Vorlage - 2021/09669-01-02
|
Beschlussvorschlag
Schriftliche Beantwortung der Nachfragen von AM Schulte-Ostermann aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.05.2024:
1) Wurden zeitgleich mit den Videoklingeln an einigen städtischen Kitas auch die entsprechenden Hinweisschilder auf Videoüberwachung angebracht?
2) Seit wann sind an einigen städtischen Kitas Videoklingeln angebracht?
3) Falls die Hinweisschilder erst nach der Montage der Videoklingen angebracht worden sind: Wie wurden die bildtechnisch aufgezeichneten Personen bis zur Anbringung der Hinweisschilder darüber informiert, aufgezeichnet worden zu sein?
Begründung
Zu Frage 1: Die entsprechenden Hinweisschilder wurden nicht zeitgleich mit den Videoklingeln angebracht, dies erfolgte nachträglich im Oktober 2024 nach datenschutzrechtlicher Klärung.
Zu Frage 2: Diese Information liegt nicht flächendeckend vor, die Videoklingeln wurden nicht zeitgleich in den Einrichtungen eingeführt. Das erstmalige Anbringen einer Videoklingel erfolgte im April 2013 mit dem Neubau der Kita Groß Steinrade. Seither wurden in den Jahren 2013-2019 in neun weiteren Kitas entsprechende Videoklingeln verbaut.
Zu Frage 3: Bei der Videotürsprechstelle handelt es sich um ein Telefon mit Videofunktionalität, welches neben dem Audio- auch ein Videosignal (per SIP- Session Initiation Protokoll) an das Telefon überträgt.
Das Video wird ausschließlich nach dem Betätigen des Klingelknopfes zum Zieltelefon übertragen. Es entstehen dabei keine gespeicherten Aufzeichnungen zu denen nachträglich die vor dem Anbringen der Hinweisschilder aufgezeichneten Personen zu informieren wären.
Anlagen
keine
|