Vorlage - VO/2020/08926-06
|
Beschlussvorschlag
I. Umsetzung zum 01.08.2020:
1. Die bis zum 31.12.2020 bestehenden Budgetverträge werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit unverändert fortgesetzt und analog der Vorlage VO/2020/08902 entsprechend verlängert.
2. Den Anspruch auf Geschwisterermäßigung und soziale Ermäßigung (§7 Kita-Reformgesetz) gewährt die Hansestadt Lübeck auch den Eltern von Kindern in der Hortbetreuung und in der Schulkindbetreuung im Rahmen von "Ganztag an Schule".
3. Die Hansestadt Lübeck erstattet den Kita-Trägern die Einnahmeausfälle aus Elternbeiträgen, die durch die gesetzliche Deckelung der Elternbeiträge entstehen.
II. Umsetzung zum 01.01.2021:
Aus der deutlich gestiegenen finanziellen Beteiligung des Landes an den Aufwendungen der Kindertagesbetreuung ergibt sich für die Hansestadt Lübeck unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte ein finanzieller Spielraum von rd. 3,2Mio. Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, aus diesen Mitteln folgende Maßnahmen zu fördern:
A. Nachgewiesene Mehraufwendungen der Kita-Träger zur Umsetzung der geforderten Betreuungsqualitäten (z.B. Verbesserung des Fachkraft-Kind Schlüssels, Herstellung der Mindestanforderungen für Leitungsanteile u. Verfügungszeiten, Vorhalten eines Qualitätsmanagements) werden den Trägern durch die Hansestadt Lübeck erstattet. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt, den gegenwärtigen Status Quo der Betreuungsqualitäten der Kita-Träger zu ermitteln. Die Differenz der vorhandenen Betreuungsqualitäten zu den künftig geforderten Betreuungsqualitäten bilden die Grundlage für die Erstattungen.
B. Erstattung der Aufwendungen für die Ausbildungsvergütungen der praxisintegrierten Erzieher:innen Ausbildung (PIA) für bis zu 30 Auszubildende bei freien Kita-Trägern und dem städtischen Kita-Träger. Der hierfür erforderliche finanzielle Aufwand wird von der Verwaltung mit rund 1,8 Mio. Euro angegeben.
C. Weitere 800 T€ sollen dafür aufgewendet werden, die Heranziehungsquote von Eltern mit Anspruch auf soziale Ermäßigung von 50% auf 30% zu reduzieren.
D. Im Budget des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Kindertagesbetreuung wird ein Verfügungsrahmen von 600 T€ geschaffen. Dieser ist zweckgebunden für die Auswirkungen der KiTa-Reform und den Gremien vorzulegen. Mit diesem Verfügungsrahmen wird sichergestellt, dass in den o.g. Handlungsfeldern evtl. erforderlich werdende Nachsteuerungen umgesetzt werden können.
III. Umsetzung in 2020:
Zudem wird der Bürgermeister beauftragt,
die Zuständigkeiten (SGB VIII und IX) für Kinder und junge Menschen (mit und ohne Beeinträchtigung) in Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in einem Fachbereich so zusammenzuführen und zu bündeln, dass unnötige Schnittstellen entfallen, Entscheidungen aus einer Hand getroffen und Verwaltungswege verschlankt werden. Die Antragssteller befürworten eine Zusammenführung im FB 4.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlagen