Vorlage - VO/2013/00681  

Betreff: Eheschließungen an besonderen Orten;
Auftrag aus der Bürgerschaft vom 21.3.2013 unter VO/2013/00284
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.340 - Standesamt Bearbeiter/-in: Teege, Regina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
20.08.2013 
konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschluss der Bürgerschaft vom 21

Beschlussvorschlag

Beschluss der Bürgerschaft vom 21.03.2013 unter VO/2013/00284

 

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 21

Begründung

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 21.3.2013 unter VO 284 folgenden Antrag einstimmig angenommen: 

 

„Im Rahmen der Prüfungen eines neuen Standorts für den Bereich Standesamt wird der Lübecker Bürgerschaft auch über die Möglichkeiten der Durchführung von Trauungen an anderen Orten innerhalb der Hansestadt Lübeck (Strand, Hotels, Rathaus) berichtet. Der Bericht sollte in der August-Sitzung der Bürgerschaft erfolgen.“

 

Die Prüfungen hinsichtlich eines neuen Standorts für das Standesamt fallen in die Zuständigkeit des Bereichs Gebäudemanagement und werden längere Zeit in Anspruch nehmen. Um die Terminvorgabe der Bürgerschaft soweit möglich einzuhalten, wurde der Auftrag geteilt und das GMHL wird zu gegebener Zeit gesondert  berichten. Hier soll zunächst über die Möglichkeiten zur Durchführung von Eheschließungen an anderen Orten als im Dienstgebäude (Lindesche Villa) oder auf der Viermastbark Passat berichtet werden. Dabei sind sowohl die rechtlichen als auch die personellen, organisatorischen und finanziellen Aspekte zu berücksichtigen.

 

 

Rechtliche Vorgaben:

 

Das Innenministerium als oberste Fachaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 9.7.2012 die Durchführung von Eheschließungen an Orten außerhalb des Dienstgebäudes geregelt. Ziel des Erlasses ist, die Rechtssicherheit in der standesamtlichen Arbeit zu erhöhen und dennoch den Standesämtern die Selbstständigkeit in ihren Entscheidungen zu ermöglichen, die die besondere Tätigkeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten erfordert. Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Durchführung der Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden. Orte, an denen sie vollzogen wird, müssen diese Voraussetzungen erfüllen. Ob überhaupt Eheschließungen außerhalb des Standesamts angeboten werden, ist jedoch grundsätzlich Teil der Organisationshoheit der zuständigen Kommune.

 

Bei der Widmung externer Eheschließungsorte muss sichergestellt sein, dass die Kommune eine Dispositionsbefugnis hat, die unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes jedem heiratswilligen Paar die Eheschließung an dem betreffenden Ort ohne besondere Bedingungen ermöglicht. Bei der Widmung gewerblicher Räume (z. B. Hotels) für die Durchführung von Eheschließungen darf das wirtschaftliche Interesse Gewerbetreibender nicht ausschlaggebend sein. Das Standesamt müsste also über die Räumlichkeiten jederzeit verfügen können, um jedem heiratswilligen Paar die Eheschließung dort zu ermöglichen, und zwar unabhängig davon, ob die anschließende Feier ebenfalls in diesem Gebäude stattfände oder nicht. Gewerbetreibende würden aber gerade dann (und vermutlich nur dann) ihre Räume für Eheschließungen zur Verfügung stellen, wenn sie durch die Ausrichtung der Feier wirtschaftlichen Nutzen zu erwarten hätten.

 

Die ordnungsgemäße Durchführung einer Eheschließung  darf darüber hinaus nicht durch störende Umwelt- und Witterungseinflüsse gefährdet sein; die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist ebenfalls zu gewährleisten. Demnach kommen Eheschließungen am Strand nicht in Betracht, da sie zum einen störenden Umwelt- und Witterungseinflüssen unterliegen und zum anderen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht sichergestellt werden kann.

 

Nach Abwägung der rechtlichen Vorgaben kämen für Eheschließungen außerhalb des Standesamtes städtische Gebäude wie z. B. Rathaus oder Holstentor in Betracht, da die Kommune hier die alleinige Dispositionsbefugnis hat.

 

 

Personelle und organisatorische Bedingungen:

 

Standesbeamte sind nur für die eigentliche Eheschließung und deren personenstandsrechtliche Vorbereitung zuständig, d.h. für die ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung. Die Vergabe, Vorbereitung und Vermarktung der Räumlichkeiten, Absperrungen, Schaffung von Parkraum, barrierefreiem Zugang und Absperrungen usw. obliegen ebenso wie die Abrechnung des dadurch verursachten Aufwands dem Bereich, der die Räume hauptsächlich verwaltet. Damit es nicht zu zeitlichen Überschneidungen mit anderen Dienstleistungen des Standesamtes kommt, ist sicherzustellen, dass das Standesamt den Dienstleistungsrahmen für die Eheschließungstermine an anderen Orten vorgibt. Innerhalb der Servicezeiten sind Eheschließungen an Orten außerhalb des Dienstgebäudes keinesfalls möglich, da dies die internen Arbeitsabläufe aufgrund der hohen Frequentierung durch Bürger/innen erheblich stören würde. Die weiteren Aufgaben des Standesamtes (u. a. Beurkundung von rd. 6000 Geburten und Sterbefällen pro Jahr) sind ordnungsgemäß, rechtmäßig und zeitnah zu erfüllen, da aufgrund der Beurkundungen bzw. Urkunden Ansprüche begründet und Bestattungstermine anberaumt werden. Es wäre daher nicht vertretbar, Personal von diesen Aufgaben abzuziehen um außerhalb Eheschließungen durchzuführen.

 

Andere Eheschließungsorte müssen ohne großen Zeitverlust vom Dienstgebäude aus zu erreichen sein. Bereits jetzt wird wegen des langen Anfahrtswegs und der Notwendigkeit, vorher und nachher die Dienststelle aufzusuchen bei einer Eheschließung auf der Viermastbark Passat in Travemünde Arbeitszeit von 2 ½ bis 3 Stunden benötigt. Auf die eigentliche Eheschließung entfallen davon 20 bis 35 Minuten. Dies wirkt den Bemühungen um straffere Abläufe entgegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Das Standesamt darf aufgrund einer abschließenden Regelung in der entsprechenden Landesverordnung bei Eheschließungen außerhalb der Diensträume und außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung lediglich 120,- € an zusätzlichen Gebühren erheben, die bei weitem nicht kostendeckend sind. Der mögliche Gebührenrahmen wird bereits ausgeschöpft, so dass jeglicher Mehraufwand für zusätzliche Arbeits- und Wegezeiten von der Hansestadt Lübeck zu tragen wäre. Ob die Ausweitung des Angebots auf weitere städtische Profanbauten für die Hansestadt Lübeck so viele Vorteile brächte, dass der dafür notwendige Mehraufwand geleistet werden sollte, lässt sich nicht berechnen.

 

 

 

Fazit:

 

Eheschließungen an zusätzlichen Orten in Lübeck wären grundsätzlich möglich. Wegen des höheren Zeitaufwands müsste dafür aber zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden, was entsprechende Mehrkosten zur Folge hätte. Ohne zusätzliches Personal müsste das Angebot an Bord der Viermastbark Passat in dem gleichen Umfang verringert werden wie andere Orte in das Angebot aufgenommen würden.

 

Alternativ könnte einem Bereich, der Erfahrungen im Eventmanagement hat, diese Aufgabe übertragen werden. Dort könnten Eheschließungsstandesbeamte ausgebildet werden, um derartige Eheschließungen rechtlich einwandfrei, aber auch mit persönlicher Ansprache an die Brautleute vorzunehmen. Dafür müssten Verwaltungskräfte mit entsprechender Vorbildung die Zusatzausbildung zur Standesbeamtin/zum Standesbeamten absolvieren.

 

Da hinsichtlich der Ausgestaltung der Eheschließungen die Kommune selbstverwalterisch tätig werden kann, hat die Bürgerschaft darüber zu entscheiden, ob die Stadt sich in Anbetracht der angespannten Haushaltslage dieses zusätzliche freiwillige Angebot mit höherem Aufwand leisten möchte. Das vorhandene Angebot mit den repräsentativen Räumen in der Lindeschen Villa verbunden mit der Möglichkeit von Eheschließungen an Samstagen oder an Bord der Passat zieht in jedem Jahr ca. 200 auswärtige eheschließungswillige Paare nach Lübeck. Es ist also für Auswärtige und Lübecker/innen attraktiv und kann ohne Mehraufwand vorgehalten werden.

 

 

 

 

 

 

keine

Anlagen

keine