Vorlage - VO/2018/05797
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft nimmt den Bericht zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30. 11. 2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes zur Kenntnis.
Begründung
1. Auftrag
2. Räumliche Ausgestaltung
2.1. Zentraler Standort, Hans-Böckler-Straße
2.2. Dezentraler Standort
3. Maßnahmen und Leistungsangebote der Jugendberufsagentur-KooperationspartnerInnen
3.1. Hansestadt Lübeck
3.1.1 Bereich Familienhilfen/Jugendamt
3.1.2 Bereich Schule und Sport
3.1.3 Bereich Jugendarbeit
3.1.4 Bereich Soziale Sicherung
3.2 Agentur für Arbeit Lübeck
3.3 Jobcenter Lübeck
3.4 Schulamtsgebundene Schulen in der Hansestadt Lübeck
3.5 Berufsbildende Schulen in der Hansestadt Lübeck
3.6 Zusammenfassung des voraussichtlichen Personaleinsatzes und des zusätzlichen Personalbedarfs
3.7 Finanzierung von Sach- und Personalkosten im Rahmen des Aufbaus einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck
4. Gemeinsame weitere Aktivitäten der Jugendberufsagentur-KooperationspartnerInnen
5. Voraussichtlicher Zeitplan
1 Auftrag
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 30.11.17 den Bürgermeister, FB 4 Kultur und Bildung, mit VO Nr. 5496 beauftragt, einen Bericht zur Entwicklung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Hansestadt Lübeck zu erstellen, der auf dem als Zwischenbericht (VO/2017/05314 Austauschvorlage zu VO/2017/05171) basiert und diesen um die Aspekte „zentraler Standort“ und „erforderliche Maßnahmen der Kooperationspartner“ erweitert.
Die Aufträge der Bürgerschaft aus o.g. Sitzung zum vorliegenden JBA-Konzept, den Jugendmigrationsdienst und den Migrationsdienst in den Gremien „Koordinierungsgruppe“ (Gliederungspunkt 4.3.2) und „Beirat“ (Gliederungspunkt 4.3.3) zu beteiligen, wurden umgesetzt. Ebenso wird die Politik analog des Jobcenterbeirats im Beirat beteiligt.
Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Lübeck zur geschlechtersensiblen pädagogischen Arbeit (Gliederungspunkte 2.1.1, 4.3.1, 5.5, 5.5.1) fand Zustimmung in der JBA-Steuerungsgruppe. Über die Mitgliedschaft der Gleichstellungsbeauftragten in den Gremien der JBA hat die Steuerungsgruppe noch zu entscheiden.
Die Steuerungsgruppe der JBA hat seit o.g. Bericht und auf Basis des vorliegenden JBA-Konzepts, weitere Entscheidungen und Präzisierungen sowohl zum Standort als auch zu Maßnahmen / zum Leistungsangebot der Lübecker JBA getroffen.
4-Säulenmodell der Jugendberufsagentur in Lübeck | |
1. Zentrale Einrichtung, Hans-Böckler-Str.
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2. Ausbildungsnetz Lübeck |
3. Anlaufstelle (nach Evaluation) | 4. JBA-Homepage |
1. der zentralen Einrichtung,
2. dem Ausbildungsnetz
Lübeck,
3. einer Anlaufstelle
(nach Evaluation),
2 Räumliche Ausgestaltung
Ein zentraler Standort offeriert jungen Erwachsenen in der Hansestadt Lübeck einen Zugang zu einem vollständigen Beratungs- und Dienstleistungsangebot der JBA-PartnerInnen. Dezentrale Standorte können dieses Angebot auf Basis eines begleitenden Monitorings zu einem späteren Zeitpunkt zu einem flächendeckenden in der Hansestadt Lübeck erweitern.
2.1 Zentraler Standort, Hans-Böckler-Straße
In dem Gebäude der Agentur für Arbeit (AA) und des Jobcenters Lübeck JC) in der Hans-Böckler-Straße., „unter einem Dach“, etablieren die KooperationspartnerInnen der JBA den zentralen Standort der Lübecker JBA. Die MitarbeiterInnen der beteiligten Rechtskreise, Sozialgesetzbücher (SGB) II, III, VIII und XII sowie LehrerInnen der berufsbildenden Schulen arbeiten gemeinsam zu Öffnungs- und Präsenzzeiten in einem eigenen, gekennzeichneten Bereich ohne Behördencharakter.
Eine gemeinsame Eingangszone bzw. ein Empfang mit einem gemeinsamen Kundentresen organisiert die Kundensteuerung, mit und ohne Termin, um den Jugendlichen einen ihrem Anliegen entsprechenden Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Dem o.g. zentralen JBA-Anliegen folgend, werden sechs MitarbeiterInnen der Hansestadt Lübeck an einen Arbeitsplatz in der zentralen JBA-Einrichtung wechseln. Somit wird die Expertise von Familienhilfe /Jugendamt, Schulsozialarbeit / Kooperative Erziehungshilfe (KEH) und Jugendarbeit in engstem Austausch mit den KollegInnen von AA und JC während gemeinsamer Öffnungs- und Präsenzzeiten jungen Erwachsenen an einem gemeinsamen Ort zur Verfügung stehen.
Ergänzend, abhängig von den Ergebnissen des begleitenden Monitorings, kann zu einem späteren Zeitpunkt die Einrichtung einer dezentralen Anlaufstelle geplant werden, die ein ausgewähltes Beratungsangebot vorhält und eine Lotsenfunktion zur zentralen Einrichtung wahrnimmt. Ebenfalls sollen Monitoring-Ergebnisse zur Auswahl des Standortes einer Anlaufstelle beitragen. Sie können Hinweise geben, ob ein möglicher Bedarf für die Anlaufstelle z.B. im innerstädtischen Bereich größer ist, oder ob es zielführender ist, ein weiteres Angebot in einem Stadtteil anzubieten, der weiter von der Innenstadt oder der zentralen Einrichtung entfernt ist. Diese soll vorrangig denjenigen jungen Erwachsenen als neuer, erster Bezugspunkt zu den Beratungs- und Hilfsangeboten in der Hansestadt Lübeck dienen, die diesen Kontakt abgebrochen oder noch nie aufgenommen haben. Diese besondere Zielgruppe sind junge Erwachsene, die aufgrund multipler Problemlagen jeden Kontakt zu den beteiligten Institutionen abgebrochen haben und nur noch sporadisch in Erscheinung treten.
Aufsuchende soziale Arbeit und nach einer ggf. notwendigen Modifikation des Aufgabenfeldes von Straßensozialarbeit in der Hansestadt Lübeck können diese und die Zugangsmöglichkeiten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die geeignete Expertise zur Verfügung stellen. Sie unterstützen mit einer niedrigschwelligen Ansprache die Kontaktanbahnung zum vollständigen Beratungs- und Hilfsangebot der JBA.
Die hierfür erforderlichen Ressourcen (Aufstockung des Budgets für Straßensozialarbeit) müssen noch weiter geklärt werden.
3 Maßnahmen und Leistungsangebote der Jugendberufsagentur -Kooperationspartner
„Niemand darf verloren gehen“
Dieser Leitgedanke ist richtungsweisend für die JBA in Lübeck. Die Hansestadt Lübeck und ihre KooperationspartnerInnen der Lübecker JBA verfolgen das Ziel, ohne eine zusätzliche Verwaltungseinheit zu etablieren, für Jugendliche und junge Erwachsene, für Ausbildungsbetriebe und ArbeitgeberInnen sowie für die beteiligten Institutionen eine effizientere Begleitung am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und das Studium zu gewährleisten.
3.1 Hansestadt Lübeck
Die Hansestadt Lübeck, Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales und Fachbereich 4 Kultur und Bildung mit den Bereichen Familienhilfe/Jugendamt, Jugendarbeit, Schule und Sport und Soziale Sicherung, bringt auf Basis der SGB VIII und XII mit von ihr beauftragten freien Trägern ein breites Leistungsspektrum spezifischer und spezialisierter Dienstleistungsangebote für ihren Auftrag der individuellen und sozialen Förderung junger Menschen ein.
3.1.1 Bereich Familienhilfen/Jugendamt
Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt ist Sozialleistungsbehörde für Familien und Jugendliche sowie junge Volljährige ab 18 Jahren, ebenso für unbegleitete minderjährige AusländerInnen und junge volljährige Flüchtlinge. Für diese Zielgruppe werden Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff SGB VIII) und der Hilfen für Volljährige (§ 41 SGB VIII) angeboten.
Im Januar 2018 wurden insgesamt etwa 90 junge Volljährige durch den Bereich Familienhilfen/Jugendamt ambulant und stationär betreut. Bei den unter 18-Jährigen laufen aktuell ca. 130 Erziehungsbeistandschaften. 230 Lübecker Kinder und Jugendliche wachsen innerhalb und außerhalb Lübecks in stationären Einrichtungen (ohne Vollzeitpflege) auf.
Die Gestaltung des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beruf ist für die Jugendhilfe von besonderer Bedeutung. Die JBA kann an dieser wichtigen Schnittstelle auch für junge Menschen in Hilfen zur Erziehung einen maßgeblichen Beitrag leisten und damit den Auftrag des Jugendamtes aus § 1 SGB VIII maßgeblich unterstützen: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung … zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“.
Die Kooperation des Bereichs Familienhilfen/Jugendamt mit der JBA ist grundsätzlich über die Beratungsstellen in den Stadtteilen sowie die Abteilung Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen und die Leistungserbringer in freier Trägerschaft (z.B. die Erziehungsberatungsstelle) sicherzustellen.
Dafür ist es notwendig, dass erfahrene MitarbeiterInnen aus den Sozialberatungsstellen in die zentrale JBA-Einrichtung wechseln. Dazu ist die Neueinrichtung von 2 Stellen für SozialpädagogInnen in den Sozialberatungsstellen notwendig.
Einzelheiten der Kooperation sind im Prozess zu entwickeln und entsprechend verbindlich zu vereinbaren.
3.1.2 Bereich Schule und Sport
In das Leistungsangebot der Lübecker JBA bringt der Bereich Schule und Sport aus seinem Zuständigkeitsbereich Schulsozialarbeit/Kooperative Erziehungshilfe, Bildungsmanagement und Bildungskoordination für Neuzugewanderte Expertise und Ressourcen ein.
Schulsozialarbeit und Kooperative Erziehungshilfe
Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des § 13 SGB VIII. Sie bildet mit ihrer sozialpädagogischen Fachkompetenz eine Ergänzung zum schulischen Erziehungsauftrag der Lehrkräfte gemäß §4 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes. Schulsozialarbeit kümmert sich um die präventive Förderung der sozialen Kompetenzen und bietet Angebote für Kinder und Jugendliche mit ihren Familien mit dem Ziel, Bildungsvoraussetzungen zu verbessern. Sie wird an allen Schulformen angeboten und ist eng mit der Kooperativen Erziehungshilfe (KEH) verzahnt. Die KEH findet in einem Team aus SonderpädagogInnen des Schulamtes und SozialpädagogInnen der Hansestadt Lübeck statt. Sie richtet sich an SchülerInnen, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten eine höhere Unterstützung benötigen, insbesondere bei Schulmüdigkeit und Absentismus sowie zur Entwicklung einer individuellen Schulperspektive.
Aus diesem MitarbeiterInnen-Pool stellt der Bereich Schule und Sport 1,0 Vollzeitäquivalent-(VZÄ)Stellenanteile (vorhanden) in der zentralen JBA-Einrichtung bereit.
Bildungsmonitoring
Recherche, Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Präsentation von Bildungsdaten sind Elemente des Bildungsmonitorings, um über Auswahl und Veränderung von Bildungsangeboten zu entscheiden. Sie bilden die Grundlage für das Bildungsmanagement, die Steuerung der örtlichen Bildungslandschaft, d.h. der Lern-, Bildungs- und Beratungsangebote der Kommune mit allen relevanten SchlüsselakteurInnen des Bildungsbereiches (u.a. Jugendhilfe, Schule, Bildungsträger, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern, Hochschulen, Unternehmen) unter Einbeziehung der Politik. Sie finden sich wieder in Bildungsberichten sowie Schul- und Berufsschulstatistiken der Hansestadt Lübeck.
Aus dem Aufgabenfeld Bildungsmonitoring, bei dem der Bereich Schule und Sport eng mit den Lübecker Schulen kooperiert, stellt er Stundenanteile im Umfang von ca. 0,25 VZÄ-Stellenanteile (vorhanden) weiter im Verwaltungszentrum Mühlentor zur Verfügung.
Internetauftritt JBA-Homepage und Berufsorientierungsportal – „Ausbildungsnetz Lübeck“
Die JBA richtet eine Homepage ein, die in einem gemeinsamen Entwicklungsprozess mit dem Bereich Jugendarbeit erstellt wird. Ergänzt wird die JBA-Internetpräsenz durch ein Berufsorientierungsportal. Dieses „Ausbildungsnetz Lübeck“ unterstützt den Berufsorientierungsprozess und die Studienorientierung und intensiviert den Dialog zwischen den beteiligten Akteuren.
„Ausbildungnetz Lübeck“
Ein umfangreiches Webportal zur Berufsorientierung, das „Ausbildungsnetz Lübeck“, soll das Angebot der JBA in Lübeck erweitern und unterstützen. Es orientiert sich am „Ausbildungsnetz 38“ („Ausbildungsnetz38“ der Landkreise Goslar und Wolfenbüttel, https://www.ausbildungsnetz38.de) und bietet ein umfassendes Informationsangebot und Berufsorientierungsinstrument, das zeitgemäß, zielgruppengerecht und sich mit einem hohen Aufforderungscharakter an die Jugendlichen im Übergang Schule - Beruf wendet. Die Informationen richten sich an SchülerInnen, Eltern, Lehrkräfte, UnternehmerInnen und Institutionen. Das Angebot umfasst Ausbildungsplätze, Praktikumsplätze, Ferienjobs, Informationen zur Berufs- und Studienorientierung, Fördermöglichkeiten und vieles mehr. Darüber hinaus haben SchülerInnen und LehrerInnen Zugang zu einem persönlichen Bereich, in dem z.B. Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden können, ein Stärkenprofil erstellt oder ein Terminplaner für den fristgerechten Bewerbungsprozess genutzt werden kann. Die Lehrkräfte haben die Möglichkeit, den Berufsorientierungsfortschritt ihrer Schüler/innen digital einzusehen, und so im Übergangsverfahren enger zu begleiten. Die Nutzung des „Ausbildungsnetz Lübeck“ beruht auf Freiwilligkeit und ist datenschutzrechtlich gesichert. Es wird im Vorfeld Informationsveranstaltungen für alle Beteiligten geben, zudem werden datenschutzrechtliche Nutzungsvereinbarungen entsprechend den Datenschutzverordnungen des Landes Schleswig-Holstein geschlossen. Die Attraktivität und Aktualität des „Ausbildungsnetz Lübeck“ ist nur dann gewährleistet, wenn ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die SchülerInnen, die Lehrkräfte und die Unternehmen über die Nutzung zu informieren, dafür zu gewinnen und darauf zu schulen. Ebenso müssen Lehrkräfte mit ihrer Überzeugungsarbeit für das Portal bei Eltern und SchülerInnen zum Gelingen beitragen.
Während der Vorbereitungszeit für die JBA können alle Vorarbeiten für einen Start des „Ausbildungsnetz Lübeck“ abgeschlossen sein. Für die Einrichtung des „Ausbildungsnetz Lübeck“ fallen einmalige Einrichtungskosten in Höhe von 5.000 - 10.000 Euro an. Das beinhaltet die Einrichtung auf einem vorhandenen Server und die Anpassung an das Lübecker Corporate Identity. Weitere Kosten sind zu erwarten für die Wartung, die Registrierung der Domain und einen notwendigen Speicherplatz. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht zu übersehen, auf welchem Server das „Ausbildungsnetz Lübeck“ abgelegt wird. Entsprechende Angebote sind eingeholt, eine Empfehlung dazu wird zeitnah erbracht.
Der Bereich Schule und Sport bringt für dieses Aufgabenfeld Stundenanteile von ca. 0,25 VZÄ-Stellenanteile (vorhanden) am Standort Verwaltungszentrum Mühlentor ein. Für die umfangreichen Aufgaben von regelmäßiger Akquise, Administration, Content Pflege des Webportales und Schulungen der Beteiligten, sind zunächst zusätzliche Stellenanteile im Umfang einer 0,75 VZÄ Stellenanteile im Bereich Schule und Sport erforderlich. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Arbeitsaufwand zu Anfang deutlich höher sein wird.
Zur Sicherung der kontinuierlichen Aktualität, zur Wartung und Pflege sowie Akquise und Schulung der Zielgruppen des „Ausbildungsnetz Lübeck“ ist nach einer Phase der Inbetriebnahme die Einrichtung einer Stelle von 1,0 VZÄ-Stellenanteilen des „Ausbildungsnetz Lübeck“ im Bereich Schule und Sport erforderlich.
Homepage der JBA
Der Internetauftritt der JBA gliedert sich in zwei Stränge: das „Ausbildungsnetz Lübeck“ (s.o.) und die Homepage der JBA. Beide Internetseiten werden jeweils über Verlinkungen miteinander verbunden sein und auf einander hinweisen. Für die Erstellung einer Homepage der JBA in der Hansestadt Lübeck ist die Einrichtung einer aus allen KooperationspartnerInnen bestehenden Arbeitsgruppe notwendig, um in enger Abstimmung mit dem Bereich Jugendarbeit und unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Zielgruppe selbst, ein Corporate Identity zu entwickeln. Allen Jugendlichen den sprachlichen Zugang zu ermöglichen, sollte dabei oberstes Ziel sein. Ein Ideenwettbewerb an der Werkkunstschule Lübeck zur Entwicklung eines Logos bietet ergänzend einen zielführenden und beteiligungsorientierten Ansatz.
Der im Folgenden skizzierte Vorschlag gründet sich auf die Recherche von etablierten Webauftritt bereits bestehender JBA (u.a. JBA Kiel, JBA Bremen, JBA Salzgitter, JBA Neumünster, JBA Dithmarschen) und enthält zudem Erweiterungsvorschläge. Ein Webauftritt der JBA sollte demnach folgende Informationen enthalten bzw. sich in folgende Unterseiten gliedern:
Startseite | Willkommen + Aktuelles | |||
Termine und Veranstaltungstipps | Andere Sorgen? | |||
Unterseiten | Jugendberufsagentur Lübeck (JBA Lübeck) | |||
Was ist die JBA? | Ziele der JBA | |||
Ausbildungsstellen | ||||
Ausbildungsplatzsuche der Agentur für Arbeit | ||||
Links | ||||
Link - Sammlung zu Berufsorientierung, | Verlinkung zu Portalen | Verlinkung zum | ||
Das sind wir Die Kooperationspartner der JBA stellen sich vor | ||||
Wer sind wir? | Was machen wir? | Wie erhalte ich Beratung? | ||
Kontakt | ||||
Kosten
Unter der Voraussetzung, dass die Entwicklung eines Logos bzw. eines Corporate Identity für die JBA Lübeck und die Erstellung einer Homepage (mit den o.a. Unterseiten) von einer Medienagentur begleitet und erarbeitet werden, sind nach vorläufigen Schätzungen zwischen Euro 20.000 – 30.000 erforderlich. Angebote werden nach der Erstellung des Konzeptes eingeholt.
Hinzu kommen die Kosten für die Domain (wie z.B. www.jba-hl.de) und den Speicherort. Für eine professionelle Homepage mit einer Top Level Domain variieren die Kosten erheblich, je nach Anbieter liegen diese zwischen Euro 180 - 500 jährlich.
Diesen Beitrag will der Bereich Jugendarbeit mit 1,0 VZÄ-Stellenanteilen in die JBA einbringen.
Die Erfahrungen, die Jugendarbeit in der Kooperation mit Schule gewonnen hat, sollen ebenfalls in das Beratungs- und Dienstleistungsangebot der JBA einfließen. Dazu zählen vorrangig die Bewusstmachung und Förderung sozialer und persönlicher Kompetenzen, die für die Teilhabe an Gesellschaft, die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und die Gründung einer beruflichen Existenz eine zwingende Voraussetzung bilden.
3.1.4 Bereich Soziale Sicherung
Der Bereich Soziale Sicherung ist mit verschiedenen Themen, die jeweils nur einen kleinen Personenkreis betreffen, beteiligt. Beachtung finden müssen die Jugendlichen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Jugendliche, was durch die Beteiligung der Eingliederungshilfe (EGH) sichergestellt wird. Weiter wird die Bafög-Stelle bei Bedarf beteiligt. Die Hilfen für Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten, die ebenfalls durch den Bereich Soziale Sicherung abzudecken sind, werden derzeit durch die Vorwerker Diakonie geleistet. Die Vorwerker Diakonie ist in den Prozess JBA einzubinden.
Für diese Themen ist keine Verortung in der Hans-Böckler-Straße erforderlich. Es werden aus der EGH und dem Bafög KollegInnen benannt, die auf Anfrage zu Fallkonferenzen hinzukommen, oder auch bei Bedarf für mehrere Beratungen in die Hans-Böckler-Straße kommen. Für die Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sollte eine Absprache mit der Vorwerker Diakonie erfolgen.
Kosten entstehen nach derzeitigem Stand nicht.
Die Agentur für Arbeit Lübeck ist vom Fachbereich 4 -Kultur und Bildung- der Hansestadt Lübeck mit Vermerk vom 26.01.18 gebeten worden bzgl. des jetzigen Planungsstandes JBA Informationen zu Personal, Leistungen, Know-How, Aktivitäten in der JBA und voraussichtliche Kosten bzgl. der Vorbereitung eines Bürgerschaftsberichtes zu liefern.
Die Agentur gibt zu bedenken, dass die unten aufgeführte Darstellung auf der Grundlage des jetzigen –sehr frühen- Planungsstandes erfolgt und daher nur eine vorläufige Einschätzung ohne hinreichende Beteiligung der internen Geschäftsbereiche besonders der Bereiche Haushalt und Infrastruktur erfolgt. Eine Abstimmung mit den o.g. internen Bereichen erfolgt erst im Zuge der weiteren Planung.
Personal:
Die Agentur für Arbeit Lübeck wird sich im Rahmen der Einrichtung einer vollumfänglichen Jugendberufsagentur unter Beteiligung aller Rechtskreise personell voraussichtlich wie folgt aufstellen:
Team Berufsberatung: Ausbildungsstellenvermittlung:
1 Teamleiter 4 Mitarbeiter
2 Abi-Berater
8 Berufsberater
BIZ: Reha-Beratung:
3 Mitarbeiter 3 Mitarbeiter
Eingangszone: Arbeitsvermittlung:
2 Mitarbeiter 2 Mitarbeiter
Somit werden voraussichtlich 25 Mitarbeiter der JBA zur Verfügung gestellt. Die Agentur behält sich vor, diese Personalkapazitäten an die Beteiligung der anderen Rechtskreise anzupassen.
Über die Fachdienste des Ärztlichen Dienstes und des Berufspsychologischen Dienstes sowie des technischen Beratungsdienstes werden im erforderlichen Umfang Arbeitskapazitäten zur Verfügung gestellt. Die dafür erforderlichen Mittel werden über den Rechtskreis SGB III sichergestellt.
Leistungen und Know-how:
Die beteiligten Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Lübeck werden, unter der oben genannten Voraussetzung der Beteiligung aller Rechtskreise, das komplette Dienstleistungsportfolio der Agentur für den Personenkreis der unter 25-Jährigen im Rechtskreis SGB III auch in einer gemeinsam aufgestellten JBA anbieten.
Hierzu gehören: (Auflistung ist nicht abschließend)
- Berufsorientierung (Schulbesprechungen, Elternabende, BIZ-Veranstaltungen..)
- Beratung
- Berufsberatung, Abi-Beratung, Studienberatung, Reha-Beratung
- AG-Beratung
- Flucht/Asyl
- Ausbildungsvermittlung
- Arbeitsvermittlung
- Beratung/Umsetzung von Förderleistungen
- umfassendes Online-Angebot
- BIZ incl. Medienmanagement, Veranstaltungsmanagement, Informationsmanagement, EDV
- Messebeteiligung und Messemanagement
- Netzwerkarbeit
- Schuldnerberatung
- Bundeswehr-Karrierecenter
- …
Aktivitäten in einer JBA:
Die Agentur für Arbeit Lübeck wird das bisherige Angebot für Jugendliche im Rahmen des SGB III vollumfänglich zur Verfügung stellen. Die Zielgruppen und die Ziele der Zusammenarbeit werden über die Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in der JBA v. 06.04.2017 und das Konzept Jugendberufsagentur v. 18.07.2017 definiert. Für die Agentur steht über allem das Ziel, dass durch die Vernetzung der Dienstleistung aller JBA-Kooperationspartner, eine Verbesserung der derzeitigen Versorgungs- und Betreuungslage der Zielgruppen erreicht wird.
Voraussichtliche Kosten:
Personal:
Es entstehen im Rahmen der Einrichtung der JBA Lübeck für die Agentur Lübeck, unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsstandes, keine zusätzlichen Personalkosten. Die Agentur für Arbeit hat seit Ende 2017 für voraussichtlich ein Jahr eine zusätzliche Bereichsleiterstelle zum Zwecke der Planung, Vorbereitung und Durchführung im eigenen Haus eingerichtet. Die Kosten hierfür trägt die Agentur.
Die Einschaltung der Berufsberatung ist für die unter 25-Jährigen freiwillig, aus diesem Grund melden sich nur ein Teil aller Jugendlichen und Jungerwachsenen (2017: 1.788 von 4.006 Schulentlassenen) derzeit für eine Beratung in der Berufsberatung an. In der Kooperationsvereinbarung haben sich die Partner dafür ausgesprochen „Niemanden auf seinem Weg zu verlieren“, um dies sicher zu stellen kann im Zuge der weiteren Planung die Agentur Personalmehrungen für diesen Aufgabenbereich nicht ausschließen, hierdurch könnten zusätzliche Personalkosten entstehen.
Infrastruktur:
Nach dem Beschluss des Steuerungskreises vom 22.01.2018 soll die JBA am Standort Hans-Böckler-Straße eingerichtet werden. Die nach derzeitigem Planungsstand dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Büros für die Partner sind Haushaltsmittel reserviert worden. Diese bisher bekannten Umbaumaßnahmen (ca. 170.000€), die erwarteten Umzüge und Ausschilderungen am Standort Hans-Böckler-Straße werden von der Agentur getragen und nicht auf die Kooperationspartner umgelegt.
Nach derzeitigem Stand kann die Agentur den Kooperationspartnern die erforderlichen Räumlichkeiten, im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung, kostenneutral zur Verfügung stellen.
Im Zuge der weiteren Planung wird die Einrichtung einer zielgruppenorientierten Eingangszone, eines Empfangs und eine gestalterische Anpassung der Flure erforderlich sein. Die dafür anfallenden Kosten lassen sich aufgrund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht beziffern. Eine alleinige Übernahme dieser Kosten über den Rechtskreis SGB III kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zugesagt werden.
3.3 Jobcenter Lübeck
Das Jobcenter Lübeck setzt die gesetzlichen Grundlagen SGB II mit den jeweiligen Rechtskreisen, Akteuren und Netzwerkpartnern im Sinne einer JBA am zentralen Standort und möglichen weiteren dezentralen Standorten als Unterstützungs- und Beratungsangebot zukünftig aus einer Hand für die jungen Menschen um.
Die Zielgruppen und die Ziele der Zusammenarbeit werden über die Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in der JBA v. 06.04.2017 und das Konzept Jugendberufsagentur v. 18.07.2017 definiert. Für das Jobcenter steht über allem das Ziel, dass durch die Vernetzung der Dienstleistung aller JBA-Kooperationspartner, eine Verbesserung der derzeitigen Versorgungs- und Betreuungslage der Zielgruppen erreicht wird.
Es wird zur Umsetzung einer JBA Mitarbeiter/innen aus folgenden Bereichen voraussichtlich einbringen:
1. beide Vermittlerteams U25 (mit darin enthaltenen Anteilen Fallmanagement,
Vermittlern, Datenqualitätsmanagement, Teamleitungen zur Zeit 23 Mitarbeiter/innen),
2. Anteile aus dem Team Flüchtlinge (3 Mitarbeiter/innen),
3. Anteile aus der Eingangszone (2 Mitarbeiter/innen) und
4. Anteile aus der Leistungsgewährung (1 Mitarbeiter/in).
Somit werden voraussichtlich 29 Mitarbeiter aus dem Jobcenter der JBA zur Verfügung gestellt. Das Jobcenter behält sich vor, diese Personalkapazitäten an die Beteiligungen der weiteren Rechtskreise anzupassen.
Die beteiligten Mitarbeiter vom Jobcenter Lübeck werden, unter der oben genannten Voraussetzung der Beteiligung aller weiteren Rechtskreise, das komplette Dienstleistungsportfolio des Jobcenters für den Personenkreis der unter 25-jährigen
im Rechtskreis SGB II auch in einer gemeinsamen JBA anbieten.
Im klassischen Dienstleistungsangebot im SGB II Jobcenter Lübeck im Bereich U25 erfolgen Beratungen durch die persönlichen Ansprechpartner (pAp) in allen Fragen um die Leistungen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft, zu Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Beratungen in persönlichen Problemlagen. Dieses Angebot ergänzen Beratungen durch Fallmanager/innen für Kunden u.a. Alleinerziehende, bei denen eine Verdichtung der Problemlagen zu erkennen ist und die eine noch intensiverer Beratung und Begleitung bedürfen.
Zum Angebot der Ansprechpartner/innen und Fallmanager/innen zählen weiterhin:
Vermittlung/Vorbereitung und Beratung in eine Ausbildung und/oder Arbeit,
Qualifikationen,
Einstiegsqualifizierungen,
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen,
Produktionsschule,
Schulabschlüsse,
Hilfen während einer Ausbildung.
Projekte zur allgemeinen Stabilisierung:
- Einzelfallhilfen,
- aufsuchende Hilfen,
- Clearingstelle,
- Gruppenangebote,
- Wohnen lernen,
- Antiagressionstraining.
Das Jobcenter Lübeck hat für die JBA zum jetzigen Planungsstand keine Personalmehrung vorgesehen, so dass keine weiteren Personalkosten entstehen sollen. In der Kooperationsvereinbarung haben sich die Partner dafür ausgesprochen „Niemanden auf seinem Weg zu verlieren“, um dies sicher zu stellen kann im Zuge der weiteren Planung das Jobcenter Personalmehrungen für diesen Aufgabenbereich nicht ausschließen, hierdurch könnten zusätzliche Personalkosten entstehen.
Im Zuge der weiteren Planung werden die Einrichtung einer zielgruppenorientierten Eingangszone, eines Empfangs und eine gestalterische Anpassung der Flure erforderlich sein. Die dafür anfallenden Kosten lassen sich aufgrund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht beziffern. Eine alleinige Übernahme dieser Kosten über die Rechtskreise SGB III / SGB II kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zugesagt werden.
3.4 Schulamtsgebundene Schulen in der Hansestadt Lübeck
Personal: 0, Leistungen: Bedarfsfeststellung einer möglichen Teilnahme an Maßnahmen einer Jugendberufsagentur, Know-how: Identifikation von Schülerinnen und Schülern nach zuvor festgelegten Kriterien, Aktivitäten in der JBA: Teilnahme an Fallkonferenzen, voraussichtliche Kosten: 0
3.5 Berufsbildende Schulen in der Hansestadt Lübeck
Die fünf Berufsbildenden Schulen (BBS) in Lübeck bekommen für die Errichtung und die Unterhaltung der JBA Lübeck 0,5 VZÄ-Stellenanteile vom Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. Diese ca. 20 Arbeitsstunden stehen für Präsenzzeiten in der JBA zur Verfügung.
Ferner werden an den BBS bereits jetzt einige Aufgaben einer zukünftigen JBA wahrgenommen. So werden zum Beispiel die Meldezahlen der abgebenden Gemeinschaftsschulen an der Emil-Possehl-Schule zentral erfasst und unversorgte Jugendliche kontaktiert. Diese Tätigkeiten sollen in die Struktur der JBA Lübeck eingeflochten werden. Die BBS haben ein funktionierendes Netzwerk zur AA, den JC, zahlreichen Beratungsstellen, Kammern und Betrieben aufgebaut.
Ferner liegen die Leistungen der BBS vorrangig in der Beratungskompetenz zum Berufsbildungssystem, in der Ausbildungsberatung und der Beratung zur Ausbildungsvorbereitung. Die BBS sind teilweise in das Handlungskonzept HKplus eingebunden und bieten Coaching und Schulsozialarbeit an, um Jugendlichen den Weg in die Berufsausbildung zu erleichtern. Dabei werden Orientierungsgespräche geführt, Bewerbungen unterstützt und Praktika initiiert und begleitet.
Durch ihre geschulten Fachkräfte sind die Schulen es gewohnt, auch mit schwierigen Schüler/innen und Situationen umzugehen.
In die JBA-Lübeck kann das genannte Know-how durch die Bereitstellung der o.g. Stellenanteile kurzfristig eingebracht werden, um einen schnellen, reibungslosen Start zu gewährleisten. Die Vernetzung aller BBS in Lübeck stellt einen klaren Vorteil dar. Bereits jetzt gibt es mehrere gemeinsame Projekte zwischen den BBS. Neben gemeinsamen Bewerbungsverfahren werden regelmäßig Informationsveranstaltungen an den Gemeinschaftsschulen und in den eigenen Häusern angeboten.
3.6 Zusammenfassung des voraussichtlichen Personaleinsatzes und des zusätzlichen Personalbedarfs
JBA Partner | aktuell beteiligte, vorhandene Mitarbeiter/innen | zusätzlicher Personalbedarf, nicht durch Umsteuerung zu leisten, neu einzurichtende Stellen | Aufgabe |
Agentur für Arbeit | 25 |
| Umbaukosten für Eingangs- und Empfangszone zurzeit noch nicht zu beziffern |
Jobcenter Lübeck | 29 |
| Umbaukosten für Eingangs- und Empfangszone zurzeit noch nicht zu beziffern |
Hansestadt Lübeck |
| ||
Bereich Familienhilfe/ Jugendamt | 0 | 2 (nach Besetzung in den Sozialberatungs-stellen in der zentralen Einrichtung) | sozialpädagogische Beratung und Begleitung |
Jugendarbeit |
| 1,0 | sozialpädagogische Beratung und Begleitung |
| |||
| 1,0 KEH/ Schulsozialarbeit (zukünftig in zentraler Einrichtung) 0,5 Monitoring (im Verwaltungszentrum Mühlentor) | 1,0 0,5 (zukünftig in der zentralen Einrichtung) | JBA-Koordination Verwaltung |
Bereich Schule und Sport | |||
1,0 (im Verwaltungszentrum Mühlentor) | Ausbildungsnetz Lübeck | ||
Bereich | nach Bedarf |
|
|
Eingliederungshilfe | |||
schulamtsgebundene Schulen | 0 |
|
|
| |||
berufsbildende Schulen | 0,5 |
|
|
gesamt | 56 | 5,5 |
|
3.7 Finanzierung von Sach- und Personalkosten im Rahmen des Aufbaus einer
Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck
Der Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales ist zuständig für die finanzielle Abwicklung von kommunalen Leistungen nach SGB II. Hierunter fallen neben der KdU auch Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach § 28 SGB II. Für die Jahre 2011 und 2012 hat der Bund im Rahmen einer Revision der KdU-Bundesbeteiligung für die Bundesleistung BuT entschieden, dass die nicht verwendeten Bundesmittel 2011 und 2012 von den Kommunen nicht zurückgefordert werden. Sie müssen jedoch nachweislich zweckgebunden verwendet werden. Über die bisher nicht verwendeten Restmittel BuT wurde in Höhe von über 1.945 T€ ein Sonderposten in der Bilanz der Hansestadt Lübeck gebildet und steht zweckgebunden für Maßnahmen zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel ist gegenüber dem Bund nachzuweisen.
Die BuT-Restmittel können zweckentsprechend für die Finanzierung von Sozialarbeit (Schulsozialarbeit) in der Jugendberufsagentur sowie für weitere Personal- und Sachkosten zum Aufbau und Betrieb der Jugendberufsagentur ertragswirksam aufgelöst und verwendet werden, wie es auch andere Kommunen in Schleswig-Holstein gemacht haben (z.B. für die Jugendberufsagentur Neumünster).
Denkbar wäre die Finanzierung von
Bezeichnung | Kosten p.A. |
2 Planstellen SozialarbeiterInnen in der JBA (Schnittstelle Familienhilfe / Jugendamt) ab 11/2018 durchschnittlich | 142.000 €
|
1 Planstelle SozialarbeiterIn in der JBA in der JBA (Schnittstelle Jugendarbeit) | 71.000 € |
1,5 Planstellen Koordinierung + Geschäftsstelle JBA ab 11/2018 durchschnittlich | 102.000 € |
einmalig Erstellung eines Internetauftritts der JBA (Zweckbindung wird noch geprüft) | 30.000 € |
einmalig Erstellung Web-basiertes Ausbildungsnetz Lübeck | 10.000 € |
einmalig jugendgerechte Gestaltung der Räume in der zentralen Jugendberufsagentur in Abstimmung mit der Arbeitsagentur | 50.000 €
|
Eine mehrjährige Berechnung der oben genannten Positionen ist als Anlage beigefügt.
Unter Berücksichtigung von jährlichen Personalkostensteigerungen von 2,5 % würden die BuT-Restmittel bis einschließlich März 2024 zur Gegenfinanzierung der aufgeführten Planstellen und einmaligen Sachkosten ausreichen.
Ab April 2024 wären die neu zu schaffenden Stellen budgetrelevant ohne Gegenfinanzierung aus der Auflösung des Sonderpostens im kommunalen Haushalt der jeweiligen Bereiche zu planen und bereitzustellen.
Voraussetzung für die Umsetzung dieses Vorschlages ist die Zustimmung der Bürgerschaft und die stellenplanmäßige Ordnung in den jeweiligen Bereichen im Rahmen der Haushaltsplanung 2019.
Für die Büroausstattung in der zentralen Einrichtung werden für sechs MitarbeiterInnen Kosten von ca. Euro 10.500 € anfallen, weitere Kosten u.a. für die IT-Ausstattung und ggf. Umzugskosten werden der Bürgerschaft zu gegebener Zeit mitgeteilt.
4 Gemeinsame weitere Aktivitäten der Jugendberufsagentur -KooperationspartnerInnen
Die von der JBA-Steuerungsgruppe beauftragte „Planungsgruppe“ erarbeitet zurzeit detaillierte Arbeits- und Ablaufprozesse für die operative Umsetzung des JBA-Leistungsangebotes. Dazu gehört neben der Ausgestaltung am zentralen Standort insbesondere die Einbindung der AkteurInnen und PartnerInnen an den (Berufs-) Schulen und weiteren Institutionen, in denen MitarbeiterInnen des Beratungs- und Hilfenetzwerkes im gesamten Stadtgebiet (u.a. Beratungsstelle für junge Erwachsene, Sozialberatungsstellen, Schuldnerberatung) tätig sind. Ein begleitendes Monitoring ergänzt die bei den KooperationspartnerInnen vorliegenden Daten und Zielsysteme, die weiterhin Gültigkeit behalten Die Qualität und den Erfolg der JBA bilden gemeinsam erarbeitete Zielgrößen und Berichtsformate ab. Dabei wird auf Vorarbeiten aus verschiedenen anderen Projekten zurückgegriffen. Diese Kennzahlen steuern zum einen die Prozess- und Ergebnisqualität und bilden zum anderen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für ggf. notwendige Modifikationen im Beratungs- und Hilfeleistungs-Portfolio.
Diese Aufgaben sowie die im späteren Geschäftsbetrieb notwendige Steuerung, die im aktuellen Entwicklungs- und Vorbereitungsprozess von den in die Planungsgruppe entsandten MitarbeiterInnen der Kooperationspartner wahrgenommen werden, müssen anhaltend fortgeführt werden. Dazu ist die Einrichtung einer JBA-Koordination notwendig, die sich empfehlenswerter Weise aus Stundenkontingenten (1,5 bis 1,75 VZÄ-Stellenanteilen) von MitarbeiterInnen aus AA/JC und Hansestadt Lübeck speist.
Parallel zu den Planungen und Vorbereitungen der Baumaßnahmen erarbeiten JBA-Steuerungs- und Planungsgruppe Verfahren für die operative Umsetzung, treffen in ihren Häusern Vorbereitungen zur Personalauswahl und den Internetauftritt. Es ist weiterhin Zielsetzung der JBA-KooperationspartnerInnen, dass die JBA im Schuljahr 2018/19 ihre Arbeit aufnimmt.
Kathrin Weiher Sven Schindler
Senatorin Senator
Anlagen
1. Verwendung BuT-Restmittel
2. VO/2017/05314 JBA-Bericht
3. Grafik „operative Ebene JBA“
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2018 02 15 Neu Verwendung BuT-Restmittel für JBA (34 KB) | ||
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2 | öffentlich | 2 Abgestimmtes_Steuerungsgruppenkonzept_JBA_18.07.2017.docx (96 KB) | ||
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3 | öffentlich | JBA operative Ebene 2018 Feb14 18 16Uhr20 (253 KB) |
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