Auszug - CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP - Änderungsantrag zu: 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022  

12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.3.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13608-01 CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP - Änderungsantrag zu: 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss in geänderter Fassung (durchgestrichen/rot/kursiv)

 

Abweichend von VO/2024/13608 wird Folgendes beschlossen:

 

  • Die Anpassung der Wochenmarktgebühren wird ausgesetzt, bis die Lübecker Bürgerschaft hierzu neue Beschlüsse fasst
     
  • Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Haushaltssitzung 2025 (September oder Oktober 2025) eine überarbeitete Gebührensatzung vorzulegen, die insbesondere möglichst folgende Eckpunkte aufgreift:

    1. Die neuen Regelungen müssen insgesamt zu einer deutlichen Reduzierung der Gebühren je laufendem Meter führen, das Wochenmarktwesen in Lübeck damit wettbewerbsfähig machen im Vergleich zu den Regelungen anderer Kommunen und Anreize für zusätzliche Händler schaffen, ihre Produkte auf Lübecker Wochenmärkten anzubieten und damit insgesamt die Attraktivität der Markt-Standorte für die Menschen in Lübeck zu steigern. Hierfür ist ein Modell zu entwickeln, bei dem die Verrechnung der Kosten künftig auf die Gesamtsumme der vermietbaren „laufenden Meter Standbreite“ bezogen ist (bisher: „vermietete laufende Meter Standbreite“).

    2. Die Kostenoptimierungen, die sich aus der Digitalisierung der Prozesse im Marktwesen ergeben, sind bei der Neukalkulation der Marktpreise zu berücksichtigen (z. B. App für die Buchung, Zuteilung und Kostenermittlung und –Berechnung für Standflächen auf den einzelnen Wochenmärkten)

    3. Organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Markttage sind soweit möglich auf die Markthändler zu übertragen. Es ist aufzuzeigen, welche Aufgaben hierfür geeignet sind und in welchem rechtlichen Rahmen dies möglich sein kann.

    4. Personaleinsatz und –Aufwand für die Marktaufsicht ist auf ein Minimum zu reduzieren (z. B. Stichprobenhafte Kontrollen, keine Wiederbesetzung für eine in 2025 ausscheidende Vollzeitkraft Reduzierung der Personalkosten, Möglichkeit prüfen, ggf. den städtischen Ordnungsdienst mit einzubinden).

    5. Prüfung und Bewertung der Möglichkeit, das Wochenmarktwesen auf einen Konzessionsträger zu übertragen
     
  • Für die beschriebene Neuausrichtung des Wochenmarktwesens ist eine Steuerungsgruppe einzurichten, in der vertreten sind: Verwaltung, Wochenmarkthändler und Politik.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

43

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

4

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum