Vorlage - VO/2024/13338  

Betreff: AM Bernhard Simon (CDU): Auswirkungen aktueller Rechtsprechungen auf den Lübecker Haushalt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.06.2024 
16. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
16.07.2024    18. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Bezüglich möglicher Auswirkungen aktueller Rechtsprechungen auf den Lübecker Haushalt wird der Bürgermeister gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

Zweitwohnungssteuer:

 

-          Welche Auswirkungen hat das aktuelle Urteil des OVG Schleswig bezüglich der von der Gemeinde Timmendorfer Strand erhobenen Zweitwohnungssteuer auf die in Lübeck geltenden Regelungen (die in der HL gültige Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer soll sich nur geringfügig von der Timmendorfer Satzung unterscheiden)?

 

-          Falls die Lübecker Satzung auch anfechtbar/ungültig sein sollte:

a)      Welche finanziellen Konsequenzen hätte dies bezüglich bisher erhobener Steuern (z.B. Steuererstattungen)? Bitte Art und Höhe/Betrag p.a.

b)      Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um eine rechtssichere Satzung zu etablieren? Bitte geplanten zeitlichen Ablauf erläutern und mögliche zwischenzeitliche finanzielle Auswirkungen beziffern.

 

Ferienwohnungen auf der Lübecker Altstadtinsel:

 

-          Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem aktuellen Urteil des VG Schleswig bezüglich der Zulässigkeit der Vermietung einer Ferienwohnung in der Lübecker Altstadt?

 

-          Ist in dem konkreten Fall mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe und sind für diese Risiken entsprechende Rückstellungen in den Rechenwerken der Stadt gebildet worden?

 

-          Sind weitere Klagen zu diesem Thema anhängig? Wenn ja, wie viele und wie gedenkt die Verwaltung hier weiter vorzugehen (weiter den Rechtsweg verfolgen oder versuchen, durch Übertragung der Erkenntnisse aus dem ersten Urteil weitere zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren durch außerordentliche Vereinbarungen zu beenden)? Ist hier mit Forderungen nach Schadensersatz zu rechnen? Wenn ja, welches finanzielle Risiko besteht für die Stadt?

 

-          Wie und bis wann werden im FB 5 anhängige Anträge auf Nutzungsänderung (zu Ferienwohnungen) unter Berücksichtigung des vorliegenden Urteils bearbeitet?

 

Wegen möglicher Relevanzen für den Haushalt 2025 wird der Bürgermeister gebeten, die vorgenannten Fragen bis zur Bürgerschaft im Juni 2024 schriftlich zu beantworten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen