt es bisher keine verstetigten Schulstraßen, die Schulstraße als verkehrliche Einrichtung kommt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor. In vielen Städten, beispielsweise in Köln, Berlin, Essen, Bonn und Ulm, laufen aber temporäre Pilotprojekte. Vor allem durch das Kidical Mass-Aktionsbündnis ist das Konzept der Schulstraße bundesweit bekannt geworden. Das Aktionsbündnis fordert, eine entsprechende Regelung explizit in die StVO aufzunehmen, um den Kommunen die Einrichtung von Schulstraßen zu erleichtern. Mit Beteiligung des ADFC setzt sich das Bündnis auch in Hamburg dafür ein.
Denn Schulstraßen wirken sich positiv auf die Sicherheit und Selbständigkeit der Kinder aus. Die Verkehrsteilnehmenden von morgen lernen, dass es Alternativen zum Auto gibt. Damit sind die Schulstraßen nicht zuletzt auch ein wichtiger Baustein der Verkehrswende.“
Anlagen
|