Vorlage - VO/2013/00622  

Betreff: Optionen für andere Möglichkeiten zur Versorgung der Stadtteile mit Stadtteilbüros in alternativen Standorten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Blank, Britta
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
20.08.2013 
konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Prüfauftrag der Bürgerschaft Sitzung vom 29

Beschlussvorschlag

Prüfauftrag der Bürgerschaft Sitzung vom 29.11.2012 TOP 12.1DRS. Nr. 181

 

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29

Begründung

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29.11.2012 im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung 2013 mit Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung zu TOP 12.1. mit Drs. Nr.181 den nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE mit Mehrheit angenommen:

 

Folgende Maßnahme wird umformuliert:

 

3.3 Stadtteilbüros: Optionen für andere Möglichkeiten zur Versorgung der Stadtteile, in alternativen Standorten, sollen geprüft werden.

 

Andere Möglichkeiten zur Versorgung der Stadtteile könnten in der Vorhaltung eines mobilen Angebots oder in der Unterbringung der Stadteilbüros in stadteigenen oder anderen als den derzeitigen privaten Räumlichkeiten bestehen. Dafür müssten die ausgewählten Räume hergerichtet und ausgestattet – ggf. auch angemietet - werden. Konkrete Zahlen können dazu allerdings nicht genannt werden, da belastbare Kalkulationen nur in Bezug auf bestimmte Räume und unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Gegebenheiten angestellt werden könnten. Da geeignete Räume nicht ersichtlich sind, musste auf detaillierte Berechnungen in diesem Bericht verzichtet werden.

 

Vom Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten  wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geprüft, ob es möglich wäre, alternative Standorte für Stadtteilbüros durch Mitnutzung vorhandener Einrichtungen in den Stadtteilen zu finden. Wegen gesetzlich vorgegebener Mindestanforderungen z. B. an Datensicherheit und Arbeitsschutz wäre das Herrichten anderer Standorte aber nicht finanzierbar gewesen. In  diesem Zusammenhang wird insbesondere auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 29.09.2011 TOP 6.1, DRS. 282 verwiesen. Damit ist die Bürgerschaft der Empfehlung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung vom 02.05.2011 einstimmig gefolgt, den Bürgerschaftsbeschluss zur Einrichtung eines mobilen Stadtteilbüros vom 29.04.2004 wegen der hohen Anschaffungs- und Betriebskosten aufzuheben. Andere Lösungen, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu Kostenersparnissen führen würden, sind nicht erkennbar.

 

Die Stadtteilbüros als dezentrale Dienstleistungszentren nehmen eine Vielzahl von Pflichtaufgaben (melderechtliche und Kfz-Angelegenheiten, Ausweis- und Passangelegenheiten) wahr. Diese Dienstleistungen erfordern das Vorhandensein  von geeigneten separaten Räumlichkeiten einschließlich eines Wartebereichs und eines separaten Sprechzimmers für vertrauliche Gespräche mit Bürgern und BürgerInnen. Es sind besondere Leitungsstärken (100 MB ), spezielle EDV-technische Geräte sowie umfangreiches Zubehör (z. B. dokumentenechte von der Bundesdruckerei und vom Kraftfahrtbundesamt zugelassene Drucker für vorläufige Personalausweise und Reisepässe sowie KFZ-Papiere, Laptops, diverse Plaketten, Bargeldbestand in Geldkassetten, Dienstsiegel, Stempel, Änderungsterminals, Fingerprintscanner, Vorrat an Blanko-Ausweisdokumenten und KFZ-Dokumenten usw.) vorzuhalten. Die Räumlichkeiten müssen gesichert und die Dokumente, Siegel, Geldbestände usw. in einem Tresor aufbewahrt werden. Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, insbesondere § 5 - Allgemeine Maßnahmen zur Datensicherheit, und des Meldegesetzes, insbesondere § 2 - Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden, sowie Vorschriften des Gemeindehaushalts- und Gemeindekassenrechts für das Land Schleswig-Holstein und auch arbeitsrechtliche Vorschriften sind zu beachten.

 

Andere Räumlichkeiten der HL erfüllen diese nur in den Stadtteilbüros vorhandenen Mindeststandards zzt. nicht, sondern müssten aufwändig hergerichtet werden, so dass eine Ersparnis nicht erzielt würde. Private Räumlichkeiten müssten ebenfalls umgebaut und außerdem angemietet werden, so dass sich keine Einsparung gegenüber der derzeitigen Situation ergäbe. Mobile Lösungen scheitern schon an der vorzuhaltenden Hardware zur Sachbearbeitung; das hat auch die Bürgerschaft bereits 2011 so gesehen und durch Aufhebung des bestehenden Beschlusses entsprechend gehandelt (s. o).

 

Alle umfangreichen Prüfungen zur Ermöglichung von Einsparungen bei gleichzeitiger Beibehaltung der Stadtteilbüros haben ergeben, dass die Verlagerung von Stadtteilbüros in andere Räume keine Option wäre, die zur Haushaltskonsolidierung beitragen würde.

Dauerhafte Einsparpotenziale und Effizienzsteigerungen können allenfalls durch Konzentration der Dienstleistungen erzielt werden. Dies wurde auch schon im Bericht des Bereichs Melde- und Gewerbeangelegenheiten vom 13.04.2012 TOP 8.12, Drs. Nr. 777, der in der Bürgerschaftssitzung am 24.05.2012 als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen wurde, dargelegt. Zu diesem Thema wurde in weiterer Bericht in der Bürgerschaftssitzung am 29.11.2012 zu TOP 8.8, Drs. Nr. 46, zur Kenntnis genommen.

 

 

Durch konsequente Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen könnten die begrenzt vorhandenen Ressourcen der Stadtverwaltung erfolgsorientiert eingesetzt werden. In erster Linie wären die privaten Kfz-Angelegenheiten betroffen, die künftig wieder von der Zulassungsstelle, Meesenring 7, bearbeitet werden könnten. Weitergehende Varianten werden gegenwärtig geprüft und in einem gesonderten Bericht dargestellt.
Durch den konzentrierten Mitarbeiter/inneneinsatz könnten vorübergehende Schließungen von Dienststellen wegen Personalmangels künftig vermieden werden. Die Öffnung während der Servicezeiten könnte bei Verdichtung der Standorte bzw. des Personals sichergestellt und auch der versprochene Service könnte ohne Einschränkung angeboten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen