Vorlage - VO/2021/10077-01
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Haushaltsplanung in Lübeck ab dem Haushalt 2023 im investiven und konsumtiven Teil nach den folgenden Grundsätzen aufzustellen:
- Das Ziel der Klimaneutralität und die Nachhaltigkeit sollen noch stärker Einzug in die städtische Haushaltsplanung finden. Die jeweilige Haushaltsaufstellung soll der von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Reduktion der Treibhausgasemissionen dienen, mit dem Ziel, für die Hansestadt Lübeck eine vollständige Klimaneutralität zu erreichen.
Nachhaltigkeit kann dabei nur unter ausgewogener Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte (Nachhaltigkeitsdreieck) erreicht werden. Entsprechend sind diese Aspekte bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
- Bei Investitionen ist sicherzustellen, dass nach dem Stand der Technik klimaschonende Planungen und Bauverfahren umgesetzt werden.
- Im Haushalt der Hansestadt Lübeck ist ab 2023 in der mittelfristigen Finanzplanung darzustellen, welche Investitionsmaßnahmen den Klimaschutzzielen in welchem Umfang entsprechen. Darüber hinaus ist aufzuzeigen, welche Aufwendungen im Investitionshaushalt und im konsumtiven Haushalt zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele, für Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Abfederung sozialer Härten erforderlich sind, um das angestrebte Ziel bis 2030 zu erreichen. Basis für die Bewertung sind die im Rahmen der Zertifizierung zur Europäischen Energie- und Klimaschutzkommune (eea Prozess) definierten Standards.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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