Vorlage - VO/2024/13535  

Betreff: AM Astrid Helzel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderung der Straßenreinigungssatzung - Winterdienst in verkehrsberuhigten Bereichen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Entscheidung
12.09.2024 
10. Sitzung des Werkausschusses EBL zurückgestellt   
14.11.2024 
12. Sitzung des Werkausschusses EBL      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


§ 5 Abs. 1 wird folgendermaßen geändert:

 

-          § 5 Abs. 1 Ziffer 2 entfällt


 


Begründung

Beim Umfang der Winterreinigungspflicht ist in der aktuellen Satzung unterschieden zwischen verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) und übrigen Straßen, die im Regelfall beidseitig Fußwege enthalten.

Ein Grund für diese Unterscheidung ist nicht erkennbar. Dafür führt sie aber dazu, dass in verkehrsberuhigten Bereichen von den Anwohnern mehr Fläche (nämlich die gesamte Straßenbreite) vom Schnee freigehalten werden muss, als in anderen (im Regelfall auf jeder Seite 1,5 m).

Die Sonderstellung von verkehrsberuhigten Bereichen ist im Straßen- und Wegegesetz SH nicht vorgesehen. Für Anwohner ist die Unterscheidung nicht verständlich. Auch in anderen Städten wird eine solche Unterscheidung nicht praktiziert (z.B. Kiel, Flensburg, Neumünster).

Die Anwendung des § 5  Abs. 2 Ziff. 1 Straßenreinigungssatzung ist für verkehrsberuhigte Straßen gleichermaßen geeignet. Die Sonderregelung ist damit überflüssig.


 


Anlagen