Vorlage - VO/2016/03626  

Betreff: Sanierung von Bushaltestellen - barrierefreier Ausbau
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Beteiligt:5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Bearbeiter/-in: Drochner, Doris   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
06.06.2016 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Anfrage von Herrn Pluschkell im Bauausschuss vom 19

Beschlussvorschlag

Anfrage von Herrn Pluschkell im Bauausschuss vom 19.03.2015

(Sitzungen des BauA am 20.04.2015, TOP 5.2.2,  am 04.05.2015, TOP 4.2.1 und am 07.09.2015, TOP 5.2.10)

 

 

I

Begründung

 

 

I. Ausgangslage/Hintergrund

 

Herr Pluschkell hat im Bauausschuss um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:

 

  1. Welche Finanzmittel standen in den letzten 5 Jahren (seit 2010) für die Sanierung und Erneuerung von Bushaltestellen im städtischen Haushalt zur Verfügung?
  2. Wie hoch ist dabei der Förderanteil?
  3. Welche Haltestellen wurden in den letzten 5 Jahren baulich erneuert, - auch so, dass sie nunmehr barrierefrei sind (Einbau von Hochborden; Rückbau von Busbuchten usw.)?
  4. Welche Maßnahmen wurden für die Jahre 2010 - 2014 konkret geplant?
  5. Mit welchem Finanzaufwand?
  6. Welche Maßnahmen wurden tatsächlich umgesetzt?
  7. Mit welchem Finanzaufwand?
  8. In welchem Umfang wurden hierbei zugesagte Fördermittel tatsächlich in Anspruch genommen?
  9. Welche Maßnahmen sind für die kommenden Jahre geplant?
  10. Mit welchem Finanzaufwand?

 

Der Bericht wurde vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung in seiner Funktion als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Abstimmung mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr als Straßenbaulastträger erstellt.

 

Für die Beantwortung der Anfrage mussten die Daten und Fakten erst zeitaufwendig zusammengestellt und die Beantwortung vor dem Hintergrund anderer Arbeiten mit einer höheren Priorität zurückgestellt werden.

 

Zur Historie wird ausgeführt, dass bis zum Jahr 2007 für den Ausbau von Bushaltestellen im Einzelfall Fördergelder nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Land beantragt werden mussten. Die Gewährung von Zuwendungen erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für den Bau von systemgerechten Bushaltestellen in Schleswig-Holstein vom 06.02.1996

Mit Wirkung vom 01.01.2007 ist die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für den soge­nannten übrigen ÖPNV (Busverkehr) auf kommunaler Ebene gebündelt worden. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten seither jährlich die sogenannten „Kommunalisierungsmittel“ pauschaliert zugewiesen. Ein Teil der Mittel ist zweckgebunden für Investitionen, insbesondere für den Ausbau von Bushaltestellen einzusetzen. Über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder ist gegenüber dem Land jährlich ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

Die Aufgabenträger haben somit seit 2007 die Möglichkeit, in eigenem Ermessen Haltestellen zu fördern.

Bei der Höhe der Förderung wurde seither davon ausgegangen, dass Haltestellen bisher in der Regel mit 75% der förderfähigen Kosten (z.B. ohne Grunderwerbs-/ und Planungskosten) gefördert worden sind. Dies entsprach im Durchschnitt einer Förderung von 60% der tatsächlichen Kosten.

Ausgehend von den Erfahrungswerten der vorangegangenen Jahre wurden in den Folgejahren jeweils 100 T€ im Haushalt eingestellt und zur Finanzierung 60 T€ aus Kommunalisierungs­mitteln zur Deckung eingesetzt.

Neben der Förderung im Rahmen dieses sogenannten „Bushaltestellenausbauprogramms“ können im Einzelfall Fördergelder des Landes in Anspruch genommen werden, wenn im Rahmen von Straßenbauprojekten oder Sonderprojekten gleichzeitig Haltestellen hergestellt oder ausgebaut werden.

 

Bei der Herstellung von Haltestellen im Rahmen von Erschließungsbaumaßnahmen besteht die Möglichkeit einer Finanzierung über den Erschließungsträger.

 

Für die Entscheidung, welche Haltestellen wann ausgebaut werden, erfolgt immer eine Abstimmung zwischen mit den im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen, dem Straßenbaulastträger (Bereich 5.660) und dem Aufgabenträger (Bereich 5.610). Die Ergebnisse fließen in das seit dem Jahr 2002 bestehende Haltestellenausbauprogramm (HSt-P) ein.

 

Das HSt-P unterscheidet zwischen folgenden Maßnahmen:

   Haltestellen, die erstmalig endgültig barrierefrei hergestellt werden und bei denen eine Förderung aus den Kommunalisierungsmitteln möglich ist

   Haltestellen, die im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen oder Sonderprojekten hergestellt werden (Förderung nur im Rahmen einer Projektförderung für die Gesamtmaßnahme)

   Haltestellen, die im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen gebaut werden
(Förderung tlw. im Rahmen des Gesamtprojektes)

   Haltestellen, die im Zuge von Sanierungs-/Unterhaltungsmaßnahmen ausgebaut werden.
(Keine Förderung)

 

Das HSt-P wird ständig an aktuelle Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben.

 

Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zur Umsetzung des Regionalen Nahverkehrs­planes (RNVP) wurde in der Vergangenheit regelmäßig über die Umsetzung des Programms berichtet. Zuletzt durch den 6. Bericht, der am 24.11.2011 (TOP 13.3, Drs. Nr.: 356) von der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen wurde.

Weitere Berichterstattungen wurden zurückgestellt, da ab 2012 mit der Bearbeitung des 3. RNVP begonnen wurde. Der 3. RNVP wurde am 18.09.2014 (VO/2014/01389) von der Bürgerschaft beschlossen.

Der 3. RNVP sieht im Entwicklungskonzept unter Pkt. 6.3.3 die Anpassung von Haltestellen an die im RNVP definierten Qualitätsstandards und die Anforderungen an die Barrierefreiheit vor. (s. hierzu Auszüge aus dem RNVP – Anlage 1).

 

 

 

II. Beantwortung der Fragen

 

Bezüglich der Fragen 1-8 wird zunächst auf die als Anlage 2 beigefügte Zusammenstellung verwiesen.

 

Ergänzung zu Frage 1 und 2:

Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel war unterschiedlich, lediglich die Mittel für Maßnahmen, bei denen eine Förderung aus Kommunalisierungsmitteln möglich (siehe oben Nr. 1) ist, lagen konstant bei 100 T € pro Jahr. Der Förderanteil betrug im Durchschnitt 60% der Ist-Kosten.

 

Ergänzung zu Frage Nr. 3:

Die Umsetzung eines barrierefreien ÖPNV ist eine Maßnahme aus dem 3. RNVP.

Die gesetzlich geforderte vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV umfasst nicht nur die Bushaltestellen einschließlich einer entsprechenden barrierefreien Zugänglichkeit­/Erreichbarkeit, sondern auch die Fahrzeuge, das Thema Information und den Betrieb.

Um die konkreten Handlungserfordernisse für alle Bereiche festzulegen, müssen im Vorwege die für die Hansestadt Lübeck maßgeblichen Anforderungen an die Barrierefreiheit konkret definiert und Kriterien für eine Priorisierung festgelegt werden.

Es ist vorgesehen, die entsprechenden Arbeiten in drei Bearbeitungsschritten vorzunehmen.

 

  1. Definition von Standards und Kriterien für die Hansestadt Lübeck (HL) – unter Zugrundelegung der gesetzlichen und sonstigen bindenden Vorgaben sowie mit Beteiligung der Interessenverbände und Entscheidung durch die Bürgerschaft.
     
  2. Erstellung entsprechender Datengrundlagen (z. B. Ergänzung und Aktualisierung des HSt-Katasters) auf der Basis der vorab definierten Anforderungen und Kriterien.
     
  3. Erarbeitung eines Maßnahmen- /Umsetzungs-/ und Finanzierungsplanes.

Die Ergebnisse aus diesen drei Teilprojekten fließen in die Fortschreibung des 3. RNVP ein.

Der Abschluss der Arbeiten inkl. der Festlegung im RNVP muss auf Grund der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bis zum 01.01.2022 erfolgt sein.

 

Der Auftrag zur Erarbeitung der 1. Stufe wurde am 15.12.2014 erteilt. Die Bearbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen, dem Straßenbaulastträger und den Interessenvertretern.

 

Bei den Haltestellen, die in den vergangenen Jahren hergestellt, umgebaut oder saniert worden sind, wurde immer versucht, entsprechend dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und Vorschriften auch die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Eine Aussage, ob eine Haltestelle den Anforderungen an eine „vollständige Barrierefreiheit“ entspricht, kann erst erfolgen, wenn es den oben beschriebenen Anforderungskatalog für die Hansestadt Lübeck (Ergänzung zu Frage 3) gibt. Hierbei ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass sich die Vorgaben im Laufe der Entwicklung auch ändern können.

 

Die Haltestellen, bei denen der Rückbau einer Busbucht erfolgt ist, sind aus der Aufstellung in Anlage 2 ersichtlich.

 

Ergänzung zu Frage 4 und 5:

Hierzu wird auf das als Anlage 3 beigefügte Haltestellenausbauprogramm (HSt-Ausbau­programm verwiesen.

Bezüglich der Fördergelder – soweit es sich um Kommunalisierungsmittel handelt – konnten die nicht in Anspruch genommenen Mittel förderunschädlich in die Folgejahre übertragen werden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass in den letzten Jahren im Mittel ca. 400 T€ jährlich für den Neu-, Um- und Ausbau von Haltestellen einschließlich deren Sanierung ausgegeben wurden.

 

Fragen 9 und 10:

Hierzu wird auf das beigefügte aktuelle HSt-Ausbauprogramm 2016 ff. (Anlage 4) verwiesen.

 

 

 

III: Ausblick

 

Für die jüngste Vergangenheit lässt sich feststellen, dass allein die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Sanierung, Erneuerung und Herstellung von barrierefreien Bushaltestellen nicht ausreicht, wenn die erforderlichen personellen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, um die Planungen, Ausschreibungen und Bauüberwachung sicherzustellen.

 

Im Zusammenhang mit den Festlegungen der für die Hansestadt Lübeck geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV (siehe hierzu Ausführungen unter Pkt. II zu Frage 3) gilt es zu bedenken, dass alle Maßnahmen/Ausstattungen, die über die verbindlich Vorgegebenen hinausgehen, auch finanziert werden müssen.

 

Die Verwaltung wird nach Abschluss des 1. Bearbeitungsschrittes (siehe Antwort zu Frage 3) der Bürgerschaft eine Vorlage zur Entscheidung vorlegen, mit der für Lübeck die Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV, das heißt nicht nur für die Bushaltestellen, festgelegt werden. Auf dieser Basis werden die weiteren Bearbeitungsschritte erfolgen.

 

Spätestens mit Abschluss des gesamten Projektes und der Fortschreibung des aktuellen RNVP  wird mit dem Maßnahmenplan ein Finanzierungskonzept vorgelegt werden.

Hierauf aufbauend müssen in den Folgejahren die entsprechenden Budgets angemeldet und bereitgestellt werden.

 

 

Anlage 1 – Auszug 3

Anlagen

Anlage 1 – Auszug 3. RNVP

Anlage 2 – Übersicht 2009 – 2015

Anlage 3 – Haltestellenprogramm 2010-2012

Anlage 4 – Haltestellenprogramm 2016-2018

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2016/03626   Sanierung von Bushaltestellen - barrierefreier Ausbau   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Bericht öffentlich
VO/2016/03626-01   Anfrage AM Sascha Luetkens: Zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen - Nachfrage zur VO/2016/03626 (Ulrich Pluschkell, SPD)   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Anfrage