Vorlage - VO/2021/09669-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Erfassung und Auswertung von Bildern im öffentlichen Raum
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2021/09669
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.05.2024 
15. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antworten TraveKom

Beschlussvorschlag

Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNID 90/DIE GRÜNEN) im Hauptausschuss am

09.02.2021, VO/2021/09669


Die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH (eine Tochter der Lübecker Stadtwerke) preist auf ihrer Webseite unter dem Stichwort "Produkte" folgendes an:

 

"Bild-Erkennung
Erfassung und Auswertung von Bildern im öffentlichen Raum gewinnen an Bedeutung. Kameratechniken ermöglichen eine immer exaktere Darstellung: Detailgegenstände und Einzelereignisse werden erkennbar, Abstände zwischen Menschen messbar oder Details wie Masken ersichtlich. Diese bildliche Detailtiefe ist nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie interessant.
Die Herausforderung ist nun, diese Bilddaten datenschutzkonform zu erfassen und zu verarbeiten. In Kooperation mit dem IT-Spezialisten Natix entwickeln wir eine Video-Technik, die eine detailgenaue Auswertung von Bildern aus dem öffentlichen Raum datenschutzkonform möglich macht. Dabei werden die Bilddaten bereits in der Kamera anonymisiert."

 

Quelle (abgerufen am 14.01.21) https://www.travekom.de/produkte/anwendungen/bild-erkennung/

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

1) Liegt der Entwicklung dieses Produkts ein Auftrag der Stadt zugrunde? Wenn ja: Welcher?
 

2) Beabsichtigt die Hansestadt Lübeck eine Videotechnik einzusetzen, die es ermöglicht, den öffentlichen Raum mit Kameras zu überwachen, um auch Detailgegenstände wie Masken erkennbar zu machen und Abstände zwischen Personen zu berechnen? Wenn ja: Ab wann ist der Einsatz geplant?

 

 

3) Wird die Entwicklung des Projekts mit den IT-Spezialisten der Firma Natix aus dem Haushalt der Hansestadt Lübeck und oder aus dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Lübeck oder der Stadtwerke Lübeck Holding oder der Travekom finanziell unterstützt? Wenn ja in welchem Umfang?
 

4) Betreibt die Hansestadt Lübeck gegenwärtig Kameras zur Überwachung des Öffentlichen Raums? Wenn ja: Wo und auf welcher Grundlage?
 
 


Begründung

Frage 1-3

Antwort der TraveKom zu Frage 1 bis 3 siehe Anlage

 

 

Frage 4

Betreibt die Hansestadt Lübeck gegenwärtig Kameras zur Überwachung des Öffentlichen Raums? Wenn ja: Wo und auf welcher Grundlage?

 

Antwort der Lübeck Travemünde Marketing GmbH:
beck

Standort/Partner: Radisson Blu Senator Hotel, Willy-Brandt-Allee 6, 23554 Lübeck
Betreiber: Radisson Blu in Kooperation mit wetter.com

 

Travemünde
Standort/Partner: aja Travemünde, Am Leuchtenfeld 7, 23570 Lübeck-Travemünde
Betreiber: aja Travemünde in Kooperation mit wetter.com

 

Die Nutzung der Kameras erfolgt ausschließlich zur Inspiration unserer Gäste/Websitebesucher:innen auf unseren beiden Websites luebeck-tourismus.de und travemuende-tourismus.de.  Die Webcam-Seiten erfreuen sich hoher Zugriffszahlen. Aus der Kommunikation mit unseren Gästen wissen wir, dass sich insbesondere Tagesbesucher:innen vor einem Besuch über das Wetter vor Ort informieren. Eine Gesichtserkennung oder die Erfassung von Details ist mit der aktuell genutzten Technik nicht möglich und seitens der LTM auch nicht geplant.

 

 

Antwort FB 3, Ordnungsamt:

Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes werden aktuell durch das Ordnungsamt nicht eingesetzt. Kameratechnologie findet nur im Rahmen der Beweissicherung bei Ordnungswidrigkeiten statt.

 

 

Antwort FB 4, Schule und Sport:

Es wird nur an einer Schule ein Videokamerasystem betrieben. Dies erfolgt in der Schildstraße im Hinterhof der Gewerbeschule Lübeck (ehemals Nahrung und Gastronomie). An diesen Hof grenzt auch der Eingang der Kooperativen Erziehungshilfe und künftig der der Schulpsychologie.

 

Hintergrund war, dass sich der Hof zu einem Drogenumschlagsplatz und Treffpunkt sowohl für Handel und Konsum von Drogen als auch zeitweilig Prostitution entwickelt hatte, sich dort auch zeitweise viele Personen aufhielten, sodass auch die Mitarbeiter:innen der KEH Angst hatten, das Gebäude zu betreten oder zu verlassen.

 

 

 

 

 

Die Überwachung findet außerhalb der Schulzeiten statt.

 

Die Anlage ist in 2 Überwachungszonen geteilt.

Zone 1 wird in der Zeit von 15.30 Uhr (Schulschluss) 6.29 Uhr überwacht.

Zone 2 von 22.30 Uhr-6.29 Uhr, hier findet eine später einsetzende Überwachung statt, damit die Parkplatznutzer und die Sportvereine ungehindert wegfahren können.

Die Datenschutzbeauftrage der HL und der Landesdatenschutzbeauftragte wurde von Beginn des Projektes bis zur Umsetzung mit eingebunden. Alle Vorgaben (Beschilderung mit Hinweisen, Ausrichtung der Kameras nur auf den Schulbereich, keine „scharfen“ Bildaufnahmen, nur ganz kurze Videosequenzen (max.10 Sek.), eine kurze Archivierungszeit) wurden und werden penibel eingehalten und von der Datenschutzbeauftragten abgenommen.

 

Personen, die sich dort aufhalten, können von dem Wachunternehmen, das die Anlage betreibt über Lautsprecher auch direkt angesprochen werden, mit der Aufforderung, den Hof zu verlassen.

 

An zwei Lübecker Schulen sind Videoklingeln vorhanden, die datenschutzkonform genutzt werden.

 

Einige städtische Kindertagesstätten sind ebenfalls mit solch einer Klingel ausgestattet. Da es sich bei der Nutzung einer Kindertagesstätte um ein anderes Rechtsverhältnis handelt, als bei einem Schulbesuch, liegen auch andere Datenschutzbestimmungen zu Grunde. Das Anbringen eines Schildes, welches auf eine Videoüberwachung hinweist, ist ausreichend. Die erforderlichen Maßnahmen hierfür werden in die Wege geleitet.

 

 

Antwort FB 4, Lübecker Musik- und Kongresshalle:

Die Lübecker Musik- und Kongresshalle setzt Kameras zur Überwachung der Sicherheit im und am Gebäude ein. Die Kameras Im Außenbereich, die den öffentlichen Bereich tendieren, sind darauf ausgerichtet die Gebäudehülle zu schützen.

 

 

 

Antwort FB 5, Stadtgrün und Verkehr:

Eigene Anlagen:

- an Lichtsignalanlagen: die Kameras an bzw. für die Signalanlagen sind Videodetektoren und können keine detaillierten Fotos oder Videos aufnehmen. Durch die geringe Auflösung ist gerade zu erkennen, dass sich Fahrzeuge im Sichtfeld befinden.

- Schrankenanlage Hochschulstadtteil: Die Kameras an der Schrankenanlage im Hochschulstadtteil nehmen nur den Bereich der Fahrzeugkennzeichen auf. Diese werden nur für zwei Tage im Bedarfsfall zur Diagnose der Anlage gespeichert. Ein Zugriff auf die Kameras und Fotos hat nur der Mitarbeiter:in. Das Verfahren ist mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein abgestimmt und hat dessen Zustimmung.

 

- an beweglichen Brücken: An der Hafendrehbrücke und an der Eric-Warburg-Brücke sind jeweils Kameras installiert, um den Brückenwärtern den Blick zu vom Brückensteuerstand aus nicht einsehbaren Bereichen zu ermöglichen.

Die Kameras dienen ausschließlich dazu, die Nutzer:innen der Brücken nicht durch die Bewegung der Brücken zu gefährden.

Es werden keine Aufzeichnungen oder elektronische/automatisierte Auswertungen gemacht.

 

Anlagen des Stadtverkehrs:

- ZOB und Linienbusse: Aufnahmen zur Strafverfolgung durch Polizei, Speicherung gemäß Datenschutz

 

 

Diese Auflistung wurde mit dem Stand März 2024 aktualisiert.

 

 

 

Antwort der Datenschutzbeauftragten der Hansestadt Lübeck zu der Anfrage

 

Die Datenschutzbeauftragte gibt ergänzend folgende Hinweise:

 

Bei öffentlichen zugänglichen Gebäuden ist hier wieder eine Besonderheit zu beachten.

-          Eine Führung durch das historische Rathaus oder der Besuch der Museen unterliegt keiner rechtlichen Verpflichtung. Diese Führung/Besuch mit der Kenntnis der Videoüberwachung kann freiwillig absolviert werden.

-          Beim Besuch der Schule unterliegen die Betroffenen der Schulpflicht; sie haben keine freie Wahl. Das Aufsuchen derrgerservicebüros erfolgt i.d.R. auch, weil dierger:innen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Hier greifen jeweils die Persönlichkeitsrechte. Eine Videoüberwachung darf hier während der Besuchs- und Öffnungszeiten bzw. Unterrichtszeiten nicht stattfinden.

 

 

 

Anbei eine Tabelle, mit welchen Bereichen die Datenschutzbeauftragte hierzu Gespräche hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und erforderlichen Informations- und Dokumentationspflichten geführt hat:

 

Wo

Was

Datenschutzrechtl. Dokumentation

Wer

Haupteingang Rathaus

Videoüberwachung

ja

Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen

Schule Schildstr.

Monitoring per Videokameras über LüWa

nein

Schule und Sport

div. Schulen

Begehung wegen Möglichkeiten des Monitorings per Videokameras über LüWa

Bisher nicht umgesetzt

Schule und Sport

div. Dienstgebäude und Schulen

Installation von Videotürklingelanlagen

z.T.

IT, GMHL

div. Museen

Videoüberwachung

nein

Museen, GMHL

div. Standorte

Geschwindigkeitsüberwachung

ja

Ordnungs-  und Bußgeldverfahren

div. Straßenzüge

Verkehrszählung mittels Spezialsensoren, die nach den Vorgaben der datenschutzrechtlichen Normen zulässig sind

nein

Stabsstelle Verkehrsfluss und Geo-Services

 

 

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Anlagen

Anlage 1 Antworten der TraveKom
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antworten TraveKom (77 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/09669   Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Erfassung und Auswertung von Bildern im öffentlichen Raum   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
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