Vorlage - VO/2020/08926-06  

Betreff: SPD, CDU, GAL&FW, Die Linke und Die Unabhängigen: Austauschantrag zu VO/2020/08926-05: "Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08926
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


I. Umsetzung zum 01.08.2020:

1. Die bis zum 31.12.2020 bestehenden Budgetverträge werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit unverändert fortgesetzt und analog der Vorlage VO/2020/08902 entsprechend verlängert.

2. Den Anspruch auf Geschwisterermäßigung und soziale Ermäßigung (§7 Kita-Reformgesetz)  gewährt die Hansestadt Lübeck auch den Eltern von Kindern in der Hortbetreuung und in der Schulkindbetreuung im Rahmen von "Ganztag an Schule".

3. Die Hansestadt Lübeck erstattet den Kita-Trägern die Einnahmeausfälle aus Elternbeiträgen, die durch die gesetzliche Deckelung der Elternbeiträge entstehen.

 

II. Umsetzung zum 01.01.2021:

Aus der deutlich gestiegenen finanziellen Beteiligung des Landes an den Aufwendungen der Kindertagesbetreuung ergibt sich für die Hansestadt Lübeck unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte ein finanzieller Spielraum von rd. 3,2Mio. Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, aus diesen Mitteln folgende Maßnahmen zu fördern:

A. Nachgewiesene Mehraufwendungen der Kita-Träger zur Umsetzung der geforderten Betreuungsqualitäten (z.B. Verbesserung des Fachkraft-Kind Schlüssels, Herstellung der Mindestanforderungen für Leitungsanteile u. Verfügungszeiten, Vorhalten eines Qualitätsmanagements) werden den Trägern durch die Hansestadt Lübeck erstattet. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt, den gegenwärtigen Status Quo der Betreuungsqualitäten der Kita-Träger zu ermitteln. Die Differenz der vorhandenen Betreuungsqualitäten zu den künftig geforderten Betreuungsqualitäten bilden die Grundlage für die Erstattungen.

B. Erstattung der Aufwendungen für die Ausbildungsvergütungen der praxisintegrierten Erzieher:innen Ausbildung (PIA) für bis zu 30 Auszubildende bei freien Kita-Trägern und dem städtischen Kita-Träger. Der hierfür erforderliche finanzielle Aufwand wird von der Verwaltung mit rund 1,8 Mio. Euro angegeben.

C. Weitere 800 T€ sollen dafür aufgewendet werden, die Heranziehungsquote von Eltern mit Anspruch auf soziale Ermäßigung von 50% auf 30% zu reduzieren.

D. Im Budget des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Kindertagesbetreuung wird ein Verfügungsrahmen von 600 T€ geschaffen. Dieser ist zweckgebunden für die Auswirkungen der KiTa-Reform und den Gremien vorzulegen. Mit diesem Verfügungsrahmen wird sichergestellt, dass in den o.g. Handlungsfeldern evtl. erforderlich werdende Nachsteuerungen umgesetzt werden können.

 

 

 

III. Umsetzung in 2020:

 

Zudem wird der Bürgermeister beauftragt,

 

die Zuständigkeiten (SGB VIII und IX) für Kinder und junge Menschen (mit und ohne Beeinträchtigung) in Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in einem Fachbereich so zusammenzuführen und zu bündeln, dass unnötige Schnittstellen entfallen, Entscheidungen aus einer Hand getroffen und Verwaltungswege verschlankt werden. Die Antragssteller befürworten eine Zusammenführung im FB 4.

 

 


Begründung

erfolgt mündlich

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/08926   Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/08926-01   Puhle (SPD): Ergänzungsantrag zu "Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 1.8.20; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege"   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2020/08926-01-01   AM Katja Mentz (GAL) Änderungsantrag zu VO/2020/08926-01 Ergänzungsantrag zu "Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 1.8.20; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege"   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/08926-02   BM Antje Jansen (GAL) Änderungsantrag zu: VO/2020/08926 Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2020/08926-03   Freie Wähler & GAL - Änderungsantrag zu: Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2020/08926-06   SPD, CDU, GAL&FW, Die Linke und Die Unabhängigen: Austauschantrag zu VO/2020/08926-05: "Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowieder Richtlinie Kindertagespflege"   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag