Vorlage - VO/2017/05171  

Betreff: Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2016/03481
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Glenk, Reinhard
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
07.09.2017 
33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abgestimmtes_Steuerungsgruppenkonzept_JBA_18.07.2017

Beschlussvorschlag

Interfraktioneller Auftrag vom 25.02.16, VO/ 2016/03481

 


Begründung

Auftrag
Die Bürgerschaft hat am 25.02.16 den FB 4 Kultur und Bildung mit einem interfraktionellen Antrag unter VO Nr. 3481 beauftragt, ein geeignetes Konzept für die Errichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in Lübeck zu erstellen.

Diesen Auftrag setzte der FB 4 Kultur und Bildung auf Initiative von Frau Senatorin Weiher in Kooperation mit dem FB 2 Wirtschaft und Soziales, Herrn Senator Schindler, mit den Kooperationspartnern einer JBA - Agentur für Arbeit Lübeck (AA), Jobcenter Lübeck (JC), den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen - und weiteren Akteuren (DGB, Handwerkskammer Lübeck, Industrie und Handelskammer zu Lübeck, Ministerium für Schule und Beruf des Landes Schleswig-Holstein) am Übergang Schule und Beruf / Studium mit der Erarbeitung des beigefügten Konzeptes um (s. Anlage).

Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel, ohne eine zusätzliche Verwaltungseinheit zu etablieren, für Jugendliche und junge Erwachsene, für Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber sowie für die beteiligten Institutionen eine effizientere Begleitung am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und das Studium zu gewährleisten.

 

Ausgangslage in der Hansestadt Lübeck

„Niemand darf verloren gehen“

Dieser Leitgedanke ist richtungsweisend für die JBA in Lübeck. Die demographische Entwicklung und der sich zunehmend steigernde Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt verlangen einen nahtlosen und gelingenden Übergang aus der Schule in die Arbeitswelt und das Studium.
Die Diskussion um eine Verbesserung der Kooperation der Rechtskreise der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III, VIII und XII wird seit ca. vier Jahren beherrscht durch den Begriff „Jugendberufsagentur“. JBA gelten als richtungsweisend, um die Zusammenarbeit zwischen Grundsicherung, Arbeitsförderung und Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer Unterstützung junger Erwachsener effizienter zu gestalten.

Vielen jungen Menschen bleibt der Zugang zu einer auf eigener Erwerbstätigkeit basierenden Existenzsicherung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund vielfältiger persönlicher und sozialer Probleme während ihrer Bildungsbiographie verwehrt. Für sie beginnt der Start in Arbeit und Ausbildung zumeist im Übergangssystem.

Handlungsbedarf erwächst zum aktuellen Zeitpunkt aus folgenden Erhebungen:

Die berufsbildenden Schulen verlassen 3.389 junge Erwachsene, von denen 1.779 ein Ausbildungsverhältnis besitzen (Bildungsbericht: Materialband der berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2016/2017, Hansestadt Lübeck, März 2017, S.15). 2.360 Schüler/innen verlassen die allgemeinbildenden Lübecker Schulen (Bildungsbericht: Materialband Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2016/17, Hansestadt Lübeck, Dezember 2016, S. 31, 46, 40). Für den Zeitraum Schuljahr 2009/2010 bis 2015/2016 beenden durchschnittlich 9% der Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss, ohne jeglichen Schulabschluss verlassen ca. 5% die allgemeinbildenden Schulen  (Lübecker Schulstatistiken 2009/2010 bis 2015/2016 und 2016/2017, S. 8).  In der Hansestadt Lübeck fehlen von ca. 20% der Schüler/innen, die die Gemeinschaftsschulen verlassen, Informationen zu ihren Anschlussperspektiven nach der Schule. Die Bereiche Jugendarbeit und Familienhilfen / Jugendamt benennen 200 - 250, bzw. 400 Jugendliche, die besondere Unterstützung und Beratung erhalten oder für die es als notwendig erachtet wird.
Überschneidungen zwischen diesen Erhebungen dürfen vermutet werden.


Zielgruppen
Der heterogenen Zielgruppe aller Lübecker jungen Erwachsenen, die jünger als 25 Jahre sind - in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr - sollen die Beratungs- und Dienstleistungen der JBA  zum Schuljahresbeginn 2018/2019 zur Verfügung stehen.

Dazu zählen zum einen ausbildungsreife und auf ein Studium orientierte junge Erwachsene mit einem Schulabschluss. Besondere Aufmerksamkeit gebührt zum anderen jungen Menschen, die aufgrund multipler Problemlagen einer vertiefenden Unterstützung u.a. zur Erlangung eines Schulabschlusses bedürfen. Dazu gehören abschluss- und anschlussgefährdete Jugendliche, Schul-, Ausbildungs- und Studienabbrecher/innen sowie junge Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Situation bisher nur wenig von den bestehenden Angeboten beim Übergang von der Schule in das Berufsleben profitieren konnten, jeden Kontakt zu den beteiligten Institutionen abgebrochen haben oder deren Bildungsbiographie aufgrund sozialer Benachteiligungen wiederkehrende Brüche aufweist.

Die Arbeit in der JBA wird zu einem vertiefenden Monitoring zwischen den beteiligten Kooperationspartnern beitragen, so dass die Anzahl der zur potentiellen Zielgruppe zählenden Jugendlichen (s.o.) weiter präzisiert werden kann.

 

Ziele
Gemeinsam bieten die Partner diesem Personenkreis ein freiwillig in Anspruch zu nehmendes Beratungs- und Dienstleistungsangebot aus den Leistungen der SGB II, III, VIII, IX und XII an. Ausgerichtet auf eine berufliche und soziale Integration, einen Ausgleich sozialer Benachteiligungen und eine Überwindung individueller Beeinträchtigungen sollen im Dialog mit den jungen Erwachsenen und ihren Erziehungsberechtigten individualisiert und bedarfsgerecht Orientierung, Beratung, Betreuung, Förderung und Vermittlung zur Aufnahme einer Anschlussperspektive nach der Schule optimiert angeboten werden.

 

Weiterer Arbeitsprozess

Mit Mitarbeiter/innen aus den beteiligten Institutionen wurde zur Erarbeitung der operativen Umsetzung eine Arbeitsgruppe (Planungsteam) gebildet, das zur Berichterstattung und Ergebnissicherung des Prozessfortschritts im kontinuierlichen Austausch mit der Steuerungsgruppe steht.

 

 

 


Anlagen

Konzept Jugendberufsagentur

Gemeinsame Eckpunkte der Agentur für Arbeit Lübeck, des Jobcenters Lübeck, der Hansestadt Lübeck, der berufsbildenden Schulen, der Gemeinschaftsschulen, der Gymnasien und der Förderzentren der Hansestadt Lübeck für die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abgestimmtes_Steuerungsgruppenkonzept_JBA_18.07.2017 (467 KB)    
Stammbaum:
VO/2016/03481   Interfraktioneller Austauschantrag zu VO/2016/03411, Einrichtung einer Jugendberufsagentur   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   interfraktioneller Antrag
VO/2017/05171   Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich
VO/2017/05314   Austauschvorlage zu VO 2017/05171 - Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich
VO/2017/05496   FDP - Antrag zu VO/2017/05314 - Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck:   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
VO/2018/05797   Bericht auf Grundlage von VO Nr. 5496 aus der Bürgerschaftssitzung vom 30.11.17 Austauschvorlage zu VO 2017/05171 - Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich