Vorlage - VO/2020/08588
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:
- Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;
b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;
c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;
- Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;
b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;
- Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;
b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);
c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;
d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;
- Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
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Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
| X | freiwillig | ||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Umsetzung der im Hafenentwicklungsplan aufgezeigten Trends bringen sowohl positive Auswirkungen auf das Klima (z. B. Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene) wie auch negative Effekte (z. B. Flächenbedarf für eisenbahntechnische Anlagen). |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Siehe Anlage 1
Anlagen
1 – Begründung
2 – Gutachterlicher Schlussbericht HEP
3a – Lärmbericht mit Anlagen
3b – Luftschadstollbericht mit Anlagen
4 – Bericht Umwelt mit Anlagen
5 – Ergebnisbericht AG Hafenentwicklung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1- HEP_Begründung BÜ-Vorlage (2512 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Gutachterlicher Schlussbericht HEP (11798 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3a Lärmbericht mit Anlagen (26102 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 3b Luftschadstoffbericht mit Anlagen (19470 KB) | ||
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5 | öffentlich | Anlage 4 Bericht Umwelt mit Anlagen (4832 KB) | ||
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6 | öffentlich | Anlage 5-Ergebnisbericht AG Hafenentwicklung (2557 KB) |
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